Blindensendungen: offen einzuliefernde gebijhrenfreie Briefsendungen bis zur Flochstmasse von 7 kg, die von Blinden abgesandt oder an sie gerichtet sind. Die Anschrift der B. muB in Normalschrift geschrieben sein und die Bezeichnung "Blindensendung" enthalten. Als Inhalt sind im DDR - Verkeh r nur Nachrichten in Blindenschrift, nicht beschriebenes Blindenschriftpapier, Schallplatten und Tonbander zugelassen. Der Absender kann die Zusatzleistungen Eilsendung und Nachnahme verlangen. Auch im internationalen Postverkehr sind B. bis 7 kg gebührenfrei als "Cecogramme" zugelassen; bei Beförderung als Luftpostsendung ist jedoch der Luftpostzuschlag zu entrichten.
in: Gerhard Rehbein: transpress Lexikon POST