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Buch Cover

transpress Lexikon POST

transpress; Berlin, 1982

Autoren: Gerhard Rehbein

Schlagworte: Gesamtübersichten / Lexika

Zitate

Absenderfreistempel

Absenderfreistempler: Geräte und Maschinen unterschiedlicher Größe und Ausführung zum Freimachen der Postsendungen beim Postkunden. Sie ersparen das arbeitsaufwendige Aufkleben von Postwertzeichen. indem sie einen im voraus bei der DP bezahlten Wertabdruck mit folgenden Angaben auf die Sendung oder auf einen Klebestreifen, der nachträglich auf die Sen - dung aufgeklebt wird, aufdrucken: Ortsbezeichnung, PLZ, Datum, Gebührenbetrag, DP, Posthorn, Absenderangabe bzw. Name des Besitzers, Werbestempel. Es gibt mechanische und elektronische A., einfache Hand - und kompakte Tischgeräte. Die Betriebsbereitschaft der A. muß je nach Funktionsprinzip entweder durch Einfügen einer bei der DP erworbenen Wertkarte zu 100, — M bzw. 500, — M oder durch Einstellen eines Freibetrages von 150, — M bis 15000 M im Zählwerk des A. durch einen Mitarbeiter der DP hergestellt werden. Die A. sind gegen Eingriffe Unbefugter mittels Plomben gesichert. Der jeweilige Gebührenbetrag für den Einzelabdruck ist durch Handhebel variabel einstellbar. Verschiedene Ausführungen der A. können mit Zusatzeinrichtungen für Handantrieb, Briefzuführung und Briefverschließung ergänzt oder gekoppelt werden. Die bekanntesten Maschinentypen sind Postalia, Frankotyp, Satas.

Weltausstellungen / Internationale Ausstellungen

Allgemeiner Postverein, franz. Union ganarale des postes: ursprüngliche Be - zeichnung des— Weltpostvereins bei seiner Gründung im Jahre 1874. Aus den Beratungen auf dem allgemeinen Postkongreß zu Bern (eröffnet am 15. 9. 1874) ging am 9. 10. 1874 der "Vertrag betreffend die Gründung eines allgemeinen Postvereins" (Allgemeiner Postvereins - Vertrag) hervor, den 22 Staaten unterzeichneten: Ägypten, Belgien, Dänemark, Deutschland, Frank - reich (Beitritt nachträglich zum 3. 5. 1875), Großbritannien, Griechenland, Italien, Luxemburg, Norwegen, Niederlande, Österreich - Ungarn, Portugal, Rumänien, Rußland, Schweden, Schweiz, Serbien, Spanien, Türkei, Vereinigte Staaten von Amerika. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags am 1. 7. 1875 wurde der Anfang eines einheitlichen Postgebiets (als Vereinsgebiet bezeichnet) geschaffen, das damals 37 Mill. km2 mit mehr als 350 Mill. Bewohnern erfaßte. Innerhalb dieses Gebiets wurde als Einheitsgebühr ein "allgemeines Vereinsporto" von 25 Centimen (damals 20 Pfennige) für freigemachte Briefe bis zur Masse von 15 g (einfacher Brief) geschaffen. Die Gebühr für nichtfreigemachte Briefe wurde auf das Doppelte des Gebührensatz zes vereinbart, der im Bestimmungsland freigemachte Briefe erhoben wurde. Postkarten mußten freigemacht werden, ihre Gebühr wurde auf die Hälfte des Gebührensatzes für freigemachte Briefe unter entsprechender Abrundung der Bruchteile festgelegt. Für Drucksachen und Warenproben. Zeitungen und andere Sendungen wurden ebenfalls Einheitsgebühren festgesetzt (7 Centimen). Im gesamten Vereinsgebiet wurde die Transitfreiheit (auch als Freiheit des Durchgangs bezeichnet) mit der Bestimmung der vollständigen und unbeschränkten Freiheit des Postaustausches eingeführt. Mit diesen und weiteren Festlegungen wurden weitreichende verkehrspolitische Auswirkungen erreicht, die einen durch internationalen Vertrag gesicherten weltweiten Postverkehr ermöglichten. Die weitere Entwicklung des A. führte im Ergebnis seines fruchtbaren Wirkens zu einem neuen Vertrag (Kongreß in Paris, 1878), der Erweiterung der Zahl der Mitgliedsländer und der Annahme der neuen Bezeichnung Weltpostverein (Union postale universelle).

Ersttagsstempel / Ersttagsbriefe

Allgemeine Ersttagsbriefumschläge: infolge des Erscheinens zahlreicher Sonderpostwertzeichen, ohne daß dazu besondere Ersttagsbriefumschläge von der DP herausgegeben wurden, die durch Bild oder/und Text auf den Ausgabeanlaß hinwiesen, entstand bei den Philatelisten der Wunsch, auch hierfür Ersttagsbriefumschläge verwenden zu können. Seit Januar 1959 gibt die DP daher A. mit Blindprägedruck und gelbem Posthorn auf Wunsch der Postkunden käuflich ab.

Alliierte Besetzungen

Alliierter Kontrollrat; franz. Conseil de Contröle en Allemagne; engl. Control Coun - cil for Germany; russ. Kontrolnowo Sowjeta w Germanii: zentrale Behörde der Regierungen der UdSSR, der USA, Großbritanniens und Frankreichs in Deutschland zur Durchführung der von ihnen nach der vollständigen Niederlage des faschistischen Deutschland übernommenen obersten Regierungsgewalt. Die Tätigkeit des A. beruhte auf der Viermächteerklärung vom 5. 6. 1945 und den Festlegungen des Potsdamer Abkommens vom 2. 8. 1945. Der A. bestand aus den Oberbefehlshabern der Streitkräfte der 4 Mächte in Deutschland, die in dieser Eigenschaft die Regierungsgewalt in ihrer Besatzungszone nach den Leitsätzen ihrer Regierung sowie gemeinsam in den ganz Deutschland betreffenden Fragen ausübten. Der A. hatte seinen Sitz in Westberlin. Er hielt seine erste offizielle Sitzung während der Potsdamer Konferenz am 30. 7. 1945 in Berlin ab. Der Vorsitz im A. wechselte monatlich in der Reihenfolge USA, Großbritannien, Frankreich und Sowjetunion ab August 1945. Auf dem Gebiet des PF ging der A. a) von Art. 9 der Viermächteerklärung vom 5. 6. 1945 aus, der festlegte, daß bis zur Herbeiführung einer Aufsicht über alle Nachrichtenverkehrsmittel durch die Vertreter der obersten Kommandobehörden der 4 Mächte "alle von Deutschland beherrschten Funk - und Fernnachrichtenverkehrseinrichtungen und sonstigen Draht - und drahtlosen Nachrichtenmittel auf dem Lande oder auf dem Wasser" ihre Tätigkeit einzustellen hatten; b) von der Übereinkunft auf der Potsdamer Konferenz aus, während der Besetzungszeit Deutschland als wirtschaftliche Einheit zu betrachten und mit diesem Ziel u. a. auch für die Wiederaufnahme der Tätigkeit des Transport - und Nachrichtenwesens gemeinsame Richtlinien aufzustellen; c) zur Einführung und Unterstützung der wirtschaftlichen Kontrolle durch den A. auch im PF einen deutschen Verwaltungsapparat in möglichst vollem Umfang zu schaffen; d) das gesamte Netz des Nachrichtenwesens einschl. des zivilen PF unter vollständige Kontrolle der Besatzungsbehörden zu stellen. In Durchführung dieser Aufgabenstellung wurde der Koordinierungsausschuß des A. gebildet sowie zur Kontrolle der Tätigkeit des PF innerhalb des Direktorats für Innere Angelegenheiten und Nachrichtenwesen das Alliierte Komitee für Post - und Fernmeldewesen geschaffen. In den genannten Einrichtungen wirkten die Vertreter der von den Besatzungsmächten eingesetzten Militäradministrationen (für die sowjetische Besatzungszone der Sowjetischen Militäradministration). In Fragen des PF trat der A. in der Öffentlichkeit bes. durch seine Maßnahmen zur Entwicklung des Post - und Fernmeldeverkehrs einschl. der Festlegungen zur Gebührenpolitik, die Gesetzgebung über Briefmarken der Vorbesetzungszeit so - wie durch die Herausgabe von Postwertzeichen ab Februar 1946 bis Mai 1948 (sog. Kontrollrats - oder Einheitsausgaben) in Erscheinung. Die Veröffentlichung der Gesetzgebung des A. (Proklamationen, Gesetze und Befehle sowie, sofern die Veröffentlichung vorgesehen war, auch der Direktiven und Instruktionen) erfolgte im "Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland". Die Tätigkeit des A. wurde zunehmend von den Westmächten vor allem bei der Durch - setzung der Beschlüsse des Potsdamer Ab - kommens behindert, bis er im Ergebnis der Spaltungspolitik im März 1948 seine Tätigkeit einstellte. Damit war auch die politische und rechtliche Grundlage für das weitere Be - stehen ihm nachgeordneter Organe für das PF entzogen. Durch Beschluß des Minister - rats der UdSSR im Zusammenhang mit dem Abschluß des Vertrags über die Beziehungen zwischen der UdSSR und der DDR vom 20. 9. 1955 wurden die von 1945 bis 1948 in Ausübung der Besatzungsrechte der 4 Mächte vom A. erlassenen Gesetze, Direktiven, Befehle und anderen Verordnungen auf dem Gebiet der DDR mit dem gleichen Tage außer Kraft gesetzt.

Amgot / Allierte Militärregierung / Allierte Militärpost

Alliierte Militärpost; amerikan./engl. Allied Military Post (AM Post): gegen Ende des zweiten Weltkrieges (um 1943) bei den amerikanischen und britischen Streitkräften in Vorbereitung von Besatzungsfunktionen in den von ihnen zu besetzenden deutschen und italienischen Gebieten geschaffene Militärpostorganisation, die unter Aufsicht der einzusetzenden Militärregierung im Falle der Wiederaufnahme des Postverkehrs dessen Durchführung überwachte, am Zensurdienst mitwirkte und der Öffentlichkeit gegenüber für die Herausgabe von Postwertzeichen in dem betreffenden Besatzungsgebiet verantwortlich war. Die A. wirkte in der amerika - nischen und britischen Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1945 und 1946, in Italien von 1943 bis 1947 bzw. in Triest bis 1954. Die vorbereiteten Postwertzeichen für die von den westlichen Allierten zu besetzenden Teile Deutschlands wurden in Washington und London hergestellt, ab Juli 1945 auch in Braunschweig. Sie trugen die Ausgabe - und Landesbezeichnung "AM Post Deutschland". Bis zur Herausgabe der sog. Gemeinschaftsausgaben des Allierten Kontrollrats (die gemäß Kontrollratsbeschluß für alle Besatzungszonen in Deutschland gültig sein sollten, aber nur in der amerikanischen, britischen und sowjetischen Zone Gültigkeit besaßen) wurden die AM Post - Ausgaben in den von den USA sowie von Großbritannien besetzten Gebieten an den Postschaltern verkauft. Sie verloren ihre Gültigkeit am 31. 10. 1946.

Ansichtskarten

Ansichtspostkarte, Ansichtskarte: Postkarte mit einer Ansicht oder mehreren (z. B. Stadtansichten, Landschaften) auf ihrer Rückseite (d. h. der Anschriftseite abgewandten Seite). Bei bildlicher Darstellung auf der Vorderseite handelt es sich dagegen um eine Bildpostkarte. Für den Postversand gelten die Bestimmungen wie für Postkarten bzw. für Drucksachen.

DDR / Deutsche Demokratische Republik

Ausweis zum Bezug von Sonderpostwertzeichen: Berechtigungsschein zum Bezug neu herausgegebener Postwertzeichen, Ersttagsbriefe und Ganzsachen im Abholabonnement bei einem festgelegten Postamt. Der A. sichert den interessierten Sammlern den lückenlosen Bezug von Neuheiten und schützt die DDR vor spekulativen Massenaufkäufen von Postwertzeichen neuer Emmissionen. Er wird umgangssprachl. auch als Sammlerausweis bezeichnet.

Barfreimachung / Taxe Percue

Barfreimachung: Barzahlung der Gebühren für Postsendungen, die vom Einlieferer beim EinlieferungsPA entrichtet wird, ohne daß Postwertzeichen auf der Sendung verklebt werden. Die Gebührenbeträge werden In einem Kasseneinnahmenachweis vermerkt. Das Bezahlen der Gebühren wird auf Briefsendungen entweder handschriftlich mit dem Vermerk "Gebühr bezahlt M … Pf" (im internationalen Postverkehr "taxe percue M Pf") und den Unterschriften des Annehmenden und eines zweiten Mitarbeiters sowie dem Tagesstempelabdruck oder dem Aufdruck des Vermerks "Gebühr bezahlt beim PFA/HPA…" kenntlich gemacht. Die bar entrichteten Gebühren für Geldübermittlungssendungen werden in der Einzahlungsliste, die für Pakete und Wirtschaftspakete im Paketgebührennachweis ohne Kenntlich - machung auf der Sendung vermerkt.

Berlin

Berliner Magistratspost: Post - und Fernmeldeeinrichtungen im Bereich des Stadtgebiets von Berlin, die im Mai 1945 beim Magistrat der Stadt Berlin unter die Leitung der dort eingerichteten Abteilung für Post und Fernmeldewesen (OPD Berlin) gestellt wurden. Sitz in Berlin - Charlottenburg. Da durch Beschluß der außerordentlichen Stadtverordnetenversammlung von Groß - Berlin am 30. 11. 1948 der bisherige Magistrat für abgesetzt erklärt wurde, hörte auch die B. zu bestehen auf. Es kam zu einer Neuordnung des Berliner Postwesens, wodurch beim Demokratischen Magistrat von Groß - Berlin mit dem Sitz in Berlin W 8 (damaliger demokratischer Sektor) eine neue Abteilung Post und Fernmeldewesen (OPD Berlin) gebildet wurde. Die HVPF der Deutschen Wirtschaftskommission für die damalige Besatzungszone ordnete deren allseitige Unter - stützung bei der Durchführung des Berliner Post - und Fernmeldeverkehrs an. Nach ihrer Herauslösung aus dem Unterstellungsverhältnis unter den Demokratischen Magistrat entstand im Februar 1954 aus deren bisheriger Abteilung PF die BPF Groß - Berlin.

Bildpostkarte

Bildpostkarte: Postkarte mit eingedrucktern Wertstempel sowie einer auf ihrer Anschriftseite (d. h. der Vorderseite) zugedruckten bildlichen Darstellung, z. B. Landschaften, Stadtansichten, Werbebildern. Philatelistisch den Ganzsachen zugehörig. (Gegenstück: Ansichtspostkarte). Für den Postversand gelten die Bestimmungen wie für Postkarten. In Europa offiziell seit 1909 bekannt (Schweiz), Zudrucke auf private Veranlassung bereits vorher bekannt.

Blindensendung

Blindensendungen: offen einzuliefernde gebijhrenfreie Briefsendungen bis zur Flochstmasse von 7 kg, die von Blinden abgesandt oder an sie gerichtet sind. Die Anschrift der B. muB in Normalschrift geschrieben sein und die Bezeichnung "Blindensendung" enthalten. Als Inhalt sind im DDR - Verkeh r nur Nachrichten in Blindenschrift, nicht beschriebenes Blindenschriftpapier, Schallplatten und Tonbander zugelassen. Der Absender kann die Zusatzleistungen Eilsendung und Nachnahme verlangen. Auch im internationalen Postverkehr sind B. bis 7 kg gebührenfrei als "Cecogramme" zugelassen; bei Beförderung als Luftpostsendung ist jedoch der Luftpostzuschlag zu entrichten.

Einschreibautomat

Einschreibautomat: Selbstbedienungseinrichtung, mit deren Hilfe Postkunden ohne Inanspruchnahme eines Mitarbeiters der jeweiligen Postverwaltung Einschreibsendungen einliefern können. Die E. wurden in mehreren Ländern versuchsweise eingesetzt, haben aber bisher nur in der UdSSR breitere Anwendung gefunden. Die Hauptprobleme der bekannten Konstruktionen bestehen darin, daß sie nur Sendungen in sehr begrenzten Abmessungen annehmen können, daß ihr technischer Aufwand sehr hoch ist oder anderenfalls zwischen Sendungsaufschrift und ausgegebener Einlieferungsbescheinigung keine Beziehung hergestellt wird. Letzteres erschwert die Nachweisführung bzw. erfordert nachträgliche manuelle Registrierarbeiten. Der E. der UdSSR kann Sendungen mit Längen von 148 mm bis 162 mm, Breiten von 105 mm bis 114 mm und Dicken bis zu 4 mm annehmen. Er gibt nach Einwurf einer 10 - Kopeken - Münze den Einwurfschlitz für die Sendung frei, entzieht die eingeworfene Sendung dem Zugriff des Kunden, bringt mit Hilfe einer Rotationsdruckvorrichtung eine laufende Nummer, Einlieferungsdatum, Kennzeichen des Einlieferungsamts und den Abdruck der Einschreibgebühr auf die Sendung auf und gibt eine mit gleichen Stempelabdrucken außer der Einschreibgebühr versehene Quittung aus. Der Automat entspricht in Form und Größe etwa den herkömmlichen Verkaufsautomaten für Postwertzeichen bzw. Postkarten. Seine Annahmeleistung beträgt etwa 4 Sendungen/Minute. Der E. der CSSR kann Sendungen mit Längen von 120 - 220 mm, Breiten von 80 - 130 mm und einer maximalen Masse von 20 g annehmen. Nach dem Einwurf von 2 x 1 Krone und Betätigung eines Drucktasters führt der Automat etwa die analogen Arbeitsfolgen wie der UdSSR - Automat aus. Darüber hinaus registriert er fotografisch die Aufschriftseite der angenommenen Sendung und gibt 40 Heller Restgeld zurück. Seine Annahmeleistung beträgt etwa 6 Sendungen/Min.

Gefälligkeitsstempel

Gefälligkeitsstempelung: Abstempeln von gültigen Postwertzeichen, ohne daß damit eine Postbeförderung verbunden ist. G. werden ausgeführt auf a) losen Postwertzeichen (nur bei Vorlage am Schalter oder bei Übersendung an das ZPF), b) Postwertzeichen, die auf lose Blätter aufgeklebt sind, c) Postwertzeichen, die auf Briefumschläge oder Postkarten ohne Anschrift aufgeklebt oder aufgedruckt sind. Mit Sonderstempeln (außer Maschinenstempeln), die weniger als 2 Monate in Gebrauch waren, werden auch nach Ablauf der Verwendungsdauer nachträglich G. ausgeführt. Die Vorlagen werden mit dem Datum des letzten Verwendungstags gestempelt. Sammlermarken, Sammlersendung. Bei der DP wurden die Bestimmungen über das Ausführen von G. (damals Gefälligkeitsabstempelungen genannt) im Oktober 1947 eingeführt, ab 1. 1. 1948 präzisiert sowie 1950, 1952, 1960 und 1968 neu gefaßt. Aus betrieblichen Gründen und durch Anregungen des Philatelistenverbandes wurden 1980 die Bestimmungen grundlegend überarbeitet und das gegenwärtig gültige Verfahren ab Januar 1981 eingeführt.

Klüssendorf

Hochdruckstempel: postalischer Sicherheitsstempel, den das PSchA auf allen Zahlungsanweisungen sowie das PSpA auf allen Gutschrifts - und manuell ausgefertigten Zinsenanweisungen an den dafür vorgesehenen Stellen des Vordrucks abdruckt. Weiterhin werden festgelegte Belegarten des Postscheckdienstes innerbetrieblich durch Abdruck eines H. gesichert.

Warenprobe / Muster ohne Wert

Muster ohne Wert: Warenmuster ohne Handelswert, die entsprechend den Bestimmungen der PO den Wirtschaftsdrucksachen beigefügt werden können und so zu verpacken sind, daß sie aus den Postsendungen nicht entfallen und beim Stapeln nicht beschädigt werden können. Wirtschaftsdrucksachen mit Warenmustern müssen sich nach Form, Verpackung und sonstiger Beschaffenheit zur Beförderung anderen Briefsendungen eignen. Deshalb kann es sich nur um kleinere Gegenstände (Muster aus Webstoffen, Leder, künstlichen Blumen u. ä.) handeln, die Angebotslisten und Prospekten beigefügt werden. Andere Gegenstände kleineren Ausmaßes, die Warencharakter besitzen, dürfen nicht in Wirtschaftsdrucksachen versandt werden. Die Postsendungen sind mit dem Vermerk "Wirtschaftsdrucksache" zu kennzeichnen; der Vermerk "Muster ohne Wert" ist nicht erforderlich. Die Wirtschaftsdrucksache, der Warenmuster beigefügt werden können, ersetzt die ab 1959 weggefallenen Sendungsarten "Warenprobe". "Geschäftspapiere" und "Mischsendung".

Postkarte

Postkarte: offene Briefsendung in rechteckiger Form aus Steifpapier (Mindest - masse 170 g/m2), die ohne Umschlag einzuliefern ist. Höchst - und Mindestmaße: Postsendungen. Für P. wird eine einheitliche Gebühr für den Orts - und Fernverkehr erhoben. P. in einem Format über 107 x 150 mm müssen unter Umschlag versandt werden und unterliegen der Briefgebühr bzw. bei Einhaltung der Bestimmungen für Drucksachen der Drucksachengebühr. Für P. kann der Postkunde folgende Zusatzleistungen in Anspruch nehmen: Eil - sendung, Einschreiben, Eigenhändige Aushändigung, Rückschein und Nachnahme. Im DDR - Verkehr kann die P. mit einer Antwortkarte verbunden werden, die ebenso wie die P. vom Absender freizumachen ist. Mitteilungen des Absenders dürfen nicht auf die anhängende Antwortkarte übergreifen; der Absender darf jedoch eine Antwort auf der Rückseite der Antwortkarte vorbereiten.

Warenprobe / Muster ohne Wert

Warenprobe: Postsendung mit Warenmustern gegen ermäßigte Gebühr. Zugelassen waren Proben und Muster kleiner Warenmengen, die nach Verpackung und Form der Sendung sich zur Beförderung mit der Briefpost eigneten. Briefliche Mitteilungen durften nicht beigelegt werden. W. waren in offenen Umschlägen zur jederzeitigen Inhaltsprüfung aufzuliefern und mußten auf der An - schriftseite der Sendung den Vermerk "Warenprobe" bzw. "Muster" tragen. W. sind bei der DP seit 1. 8. 1959 durch die Sendungs - art Wirtschaftsdrucksache ersetzt. — Im internationalen Postverkehr legte das Vertragswerk von Wien 1964 fest, daß die W. ein Muster oder Teilstück einer Ware sein müsse, das unentgeltlich angeboten wird und die nicht zum Austausch mit einem Dritten gegen irgendeine Bezahlung bestimmt sein dürfe. W. mußten den Vermerk "Specimen gratuit" oder "Echantillon gratuit" oder einen gleichlautenden Vermerk tragen; der Vermerk mußte unauslöschbar auch auf dem Muster selbst angegeben sein. Mit In - krafttreten des WPV Tokio 1969 fiel die umstrittene Sendungsart W. ab 1. 7. 1971 auch im internationalen Postverkehr weg.