Ein Gefälligkeitsstempel ist ein faszinierendes Element in der Welt der Philatelie. Es handelt sich dabei um eine Abstempelung einer Briefmarke, die auf Wunsch eines Sammlers erfolgt. Die betroffene Briefmarke gelangt dabei nicht zum postalischen Einsatz.
Gefälligkeitsstempel sind im Prinzip alle Stempel, die nicht der Entwertung einer Marke wegen Inanspruchnahme einer Postleistung dienen. Sie sind also echte Poststempel, die auf Marken oder frankierten Briefen und Karten angebracht werden, die nicht den regulären Postweg laufen.
Ein interessanter Aspekt von Gefälligkeitsstempeln ist, dass sie auf postfrisch gewesenen Marken angebracht werden können, weil manche Sammler eben auch ein zweites, gestempeltes Exemplar ins Album stecken wollen. Der Schalterbeamte ist dann so freundlich und fragt auch noch: "Mitten drauf oder an den Rand?". Denn die Motivsammler wollen nur ein bisschen den Rand angestempelt bekommen, die Stempelsammler dafür voll auf die Zwölf.
Es ist wichtig zu beachten, dass Ersttagsstempel nicht als Gefälligkeitsstempel gelten, da diese von offizieller Stelle ohne besonderes Ersuchen des Sammlers gemacht werden.
Insgesamt tragen Gefälligkeitsstempel zur Vielfalt und zum Reiz der Philatelie bei und bieten Sammlern eine weitere Möglichkeit, ihre Sammlungen zu personalisieren und zu erweitern.
von: Microsoft Copilot - Mit KI Unterstützung erstellt
Gefälligkeitsstempelung: Abstempeln von gültigen Postwertzeichen, ohne daß damit eine Postbeförderung verbunden ist. G. werden ausgeführt auf a) losen Postwertzeichen (nur bei Vorlage am Schalter oder bei Übersendung an das ZPF), b) Postwertzeichen, die auf lose Blätter aufgeklebt sind, c) Postwertzeichen, die auf Briefumschläge oder Postkarten ohne Anschrift aufgeklebt oder aufgedruckt sind. Mit Sonderstempeln (außer Maschinenstempeln), die weniger als 2 Monate in Gebrauch waren, werden auch nach Ablauf der Verwendungsdauer nachträglich G. ausgeführt. Die Vorlagen werden mit dem Datum des letzten Verwendungstags gestempelt. Sammlermarken, Sammlersendung. Bei der DP wurden die Bestimmungen über das Ausführen von G. (damals Gefälligkeitsabstempelungen genannt) im Oktober 1947 eingeführt, ab 1. 1. 1948 präzisiert sowie 1950, 1952, 1960 und 1968 neu gefaßt. Aus betrieblichen Gründen und durch Anregungen des Philatelistenverbandes wurden 1980 die Bestimmungen grundlegend überarbeitet und das gegenwärtig gültige Verfahren ab Januar 1981 eingeführt.
in: transpress Lexikon POST