Barfreimachung und "Taxe Percue" sind zwei Begriffe, die im Zusammenhang mit der Post und dem Versand von Briefen und Paketen verwendet werden.
BarfreimachungBarfreimachung bezieht sich auf die Barzahlung von Postgebühren für größere Postsendungen. Anstatt Briefmarken oder Freistempel zu verwenden, wird ein spezieller Vermerk auf den Briefen angebracht, der anzeigt, dass die Gebühren bar bezahlt wurden. Diese Methode wird oft von Geschäftskunden genutzt, die eine große Anzahl von Briefen versenden. Es gibt verschiedene Arten von Barfreimachungsvermerken, je nach Art und Ziel der Sendung, wie z.B. für Inlands - oder Auslandssendungen.
Taxe Percue"Taxe Percue" ist ein französischer Begriff, der "Gebühr bezahlt" bedeutet. Dieser Vermerk wird im internationalen Postverkehr verwendet, um anzuzeigen, dass die Postgebühren bereits bezahlt wurden. Der Vermerk kann entweder eingedruckt oder gestempelt sein und ist besonders im internationalen Verkehr wichtig, um sicherzustellen, dass die Sendung ohne zusätzliche Gebühren zugestellt wird.
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Barfreimachung, postamtl. und philat. Bez. für Sendungen, die ohne Freimachung durch Briefmarken am Schalter aufgegeben werden. Das geschieht vorzugsweise bei Massensendungen (Drucksachen) seitens größerer Firmen, in Notzeiten bei Markenmangel (z.B. Deutschland 1945/ 46) usw.; seit einigen Jahren erfolgt in der BRD die Freimachung von Paketkarten nur noch durch Barfreimachung. Obl. sind handschriftl. Vermerke, Barfreimachungsstempel, Gebühr - bezahlt - Stempel u. ä. Eine neue Art der Barfreimachung ist seit 1971 in der BRD bekannt. Große Versandhäuser verwenden Adressenaufkleber mit einem von der BP genehmigten roten Vordruck, in welchen mittels einer Datenverarbeitungsmaschine Auflieferungsdatum und von diesem durch ein kleines Posthorn getrennt der Portobetrag sowie evtl. das Gewicht des Päckchens u. a. eingedruckt wird. Das Porto wird in gewissen Zeitabständen mit der Post abgerechnet; auch Firmenfreistempel, Absendermarken.
in: Großes Lexikon der Philatelie
Barfreimachungsstempel, auch Postfreistempel genannt (dagegen Absenderfreistempel). Zur Einsparung von Briefmarken und schnelleren Abfertigung bei Auflieferung von Massensendungen (vorw. Drucksachen), aber auch zur Verwendung bei Markenmangel verfügen die Postämter mit starkem Kundenverkehr über sog. Postfreistempelmaschinen, deren erste von J. Baumann, Regens - burg, 1897 der bayer. Post angeboten wurde; diese Erfindung wurde aber erst ab 1910 in Bayern eingeführt, von der Deutschen Reichspost 1919. Aussehen und Beschriftung der Barfreimachungsstempel, die zunächst in schwarzer, seit der erfolgten Zulassung im internat. Verkehr durch den Weltpostkongreß in Madrid 1920 in roter Farbe abgedruckt werden (andere Farben sind möglich), sind im Laufe der Jahrzehnte derart verschieden gewesen, daß auf eine nähere Beschreibung verzichtet werden muß. Die verstellbaren Portobeträge im Wertstempelteil sind naturgemäß sehr zahlreich, ganz bes. während der Inflation in Deutschland. Ab 1919 konnten die vielen Nullen nicht immer untergebracht werden (die Höchstwerte der bekannt gewordenen Barfreimachungsstempel lauten auf 80, in Bayern gar 120 Mrd. Mark), und es kam zu versch. Abkürzungen bzw. es konnte nur ein Postangehöriger sagen, ob die eingesetzte Zahl mit dem tatsächl. zu entrichtenden Porto identisch war. Die Barfreimachungsstempel sind aber erhebl. älter als die oben erwähnten Abdrucke mittels eines besonderen Gerätes. Die ersten Stempel dieser Art führte William Dockwra für die von ihm betriebene Londoner Stadtpost bereits 1680 ein; von anderen Seiten hat es weitere "Vorläufer" gegeben. Dazu gehören auch die sog. Franko - Stempel. Die Gebühr - bezahlt - Stempel bzw. - Vermerke, die PP - Stempel Liechtensteins usw. sind im übertragenen Sinne ebenfalls zu den Barfreimachungsstempeln zu rechnen; auch Gebühr bezahlt beim Postamt.
in: Großes Lexikon der Philatelie
Barfreimachung: Barzahlung der Gebühren für Postsendungen, die vom Einlieferer beim EinlieferungsPA entrichtet wird, ohne daß Postwertzeichen auf der Sendung verklebt werden. Die Gebührenbeträge werden In einem Kasseneinnahmenachweis vermerkt. Das Bezahlen der Gebühren wird auf Briefsendungen entweder handschriftlich mit dem Vermerk "Gebühr bezahlt M … Pf" (im internationalen Postverkehr "taxe percue M Pf") und den Unterschriften des Annehmenden und eines zweiten Mitarbeiters sowie dem Tagesstempelabdruck oder dem Aufdruck des Vermerks "Gebühr bezahlt beim PFA/HPA…" kenntlich gemacht. Die bar entrichteten Gebühren für Geldübermittlungssendungen werden in der Einzahlungsliste, die für Pakete und Wirtschaftspakete im Paketgebührennachweis ohne Kenntlich - machung auf der Sendung vermerkt.
in: transpress Lexikon POST