Der Nachrichtenverkehr wurde in Dänemark ursprünglich von einzelnen Städten und ausländischen Kaufleuten besorgt. König Christian IV. begründete das dänische Postwesen durch die PO vom 24.12.1624 (alten Stils). Es wurde zunächst offenbar nach dem Vorbilde Hamburgs durch einen vom Rat in Kopenhagen ernannten Ausschuß von vier Kaufleuten geleitet. 1653 verpachtete Frederik III. das Postwesen an den Kaufmann Povl Klingenberg, der es als Genera - Postmeister bis 1685 leitete und dann für 12 000 Reichstaler an den elfjährigen Grafen Christian Gyldenlöve, unehelichen Sohn Christians V., abtreten mußte. Als Gyldenlöve 1703 starb, leitete seine Witwe, Frau Dorothea Krag, das Postwesen anfangs durch einen Direktor, später selbst. Da Frau Krag an der Post gut verdiente – etwa 25 000 Reichstaler jährlich – wünschte Frederik IV. die Einnahmen für sich selbst und frau Krag mußte 1711 das Postwesen gegen ein Ruhegehalt von jährlich 4000 Reichstalern an den König abtreten. Seit diesem Jahre wurde die Post eine Staatsverkehrsanstalt unter der Leitung des Generalpostamtes in Kopenhagen. Daneben erhielt sich in einzelnen Städten und in Orten abseits der staatlichen Postkurse von 1692 bis 1775 eien Privatpost der Familie von Wedderkop. Bis zur Regierungsänderung 1849 wurde das dänische Postwesen als ein Geschäft betrieben, dessen Überschuß dazu verwandt wurde, die Ausgaben des Staates für Pensionen zu decken. Am 1.4.1851 wurden die ersten Freimarken ausgegeben. 1859 veröffentlichte Joseph Michaelsen, Bevollmächtigter (Fuldmaegtigt) im Generaldirektorat, eien Schrift: "Sur l’abolissement des ports internationaux et de transit", worin er als erster vorschlug, die Durchgangsgebühr für Briefe und Drucksachen aufzuheben und im gegenseitigen Verkehr die Inlandsätze der verschiedenen europäischen Länder einzuführen.
in: Hans Rackow: Handwörterbuch des Postwesens