Ansichtspostkarte, Ansichtskarte: Postkarte mit einer Ansicht oder mehreren (z. B. Stadtansichten, Landschaften) auf ihrer Rückseite (d. h. der Anschriftseite abgewandten Seite). Bei bildlicher Darstellung auf der Vorderseite handelt es sich dagegen um eine Bildpostkarte. Für den Postversand gelten die Bestimmungen wie für Postkarten bzw. für Drucksachen.
in: Gerhard Rehbein: transpress Lexikon POST
Ansichtspostkarte, nichtamtl. Postkarte mit rückseitigem Bilddruck oder Foto, die im Gegensatz zur Bildpostkarte mit Marken freigemacht werden muß. über den tatsächl. Erfinder der Ansichtspostkarte herrschen noch Zweifel. Die erste ist aus Österreich 1869 mit Zeichnung des Klosters Melk bekannt, die nächsten tauchten während des deutsch - franz. Krieges 1870/71 als illustrierte Feldpostkarten auf. In weiterem Sinn können auch Karten mit priv. Bilddruck o. ä. auf der linken vorderen Hälfte als Ansichtspostkarten gelten (häufig zu Markenausstellungen verausgabt).
in: Ullrich Häger: Großes Lexikon der Philatelie