Gefälligkeitsstempel

Gefälligkeitsstempelung: Abstempeln von gültigen Postwertzeichen, ohne daß damit eine Postbeförderung verbunden ist. G. werden ausgeführt auf a) losen Postwertzeichen (nur bei Vorlage am Schalter oder bei Übersendung an das ZPF), b) Postwertzeichen, die auf lose Blätter aufgeklebt sind, c) Postwertzeichen, die auf Briefumschläge oder Postkarten ohne Anschrift aufgeklebt oder aufgedruckt sind. Mit Sonderstempeln (außer Maschinenstempeln), die weniger als 2 Monate in Gebrauch waren, werden auch nach Ablauf der Verwendungsdauer nachträglich G. ausgeführt. Die Vorlagen werden mit dem Datum des letzten Verwendungstags gestempelt. Sammlermarken, Sammlersendung. Bei der DP wurden die Bestimmungen über das Ausführen von G. (damals Gefälligkeitsabstempelungen genannt) im Oktober 1947 eingeführt, ab 1. 1. 1948 präzisiert sowie 1950, 1952, 1960 und 1968 neu gefaßt. Aus betrieblichen Gründen und durch Anregungen des Philatelistenverbandes wurden 1980 die Bestimmungen grundlegend überarbeitet und das gegenwärtig gültige Verfahren ab Januar 1981 eingeführt.


in: Gerhard Rehbein: transpress Lexikon POST

Philatelistische Aufsätze in Anthologien und Zeitschriften

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Theodor Schmalz : Italien Michel Nr 41 - Gefälligkeitsstempel oder bedarfsmäßiger Gebrauch
in: Italien Rundschau Heft 2 1978 Arbeitsgemeinschaft Italien im BDPh e.V. Bielefeld 1978

# Studien zu einzelnen Marken / Markenserien # Italien # Gefälligkeitsstempel

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