Die "Blindensendung" ist ein spezieller Service der Deutschen Post, der es blinden und sehbehinderten Menschen ermöglicht, Informationen mit Freunden, Bekannten oder Blindeneinrichtungen auszutauschen. Hier sind einige wichtige Punkte zu diesem Service:
- Inhalt: Als Blindensendungen können versandt werden: Schriftstücke in Blindenschrift (Braille - Schrift), für Blinde bestimmte Tonaufzeichnungen oder sonstige Magnetträger, deren Absender oder Empfänger eine amtlich anerkannte Blindenorganisation ist oder in deren Auftrag der Versand erfolgt.
- Versandmerkmale: Die Umhüllung von Blindensendungen darf grundsätzlich nicht verschlossen sein. Jede Sendung wird oberhalb der Anschrift mit dem Vermerk "Blindensendung" gekennzeichnet. Die Kennzeichnung für den Versand ins Ausland lautet "Blindensendung/Cécogramme".
- Zusätzliche Dienstleistungen: Gegen Entgelt bietet die Deutsche Post die Möglichkeit, die Blindensendungen National und International mit zusätzlichen Briefleistungen, wie zum Beispiel Einschreiben zu kombinieren.
- Maße und Gewichte: Es gibt spezifische Maße und Gewichte für nationale und internationale Blindensendungen. Zum Beispiel, für nationale Blindensendungen, das Höchstmaß ist 353 mm x 250 mm x 50 mm und das Höchstgewicht ist 1.000 g.
- Zusatzleistungen: Blindensendungen können Sie mit folgenden Zusatzleistungen kombinieren: National: Einschreiben - nur gegen Unterschrift zum Empfänger. International: Einschreiben International - Sicherer Versand durch Ein - und Auslieferungsnachweis.
Dieser Service ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Kommunikation und Information für blinde und sehbehinderte Menschen.
von: Microsoft Copilot - Mit KI Unterstützung erstellt
Blindensendungen: offen einzuliefernde gebijhrenfreie Briefsendungen bis zur Flochstmasse von 7 kg, die von Blinden abgesandt oder an sie gerichtet sind. Die Anschrift der B. muB in Normalschrift geschrieben sein und die Bezeichnung "Blindensendung" enthalten. Als Inhalt sind im DDR - Verkeh r nur Nachrichten in Blindenschrift, nicht beschriebenes Blindenschriftpapier, Schallplatten und Tonbander zugelassen. Der Absender kann die Zusatzleistungen Eilsendung und Nachnahme verlangen. Auch im internationalen Postverkehr sind B. bis 7 kg gebührenfrei als "Cecogramme" zugelassen; bei Beförderung als Luftpostsendung ist jedoch der Luftpostzuschlag zu entrichten.
in: transpress Lexikon POST