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Buch Cover

Hans Rackow: Handwörterbuch des Postwesens

Zweite, völlig umgearbeitete Auflage. Herausgegeben vom Bundesministerium für das Post - und Fernmeldewesen; Frankfurt/Main, 1953

Autoren: Hans Rackow

Schlagworte: Einführungen, Lehrbücher, Lexika Telephon / Fernmeldewesen

Zitate

Abessinien / Abyssinien

Das abessinische Postwesen ist erst 1908 verstaatlicht worden. Vorher bestand zwischen Addis Abeba und Harrar, dem Endpunkt der von Djibouti ausgehenden Bahn eine von dem Ingenieur Alfred Ilg 1885 ins Leben gerufene Privatpost. Das Land hat später unter italienischer Besetzung wechselnde Schicksale durchgemacht. Seit 1941 asl selbstständiger Staat wiederhergestellt.

Ägypten

Die Verkehrsgeschichte Ägyptens, das als erste Heimstätte des Briefs gilt, greift in das 3. Und 4. Jahrtausend v. Chr. Zurück Im 8. Jahrhundert n. Chr., als Ägypten noch unmittelbare Provinz des Kalifats war, bestanden dort Posteinrichtungen, die allerdings nur dem Herrscher und der Regierung dienten. Eine große Poststraße führte von Bagdad nach Syrien und von da die Küste entlang über Kadirah (Kairo) und Alexandrien nach dem Westen Afrikas. Nachdem die Herrscher Ägyptens unabhängig geworden waren, richteten sie ihre eigenen Posten ein. Mit dem politischen Niedergang der ägyptischen Herrschaft gerieten diese Posteinrichtungen in Verfall. Der Sultan Beibars (1260 - 1277) brachte das Postwesen, auch durch einen Taubenpostdienst, zu neuer Blüte. Unter den schwachen Nachfolgern löste sich das Postwesen wieder auf.
Bis in das 19. Jahrhundert gab es dann in Ägypten keine eigentlichen Posteinrichtungen mehr. Der erste Khedive Mohamed Aly (1806 – 1848) schuf einen nur für die Regierung bestimmten Postdienst. Anfänglich erstreckte sich die Beförderung nur auf Briefe innerhalb des Landes, die nach der Eroberung des Sudans (1821) auch auf diesen ausgedehnt wurde. Um das Bedürfnis nach Beförderung von nichtamtlichen Mitteilungen zu befriedigen, richtete damals ein eingeborener aus Kairo einen Briefpostdienst durch Sais ein. Später übernahm die Regierung die Beförderung von Briefen nach Mittel - und Oberägypten. Für den Privatverkehr mit dem Ausland schuf ein Italiener in Alexandrien eine PrivatPAnst, die den Namen "Poste européenne" führte. Die abgehenden Briefe wurden durch Schiffe weiterbefördert und die eingegangenen den Empfängern zugestellt. Die so gebildete Gesellschaft richtete 1854 in Kairo, Al Alf und Rosette, 1855 nach Eröffnung der Eisenbahn Alexandrien - Kairo in Damanhour und Kafr el Zayat Postbüros ein. Weitere Büros folgten. Die Briefe wurden jetzt mit der Bahn befördert. Von 1862 an wurde die amtliche Post auf der Eisenbahn unentgeltlich versandt. 1864 übernahm die Regierung das nach und nach entstandene private Postwesen gegen eine Abfindung als Staatsverkehranstalt. Die ersten ägyptischen Freimarken wurden 1866 gedruckt. Dem WPV gehörte Ägypten seit seiner Gründung 1874 bei.
Vor der Verstaatlichung der ägyptischen Post unterhielten einige fremde Länder eigene PAnst in Ägypten, von denen die französischen PÄ in Alexandiren (1836) und in Port Said bei Kriegsbeginn 1914 noch bestanden. Die französischen PÄ in Kairo und Suez wurden 1875 und 1888 aufgehoben. England unterhielt von 1831 bis 1878 PÄ in Alexandiren und Suez. In Alexandrien hatten außerdom PÄ Österreich (1838 – 1889), Griechenland (1859 - 1882), Italien (1866 bis 1884) und Rußland (1867 – 1875).
Die ägyptische Generaldirektion verlegte am 1. Juni 1931 ihren sitz von Alexandrien nach Kairo.

Afghanistan

Das Königreich Afghanistan erlangte 1919 seine völlige Unabhängigkeit. 1928 trat es dem WPV bei. In dem stark gebirgigen Lande, das fast nur über hohe Pässe im Norden oder Süden zu erreichen ist, gibt es noch keine Eisenbahnen. Das von einem Generaldirektor in Kabul geleitete Postwesen ist dem Verkehrsministerium angegliedert und beschränkt seine Tätigkeit auf den Brief - und Paketdienst.

Algerien

In den ersten Jahren nach der Besetzung des Landes durch die Franzosen (1831) nahm die zum Heere gehörende Finanzabteilung den Postdienst wahr. Eine eigene Postverwaltung wurde erst 1860 unter einem dem Generalgouverneur untergeordneten Inspektor gebildet. Mit Ausnahme der Beamten des unteren Dienstes wurden die algerischen Postbeamten dem französischen Personalbestand entnommen. Am 1.1.1876 trat Algerien dem WPV bei. 1877 wurde die Vereinigung von Post und Telegraphie eingeleitet. Das Jahr 1880 brachte eine bedeutende Verbesserung der Postverbindungen zwischen Frankreich und Algerien. Regelmäßige schnelle Seepostlinien der Compagnie Générale Transatlantique wurden von Marseille nach Algier, Oran, Philippeville, Bone und Tunis hergestellt, denen sich Verbindungen zwischen Port Vendres, Algier und Oran anschlossen. Die Fahrten wurden bis Tanger und ripolis ausgedehnt. 1881 wurde an die Spitze jedes Departements ein Direktor gestellt, dem die Überwachung und Leitung des Dienstes übertragen wurde. Dieser Zustand änderte sich durch den Erlaß vom 16.3.1898, der dem Generalgouverneur wieder die Oberleitung des Post -, Telegraphen - und Fernsprechwesens übertrug mit Ausnahme einiger Angelegenheiten, die von Paris aus erledigt wurden. Unter dem Generalgouverneur als oberste Behörde wurde die Post -, Telegraphen - und Fernsprechinspektion eingerichtet mit einem Generalinspektor an der Spitze. Durch Erlaß vom 12.10.1901 wurden die Beamten nicht mehr vom Mutterland entsandt. Durch Erlaß vom 3.4.1920 ist das algerische Postwesen neu geordnet worden.

Internationale Antwortscheine

Antwortscheine ("Coupon - response international") werden in den Weltpostvereinsländern zu dem Zweck ausgegeben, im Verkehr mit anderen Ländern die Vorausbezahlung der Gebühr für Antwortbriefe zu ermöglichen.

Argentinien

Argentinien ist wohl der einzige Staat Südamerikas, der nach der Loslösung von Spanien um 1825 die Regelung der Postverhältnisse in die Hand nahm. Es dauerte allerdings, gehemmt durch innere und äußere Kämpfe, ziemlich lange, bis auf Grund der Verfassungen von 1853 und 1860 eine geregelte Postbeförderung im Inneren des Landes eingerichtet werden konnte. Nachdem 1874 Post und Telegraphie unter gemeinsame Leitung gebracht worden waren, wurde 1876 das grundlegende Postgesetz erlassen. 1949 wurde der Fernsprechdienst verstaatlicht.

Australien / Australischer Bund

Die Ansiedlung von Engländern an der Küste des australischen Festlandes begann im Jahr 1788 bei der jetzigen Stadt Sydney. Diese erste australische Kolonie, die auch in der Folgezeit die bedeutendste blieb, erhielt den Namen "Neusüdwales". Erst im Jahre 1810 wurde ein PA in Sydney eingerichtet, das in der Hauptsache dazu bestimmt war, die Zustellung der in Sydney angekommenen Briefe und Pakete zu besorgen. Die Beförderung von Briefen nach und von Orten außerhalb Sydneys verblieb in den Händen berittener Polizeidiener und von Privatpersonen. 1819 wurde ein Postmeister des Territoriums ernannt. Am 16.2.1825 erließ der Gouverneur ein 1828 in Kraft getretenes Gesetz über die Errichtung eines regelrechten Postwesens in Neusüdwales, wodurch der Grund zu dem heutigen Postwesen der Kolonie gelegt wurde. Ein neues Gesetz von 1835 übertrug der Post auch das alleinige Recht, gewöhnliche Briefe und Pakete gegen Entgelt zu befördern. Ende 1838 bestanden in der Kolonie 40 PAnst. 1846 wurde die erste regelmäßige Postverbindung zwischen Australien und Großbritannien mit einem monatlich fahrenden Segelschiff hergestellt. Alle weiteren Bestrebungen richteten sich auf die Beschleunigung dieser wichtigen Verkehrsverbindung, die aber erst mit der Eröffnung des Suezkanals und der dadurch hervorgerufenen Entfaltung des Dampfschiffsverkehrs zwischen Australien und Europa unter Aufwendung bedeutender Mittel verwirklicht werden konnte. Die Postverbindung mit Amerika durch Dampfschiff wurde 1866 hergestellt. Versuche, die Post mit England über Panama oder San Francisco zu leiten, wurden mit wechselndem Erfolg unternommen, bis 1875 ein Abkommen mit der Pacific Mail Steamship Company wegen Herstellung einer Postverbindung über Neuseeland, Honolulu und San Francisco zustande kam. Seit dieser Zeit wurden auch die Verbindungen mit Amerika ständig verbessert. Der Päckereidienst zwischen Australien und Großbritannien wurde im Augst 1886 begonnen und allmählich auf andere Ländergebiete ausgedehnt. Nachdem die verschiedenen australischen Kolonien 1887 übereingekommen waren, nach Verhältnis ihrer Bevölkerungszahl die Kosten für einen gemeinschaftliche Postdienst über Suez zu tragen, trat dieser unter dem Namen Federal Mail Service mit dem 1.2.1888 in Leben. Am 1.1. 1889 wurden die Gebührensätze für die auf der langen Seestrecke beförderten Briefe ermäßigt; zugleich trat der Austausch von Postkarten zwischen England und Australien in Wirksamkeit. In den folgenden Jahren wurden die Gebührensätze für sämtliche Beförderungswege noch weiter herabgesetzt, die Seeverbindungen verbessert und vermehrt und auch die Schiffe fremder Länder zur Postbeförderung benutzt.

Ballonpost

Vor der Erfindung lenkbarer Luftfahrzeuge bediente man sich in geeigneten Fällen der Freiballons zum Postverkehr. Am bekanntesten ist die Benutzung von Ballons zur Postbeförderung aus der Zeit der Belagerung von Paris durch deutsche Truppen im Kriege 1870/71. Die französische Postverwaltung ließ damals von Paris, hauptsächlich nachts, große, bemannte Ballons und auch kleine unbemannte, diese unter Ausnutzung der jeweiligen Windverhältnisse, fliegen, um den Verkehr mit der Provinz aufrechtzuerhalten. Im ganzen wurden damals 65 Ballons mit etwa 2 500 000 Briefen mit einem Gesamtgewicht von 10 000 kg abgelassen. Während des ersten Weltkrieges sind einige Ballonposten aus der von den Russen belagerten österreichischen Festung Przemysl abgelassen worden. Es waren aber nur unbemannte kleine Gasballons, an denen Pakete mit Postsachen befestigt waren. Infolge ihrer Abhängigkeit von den Windverhältnissen kamen Ballons für Zwecke einer regelmäßigen Postbeförderung niemals in Frage.

Belgien

Im Mittelalter hatten in Belgien die städtischen Botenanstalten das alleinige Recht der Briefbeförderung, das sie sich bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts bewahrten. Karl V. begründete 1516 zwischen Brüssel und Wien eine Reitpost und belehnte Jean Baptiste von Thurn und Taxis mit dem Generalpostmeisteramt in den österreichischen Südniederlanden, das seinen Sitz in Brüssel hatte. Die südlichen Niederlande wurden so ganz von dem Generalpostmeisteramt betreut, das zugleich die Verbindungen nach Süddeutschland, Österreich. Italien sowie nach Spanien und Frankreich vermittelte. Seit dieser Zeit begann die von beiden Seiten hartnäckig geführte Fehde zwischen der "Poste royale" und den städtischen Botenanstalten. Die Verordnung der Königin Marie vom 30.10. 1551 ermächtigte Leonard von Taxis, auch Privatbriefe zur Beförderung ins Ausland anzunehmen. Zugleich wurde verboten, ohne Erlaubnis der General - Postmeisters Privatbriefe durch andere Anstalten (Kuriere, Relais usw.) in Ausland zu senden, überhaupt solche Relais usw. zu halten. Den Übelständen, die sich bei den privatpostwesen seit längerer Zeit eingeschlichen hatten, suchte die PO von 1547 abzuhelfen. Ein Erlaß Rudolphs II. vom 7.11.1597, der auch in den Niederlanden und der Provinz Lüttich veröffentlicht wurde, verbot den Metzgern, die bis dahin an der Briefbeförderung von Ort zu Ort lebhaft beteiligt waren, sich ferner mit der Briefbeförderung zu befassen. Neben der Regierungspost bestanden aber in den Südniederlanden die Botenanstalten der Gemeinden fort und entwickelten sich derart, daß beim Beginn des 17. Jahrhunderts jeder einigermaßen bedeutende Ort Flanderns eigene boten hatte.
Diese Boten beförderten Briefe, Pakete und Gelder oder auch mündliche Bestellungen; sie benutzen Pferde, Wagen oder Schiffe oder gingen zu Fuß Jeder hatte an seinem Haus einen Briefkasten, der den Ort anzeigte, wohin er sich zu begeben hatte. Die wachsende Bedeutung der Gemeindeposten führte bald zu Übergriffen auf das Gebiet der Taxisschen Post. Schon 1653 schlug der Rat von Antwerpen der Regierung vor, die Regierungspost aufzuheben; er bestritt dem Grafen von Taxis die Rechtsbeständigkeit seines Amts als Generalpostmeister der Niederlande und die Befugnis, für das niederländische Gebiet Postverträge mit dem Ausland abzuschließen. 1657 rissen Antwerpener Boten die Besorgung der postversande nach Holland gewalttätig an sich. 1659 schritt der Generalprokurator auf Veranlassung des Gouverneurs der Niederlande mit ernsten Maßregeln gegen die aufrührerischen Boten ein, was einen gewaltsam unterdrückten Aufstand des Pöbels von Antwerpen zur Folge hatte. Den ersten entscheidenden Schlag gegen die Botenanstalten führte Philipp von Anjou, , der am 17.3.1701 die Errichtung königlicher Relais auf allen Hauptstraßen der Niederlande befahl und feste Gebührensätze für die Beförderung von Briefen und Reisenden durch die Posten verordnete. Strenge Erlasse verschärften noch die Strafen für die Beeinträchtigung des staatlichen Postmonopols. 1725 überwies Graf Daun trotz des heftigen Widerspruchs der Staaten von Brabant die Niederländische Post für eine Pacht von 80 000 Florins an Anselm, Franz Fürsten von Taxis, was nachher unter Erhöhung der Pachtsumme auf 125 000 Florins auf die Dauer von 25 Jahren bestätigt wurde. Manche Protestakte, namentlich der unzufriedenen flanderischen Gemeinden, folgten. Erst eine kaiserliche Verordnung machte diesem Streit 1769 ein Ende. Taxis behielt das Postwesen in den österreichischen Niederlanden, zuletzt für eine Summe von 135 000 Florins jährlich, bis zur französischen Revolution in Pacht. Eine längere wechselvolle Übergangszeit folgte. Seien eigene Staatspost hat Belgien seit Errichtung des Königreiches (1831). In der Ausgabe von Freimarken am 27.6.1849 stand Belgien an der Spitze aller europäischen Verwaltungen.

Bulgarien

Die bulgarische Post ist aus den 41 PAnst entstanden, die Bulgarien 1879 von den russischen Besatzungsbehörden im russisch - türkischen Krieg (1877/78) übernommen hatte. Der russische Fürst Dondukoff Korsakoff, der mit der Einrichtung der Verwaltung des Landes und der Ausarbeitung der Verfassung betraut worden war, erließ auch die erste PO vom 11.4. 1879. Am 6.7. desselben Jahres trat Bulgarien dem WPV bei. Außer den übernommenen PAnst unterhielt Österreich PAnst in Burgs, Sofia, Widdin, Rustschuk und Warna, die in den Jahren 1880 und 1884 aufgehoben wurden. Für das Postwesen bestand zunächst keine besondere Verwaltung: die PAnst waren den Landesbehörden unterstellt. Erst 1888 wurde die Generaldirektion des Post - und Telegraphenwesens geschaffen. Nach Abschluß des Friedensvertrags am 10.2.1947 wurde von der bulgarischen Nationalversammlung am 4.12.1947 eine Verfassung als Volksdemokratie erlassen.

China

Eine Regierungspost ist in China schon unter dem Herrscherhaus Tschou (1122 - 225 v. Chr.) nachweisbar. Die J - Tschan genannte Post, die sich über das ganze Reich erstreckte, bediente sich der Boten zu Fuß und zu Pferd. Das Wort "Jü" (Post) erscheint zum ersten Mal bei Konfuzius (551 – 479 v. Chr.). Über das Postwesen unter dem Herrscherhaus Han (206 v. Chr. bis 23 n. Chr.) finden sich nähere Angaben bei chinesischen Schriftstellern des 2. Jahrhunderts n. Chr. Aus der amtlichen Urkundensammlung Pai Kuan Tschih geht hervor, daß unter den T’ang Kaisern (605 – 905) der Tschia Pou Lang Tschung (General - Postmeister) die Posthaltestellen beaufsichtigte, die sich in Entfernungen von je 20 Li (15 km) über das Reich verteilten. Dem T’ung Kao (Lebensgeschichtliche und allgemeine Aufzeichnungen) zufolge war unter den T’ang - Herrschern eine Art Postanweisung in Gebrauch, die als Vorläuferin des in China gebräuchlichen Wechselverfahrens gilt.
Vor der Regierung des Ming - Kaisers Jung Lo (1402) gab es nur die dem Kaiser und der Regierugn dienende Post, die zur Beförderung nichtamtlicher Briefe nicht genutzt werden konnte. Um diese Zeit führten die Großwürdenträger einen Lao Fu Zu genannten Berater mit sich, der auch den Schriftwechsel zu besorgen hatte. Diesem Lao Fu Zu verdanken die Min - Tschü, d.s. nichtamtliche PAnst, ihren Ursprung. Die Lao Fu Zu stammten fast alle aus Schachingfu in der Provinz Tschekiang mit dem Haupthafen Ningpo; hier faßten diese Postgesellschaften zuerst Fuß. Ningpo wurde schließlich der Standort aller nichtamtlichen Posteinrichtungen im Reich. Die Gesellschaften, deren Anstalten volle Sicherheit boten, unterstanden keinerlei staatlicher Aufsicht. Sie befassten sich mit der Beförderung von Zahlungsanweisungen, Silberbarren, Briefen und Paketen. Die Postgesellschaften standen mit Bankanstalten in Verbindung. Alle Beförderungsmittel wurden benutzt: Handelsschiffe, Dschunken, Boten usw. Diese Posteinrichtung leistete der Bevölkerung während langer Zeit gute Dienste; sie erwies sich aber insofern als unzureichend, als sie nur die lohnenden Poststrecken ausbeutete und die weniger ergiebigen vernachlässigte. So bestanden im Laufe mehrerer Jahrhunderte die J - Tschan und die Min - Tschü - Anstalten nebeneinander, die eine für Regierungszwecke, die andere für die Allgemeinheit.
Gegen Ende des 17. Jahrhunderts ließ sich in Kanton eine englische Kolonie nieder. Nach einem weiteren Zeitraum von 150 Jahren siedelte diese Kolonie nach Hongkong über. Hier wurde das erste PA als Zweiganstalt des Londoner PA eröffnet. Weitere Zweiganstalten dieses Amtes wurden nach und nach in den Haupthäfen eingerichtet. Die Schiffsgesellschaft gestattete die unentgeltliche Zustellung der Briefe in den Zwischenhäfen (Abholung auf der Agentur der Schiffsgesellschaft).
Das Vordringen der fremden PAnst in China veranlasste die chinesische Regierung, der Frage der Einrichtung einer der Allgemeinheit dienenden Staatspost näherzutreten. Die Regierung sah sich bei diesem Plane einer doppelten Verpflichtung gegenüber: den Einwänden der Anhänger der uralten J - Tschan und der Eingeborenenpost zu begegnen und das Vertrauen der Ausländer zu gewinnen. Sie entschloss sich für eine Einrichtung nach Art der für die Zollverwaltung getroffenen.
Der Vertrag von Tientsin (1858) sah die Beförderung der Gesandschaftsposten vor. Nachdem der Abfertigungsdienst, die Zustellung und die Beförderung an die Kaiserliche Seezolldirektion übergegangen waren, wurden in den Zollämtern von Schanghai und Tschingkiang und später in den im Winter vereisten Häfen von Niutschang, Tientsin und Tschifu sowie bei der Generalzollinspektion PAnst eingerichtet; das gleiche geschah bei den Küstenzollämtern zu dem Zwecke, während der eisfreien Zeit die Postübermittlung sicherzustellen. 1878 gab die Zollverwaltung die ersten Postwertzeichen heraus. Im gleichen Jahr wurde China eingeladen, dem WPV beizutreten, und der Gedanke einer Landespost gewann so allmählich an Boden. 1893 beschloss die Regierung, die Mandarine in der Provinz um ihre Meinung zu befragen. Am 20.3.1896 erschien ein kaiserlicher Erlass, der die Einrichtung der kaiserlichen Post unter der Leitung des zum Generalinspektor der Zölle und Posten ernannten Sir Robert Hart nach europäischem Muster in ganz China genehmigte. Die Oberaufsicht übernahm zunächst das Tsung - Li - Jamen und nach Aufhebung dieser Behörde das Wai Wu Pu (Ministerium des Auswärtigen). Bei Errichtung des Schui Wu Tschu, einer Zweigabteilung dieses Ministeriums, wurde die Zoll - und Postdirektion ihr unterstellt. Diese Regelung wurde bis zur Trennung der Zölle von den Posten beibehalten, d.i. bis zum dritten Jahr der Regierung des Kaisers Hsüand Tung (1911), zu welcher Zeit die Post der Aufsicht des Jü Tsch’uan Pu (Post - und Verkehrsministerium) unterstellt wurde.
April 1896 wandte sich China an den schweizerischen Bundesrat, um ihn von der Einrichtung der kaiserlichen Post und seiner bestimmten Absicht in Kenntnis zu setzen, dem WPV beizutreten, sobald seine Posteinrichtung genügend vollendet seien. Diese Erklärung wurde auf dem Washingtoner Weltpostkongreß 1897 wiederholt. Unter Benutzung der im Lande vorhandenen fremden PAnst schaltete sich die chinesische Postverwaltung immer mehr in den internationalen Verkehr ein.
1900 wurden mit Frankreich, 1903 mit Japan, 1904 mit Indien und Hongkong Verträge abgeschlossen. Der Beitritt zum WPV wurde 1914 vollzogen. Am 28.11.1911 wurde die Post von der Zolldirektion getrennt. Die J - Tschan - Verwaltung verzichtete 1912 zugunsten der Landespost auf ihr Bestehen. Infolge der Beschlüsse des Washingtoner Kongresses wurden die fremden PAnst in China Ende 1922 geschlossen. Die Verfassung vom Jahre 1923 gab auch der Post eine neue gesetzliche Grundlage, wonach das Post - und Telegraphenwesen dem Verkehrsministerium unterstellt war. Es gab eine Generalpostdirektion mit beigeordnetem Generalpostinspektorat. Mitte der dreißiger Jahre kam es zur Einführung des ausschließlich staatlichen Postbetriebes und vollen Aufhebung der nichtstaatlichen Posten (Min - hsin - chü).
Auch im Wechsel der folgenden Zeiten, der durch das Bestehen einer demokratischen Republik (Chiang Kai - Shek) und etwa seit Beginn der zweiten Jahrhunderthälfte durch eine Volksrepublik, Vorsitzender Mao - Tsetung als Chef der Regierung, gekennzeichnet wird, ist das Postwesen in staatlicher Hand geblieben. Die neue Regierung wendet seit dem Dezember 1950 den Weltpostvertrag von Paris 1947 nebst den Wertbrief -, Postpaket - und Postanweisungsabkommen an. Daneben führt die fast ganz vom Festland vertriebene Regierung Chiang Kai - Shek in ihrem Machtbereich (hauptsächlich die Insel Formosa) ihre Tätigkeit fort.

Ceylon / Sri Lanka

Seit Auflösung Britisch - Indiens im Jahre 1947 gehört Ceylon als Dominion zum britischen Commonwealth. Leiter des Postwesens ist der Postmaster General und Direktor des Fernmeldewesens in Colombo. Ihm steht ein Assistant Postmaster General zur Seite. Zusetzt waren 215 PÄ, 805 UnterPÄ und 293 EmpfangsPAnst (receiving post offices) vorhanden.

Chile

Das Postwesen wird von einem Generaldirektor der Posten und Telegraphen in Santiago geleitet. Der Postabteilung ist ein Postdirektor vorgesetzt. Es gibt 25 Kreispostdirektionen für die Post (Administraciones principales), 61 Departementsverwaltungen (Administraciones departementales), 17 örtliche Verwaltungen und 1042 Pag. Gesamtpersonalzahl rund 6000.

Burma / Birma / Myanmar

Burma besteht als selbstständiges Land seit dem 4.1.1948. Die oberste Leitung des Postwesens hat der Beförderungs - und Verkehrsminister, dem der Generaldirektor der Posten und Telegraphen in Rangoon untersteht. Zuletzt belief sich die Zahl der PAnst auf 357.

Dänemark

Der Nachrichtenverkehr wurde in Dänemark ursprünglich von einzelnen Städten und ausländischen Kaufleuten besorgt. König Christian IV. begründete das dänische Postwesen durch die PO vom 24.12.1624 (alten Stils). Es wurde zunächst offenbar nach dem Vorbilde Hamburgs durch einen vom Rat in Kopenhagen ernannten Ausschuß von vier Kaufleuten geleitet. 1653 verpachtete Frederik III. das Postwesen an den Kaufmann Povl Klingenberg, der es als Genera - Postmeister bis 1685 leitete und dann für 12 000 Reichstaler an den elfjährigen Grafen Christian Gyldenlöve, unehelichen Sohn Christians V., abtreten mußte. Als Gyldenlöve 1703 starb, leitete seine Witwe, Frau Dorothea Krag, das Postwesen anfangs durch einen Direktor, später selbst. Da Frau Krag an der Post gut verdiente – etwa 25 000 Reichstaler jährlich – wünschte Frederik IV. die Einnahmen für sich selbst und frau Krag mußte 1711 das Postwesen gegen ein Ruhegehalt von jährlich 4000 Reichstalern an den König abtreten. Seit diesem Jahre wurde die Post eine Staatsverkehrsanstalt unter der Leitung des Generalpostamtes in Kopenhagen. Daneben erhielt sich in einzelnen Städten und in Orten abseits der staatlichen Postkurse von 1692 bis 1775 eien Privatpost der Familie von Wedderkop. Bis zur Regierungsänderung 1849 wurde das dänische Postwesen als ein Geschäft betrieben, dessen Überschuß dazu verwandt wurde, die Ausgaben des Staates für Pensionen zu decken. Am 1.4.1851 wurden die ersten Freimarken ausgegeben. 1859 veröffentlichte Joseph Michaelsen, Bevollmächtigter (Fuldmaegtigt) im Generaldirektorat, eien Schrift: "Sur l’abolissement des ports internationaux et de transit", worin er als erster vorschlug, die Durchgangsgebühr für Briefe und Drucksachen aufzuheben und im gegenseitigen Verkehr die Inlandsätze der verschiedenen europäischen Länder einzuführen.

Cursus publicus

Cursus publicus (Römische Staatspost). Trotz des hohen Kulturstandes des Römischen Reiches und seiner gut ausgebauten Straßen gab es in ihm selbst in der Blütezeit kein geordnetes Verkehrswesen für die Allgemeinheit. Die Bevölkerung war zumeist auf Gelegenheitsboten oder eigene besondere Boten angewiesen. Allein in den größeren Städten fanden sich für den umfangreichen Geschäftsverkehr und Nachrichtenaustausch der Handelstreibenden und für das Verkehrsbedürfnis der geistig hochstehenden Bevölkerung gewerbsmäßige Boten (tabellarii), die gegen Entgelt auf kürzere Wege als Läufer, auf weitere Entfernungen zu Pferde die Nachrichten - und Sachbeförderung übernahmen. Erst Kaiser Augustus (27. v. Chr. bis 14 n. Chr.) schuf nach dem Vorbild der Kurierpost der persischen Könige eine staatliche Verkehrsanstalt, den cursus publicus. Diese Staatspost wurde aber nicht für die Allgemeinheit zur Förderung der Volkswohlfahrt, sondern nur für die Bedürfnisse des Herrschers und der Regierung, also für reine Staatszwecke geschaffen und unterhalten. Ein Regellauf der Verbindungen hat wahrscheinlich nicht bestanden. Zuerst befasste sich der cursus publicus nur mit Brief - und Nachrichtenbeförderung durch Läufer von einer Station zur anderen, bald wurden aber daneben Reitboten, Kuriere (veredarii) auf Pferden (veredi) und Fahrboten für die dienstlichen Reisen der Beamten und Militärpersonen eingeführt. (Aus dem lateinischen paraveredi, Nebenpferde für Seitenkurse, ist durch Zusammenziehung das deutsche "Pferd" entstanden.) Der Verkehr bewegte sich im wesentlichen auf den großen Staatsstraßen, an denen Stationen (stationes) angelegt waren, und zwar mansiones in Abständen von einer Tagesreise (20 bis 30 römische Meilen, 28 bis 42 km) mit Gelegenheit zum Erholen und Übernachten in Rasthäusern und mutationes zum wechseln der Pferde und Zugtiere in Entfernungen von 5 bis 9 römischen Meilen (7 bis 14 km). (Auf diese stationes wird wohl mit Recht der Name "Post" zurückgeführt; mansio posita in N., mutatio posita in N.) Die Stationen trugen Namen nach der Zahl der Meilen des nächsten Meilensteines (z.B. mutatio at octavum), mitunter auch nach der Unterkunftsstelle am Halteplatz (z.B. mansio ad equum magnum, mansio zum großen Pferd). Obwohl die Bestimmungen die Benutzung der Staatspost für private Zwecke grundsätzlich ausschlossen, wurde sie Angehörigen der höheren Stände usw. durch einen besonderen Erlaubnisschein (diploma) mehr und mehr gestattet der Schein evectio galt für freie Fahrt, tractoria zu gleich auch für freie Unterkunft und Verpflegung. Die Vergünstigungen wurden im Laufe der Zeit häufig schwer missbraucht, die Scheine wurden widerrechtlich an Dritte weitergegeben. Da für die Gestellung der Pferde und Wagen und der Bedienung wie besonders auch für die Verpflegung der Reisenden und Tiere die Provinzen aufkommen mussten, wirkte sich der Missbrauch der Erlaubnisscheine in schweren Bedrückungen der zu den Fronleistungen verpflichteten Gemeinden, namentlich der Bürger und Bauern aus. Um diesen Missständen zu steuern, bedrohte der oströmische Kaiser Theodosius (408 – 450 n. Chr.) den Missbrauch und die unberechtigte Weitergabe der Erlaubnisschiene mit Verbannung, ja sogar mit dem Tode.
Über die Gliederung des cursus publicus sind uns erst Nachrichten aus dem 4. Jahrhundert n. Chr. Erhalten. An der Spitze stand der Präfekt der Prätorianergarde (praefectus praetorio) in Rom, später ging mit zunehmender Dezentralisierung die obere Leitung zum Teil auf die höheren Provinzialbehörden (Prokonsulen, Statthalter) über. Im Bereich der Provinzen waren als Leiter die praefecti vehicolorum eingesetzt; sie hatten die Beschaffenheit der Wege zu überwachen, die Stationen zu beaufsichtigen, sich über den Dienst zu unterrichten und darüber an ihre Behörde in Rom zu berichten. Ihre Bezirke waren meist sehr groß. So bildeten die Provinzen Pannonien, Mösien und Noricum einen Postbezirk, er erstreckte sich vom Inn bis Südungarn, nördlich war die Donau, südlich Dalmatien die Grenze. Zur unmittelbaren Überwachung des Dienstbetriebes waren den Präfekten Inspektoren (agentes in rebus) beigegeben, die auch besondere Zuständigkeiten gegenüber den Gemeinden besaßen. Den örtlichen Betrieb der Stationen, der bis zu 40 Pferden umfasste, leiteten die mancipes; ihnen waren stationarii und stratores unterstellt, die für die Verwaltung der Ställe und Beschaffung der Zugtiere sorgten. Dazu kamen Tierärzte (mulomedici), Wagen - und Pferdewärter, Maultiertreiber, Stationsdiener und Handwerker. Wertvolle Transporte wurden von prosecutores begleitet.
Mit der Zunahme des Reise - und Frachtverkehrs ergab sich die Notwendigkeit einer Zweiteilung des Betriebes in den cursus celer oder velox (Schnellverkehr) und cursus claburaris (Frachtverkehr); sie erstreckte sich auch auf die Wagen, leichte und schwere in verschiedener Bauart. Für den Schnelldienst wurde in erster Linie die rheda benutzt, anfangs zweirädrig, später für den Reisedienst vierädrig mit einer Traglast bis 1000 Pfund und einer Bespannung von 8 - 10 Maultieren oder Pferden. Für die Kuriere war vorzugsweise das zweirädrige leichte cisium in Gebrauch. Schwerer war das carpentum mit zwei oder vier Rädern für Personen und Päckereien. Der einfache carrus diente zur Sachbeförderung, Traglast 600 Pfund. Schließlich wurde zur Personen - und Sachbeförderung die zweirädrige birota verwendet mit einer Bespannung von drei Maultieren oder Pferden. Für den cursus clabularis, der Güter, schweres Gepäck und auch Soldaten zu befördern hatte, waren größere und stärkere Wagen vorgesehen, die clabulae, eine Art unbedeckter vierädriger Leiterwagen sowie arcerae, festverdeckte Wagen. Beide wurden in der Regel von Ochsen gezogen, seltener von Maultieren oder Pferden.
Als Ergänzung des weitverzweigten Straßennetzes benutzte der cursus publicus auch weitgehend die vorhandenen Seeverbindungen. Bei ihnen mussten die Untertanen ebenfalls die Kosten als Fronleistung tragen. Die Frachtschiffer, navicularii, müssten amtliche Personen, Sendungen und Nachrichten auf ihren Fahrzeugen mitbefördern, für den Eildienst mussten in den Häfen besonders dafür geeignete Schiffe, die schnellsegelnden, flachgehenden naves cursoriae oder naves fugaces, ständig bereitgehalten werden.
Das in sich geschlossene machtvolle Bild des cursus publicus in der Kaiserzeit fand seine Stärke in der großzügigen Fürsorge der Staatsgewalt, dem militärischen Aufbau und der grundsätzlichen Beschränkung seiner Benutzung auf die Zwecke der Regierung. Sobald sich die Regierungsbedürfnisse mit dem Zerfall des Römischen Reiches verflüchtigten oder gar aufhörten, zerfiel auch die Verkehrseinrichtung, weil ihr die Wurzeln im Volk fehlten, das nur Lasten und keine Vorteile von ihr gehabt hatte. Nach der Teilung des Reiches gingen in der westlichen Hälfte die auf den Weltmittelpunkt Rom zugeschnittenen Einrichtungen des cursus publicus in den Stürmen der Völkerwanderung, um 500, unter, in der östlichen Hälfte hielt sich der cursus publicus, beschränkt als Kurierdienst durch reitende Boten, zwar länger am Leben, nahm aber zur Wende des 6. Jahrhunderts ebenfalls sein Ende.

Deutsche Kolonien / Deutsche Auslandspostämter

Deutsche Posteinrichtungen im Auslande, frühere
I. Türkei
1. Einrichtung von deutschen Postanstalten.
In der Türkei bestand seit 1.3.1870 in Konstantinopel ein deutsches PA, das im Stadtteil Galata lag. Zweigstellen des PA waren in den Stadtteilen Stambul seit 1876 und Pera seit 1.3.1900 vorhanden. Am 1.10.1898 wurde ein deutsches PA in Jaffa eingerichtet; am 1.3.1900 deutsche PÄ in Beirut, Smyrna und Jerusalem ins Leben. Die deutschen PÄ in der asiatischen Türkei waren dem deutschen PA in Konstantinopel unterstellt, das dem RPA unmittelbar untergeordnet war. Beim Eintritt in den 1. Weltkrieg setzte die Türkei alle älteren Kapitulationen und die neueren Verträge außer Kraft, die ihre Hoheitsrechte durch das Bestehen fremder PAnst im eigenen Lande beschränkten. Darauf stellten am 30.9.1914 die deutschen PAnst ihren Betrieb ein.
2. Beamtenverhältnisse.
Sämtliche deutschen PAnst in der Türkei wurden von Anfang an durch Fachbeamte verwaltet. Das deutsche PA in Konstantinopel leitete ein Postdirektor. Im einfachen Beamtendienst nahmen die mit polizeilichen Befugnissen ausgestatteten Kawassen eine besondere Stellung ein, die anderen Beamten des einfachen Dienstes waren meist Hamale (Lastträger), teils Briefträger, Hausdiener oder Wächter. 1914 waren in der Türkei 23 Fachbeamte, 3 Nichtfachbeamte, 1 farbiger Hilfsbeamter, 20 weiße (Türken usw.) und 6 farbige Helfer tätig.
3. Dienstzweige. Die deutschen PAnst in der Türkei nahmen nach den Bestimmungen des WPVertr und der Nebenabkommen an allen Dienstzweigen teil.
II. China
1. Einrichtung von deutschen Postanstalten
Die Entstehung der ersten deutschen PAnst in China fiel mit der Einrichtung der vom Reich unterstützten Reichspostdampferlinie nach Ostasien zusammen. Mit dem ersten Reichspostdampfer wurde ein Postbeamter nach Schanghai entsandt, der dort am Tage der Ankunft des Dampfers – 16.8.1886 – eine deutsche PAg errichte. Sie erhielt im Dezember 1896 die Bezeichnung "Postamt". Im Tientsin wurde im Oktober 1889 beim dortigen deutschen Konsulat eine Postzweigstelle eingerichtet, die am 1.4. 1893 in eine PAg und im Juni 1900 in ein deutsches PA umgewandelt wurde. In Tschifu wurde am 1.6.1892 eine deutsche Postzweigstelle, seit Juni 1900 ein deutsches PA, ins Leben gerufen. Eine Erweiterung des deutschen Postdienstes in China war einmal durch Erwerbung des Schutzgebietes Kiautschou durch Deutschland bedingt, sodann gaben die Wirren des Jahres 1900 zur Einrichtung zahlreicher PAnst den Anstoß. In der Provinz Tschili wurde u.a. am 11.9. 1900 das deutsche PA in Peking eingerichtet. Weitere deutsche PAnst traten im Gebiet des Jangtse in Wirksamkeit (am 1.4.1900 in Hankau und am 28.10.1901 in Tschingkiang je ein deutsches PA). Im südlichen China wurden endlich im Juni 1900 in Futschau und zwei Jahre später in Amoy und Kanton deutsche PAnst eröffnet. Die wachsende Bedeutung der deutschen Posteinrichtungen in Ostasien führte Ende 1901 zur Einrichtung einer deutschen Postdirektion in Schanghai, der der gesamte deutsche Postdienst in China und im Schutzgebiet Kiautschou unterstellt war. Die deutschen Handels - und Schiffsbelange erforderten 1903 die Einrichtung von PAnst in den Flußhäfen Nanking und Itschang. Am 1.4.1904 wurde in Tsinanfu, dem Endpunkt der Schantung - Bahn, ein deutsches PA eröffnet, nachdem 1903 in Tschingtschoufu und Tschoutsun an der gleichen Bahn PAnst eingerichtet worden waren. Als letzte deutsche PAnst trat 1904 die in Swatau ins Leben. In den folgenden Jahren wurden mehrere PAnst wiederaufgegeben. Bis März 1917 bestanden in China 13 deutsche PAnst, und zar in Schanghai, Amoy, Futschau, Kanton, Hankau, Nanking, Peking, Swatau, Tientsin, Tschifu, Tschingkiang Tsinantu und Weisien. Sie mußten nach der Kriegserklärung Chinas geschlossen werden.
2. Beamtenverhältnisse. In Schanghai nahm den deutschen Postdienst von Anfang an ein Fachbeamter wahr. Ende 1897 erhielt auch Tientsin einen deutschen Fachbeamten. Die chinesischen Wirren des Jahres 1900 führten eine große Zahl deutscher Postbeamten, teils als Feldpostbeamte, teils zur Verwendung bei den bestehenden und neu einzurichtenden PAnst nach China. Als Hilfsbeamte wurden in achsendem Maße Chinesen herangezogen. Bei Kriegsausbruch 1914 waren in China (Kiautschou eingeschlossen) 33 Fachbeamte und 38 Chinesen als Hilfsbeamte tätig. Insgesamt waren 1914 im deutschen Postdienst 142 Chinesen beschäftigt.
3. Dienstzweige. Die deutschen PAnst galten sämtlich seit ihrer Einrichtung als zum WV gehörig, seit 1894 waren sie in der VO zum WPVertr ausdrücklich als Glieder des WPV genannt. Mit Ausnahme des Postauftragsdienstes nahmen sie an allen Dienstzweigen des WPVertr und seiner Nebenabkommen teil. Seit Juli 1908 wurden die deutschen PAnst in china hinsichtlich der Gebühren im Briefverkehr mit der Heimat den deutschen Kolonien gleichgestellt, es wurden also die innern deutschen Gebührensätze angewandt. Zeitungen konnten aus Deutschland durch Vermittlung der PAnst in China zu denselben Preisen wie in der Heimat bezogen werden.
4. In Schanghai und Mankau bestanden Schließfacheinrichtungen, die rege benutzt wurden. Reichseigene Posthäuser wurden in Tschifu und Schanghai am 1.10.1903 und Ende Mai 1905 bezogen. In schanghai waren in einem stattlichen Gebäude die Postdirektion, das PA, die Deutsch - Niederländische Telegraphengesellschaft sowie die meisten europäischen Fachbeamten untergebracht.
III. Marokko
1. Einrichtung von deutschen Postanstalten.
Den deutschen Postverkehr nach Marokko besorgten früher die dort befindlichen französischen PAnst. Ein von den Deutschen Marokkos lange gehegter Wunsch, nämlich die Einrichtung eines deutschen Postwesens in Marokko, wurde 1899 erfüllt, im Herbst dieses Jahres wurde ein deutscher Postbeamter nach Marokko entsandt, der den neuen Dienst einzurichten hatte, und am 20.12.1899 traten ein deutsches PA in Tanger sowie deutsche PAg in Casablanca, Larrasch, Masagan, Mogador, Rabat und Saffi ins Leben. Die PAg waren dem PA in Tanger, dieses dem RPA unterstellt. Weitere deutsche PAg wurden in den Jahren 1900 bis 1911 in Marakesch, Alkassar, Fes, Meknes, Tetuan, Asimmur und Arsila eingerichtet. Danebenbestanden Zweigstellen in Meknes - Mellah, Fes - Mellah, Marrakesch - Mellah, Marrakesch - Medinah und Rabat - Saleh. Die im spanischen Einflußgebiet gelegenen PAnst in Alkassar, Arsila, LArrasch und Tetuan überdauerten, da Spanien seien Parteilosigkeit wahrte, den Krieg 1914/18; sie wurden nach Kriegsende aufgehoben. Das PA in Tanger und die übrigen in dem französichen Einflußgebiet gelegenen PAg wurden Anfang August 1914 von den Franzosen geschlossen.
2. Beamtenverhältnisse. Das PA in Tanger wurde durch einen Postdirektor geleitet. Verwalter der PAg waren zunächst allgemeine Konsulatsbeamte oder Kaufleute. Der wachsende Geschäftsumfang führte später zur Besetzung der Pag in Casablanca, Fes, Larrasch. Marrakesch, Masagan und Rabat mit Fachbeamten. Die Zahl der Fachbeamten und Hilfsbeamten hatte sich von 2 und 1 auf 11 und 8 bis zum Ausbruch des Krieges vermehrt. Im einfachen Dienst wurden nur Eingeborene mit gutem Erfolg verwandt (bei Kriegsausbruch 23 außer zahlreichen Postbeförderern über Land).
3. Dienstzweige. Im Laufe der Zeit beteiligten sich alle deutschen PAnst am Brief -, Nachnahme -, Zeitungs - und Postanweisungsdienst mit Deutschland und anderen Ländern; auch waren bei allen im Verkehr mit Deutschland telegraphische Postanweisungen zulässig. Pakete und Postfrachtstück, auch solche mit Wertangabe, ferner Briefe und Kästchen mit Wertangabe wurden nur von den Küsten - PAnst in Tanger, Casablanca, Masagan, Mogador und Saffi angenommen und konnten auch nur dorthin gerichtet werden. Für Innen - PAnst galten besondere Verkehrsbeschränkungen.
Seit 15.11.1907 waren für die deutschen PAnst in Marokko im Verkehr mit Deutschland, den deutschen Schutzgebieten und den deutschen PAnst in China die Gebührensätze des inneren deutschen Briefverkehrs eingeführt worden; außerdem konnten deutsche Zeitungen zu denselben Preisen wie in Deutschland bezogen werden.

Deutsche Besetzungen WK I + WK II

Deutsche Post in den während der Weltkriege von der deutschen Wehrmacht besetzten Gebieten
A. Im Kriege 1914/18.
In den deutscherseits besetzten Gebieten des Westens und Ostens wurden im September 1914 in Brüssel die "Deutsche Post - und Telegraphenverwaltung in Belgien" sowie vom 5.1.1915 ab in Kalisch (am 3.9.1915 nach Warschau verlegt) die "Deutsche Post - und Telegraphenverwaltung im General - gouvernement Warschau" eingerichtet. Die erste Aufgabe beider Verwaltungen, die aus Angehörigen der DRP gebildet waren, war die Postversorgung der deutschen Besatzungsbehörden und Truppen. Schon vom Oktober 1914 ab konnte in Belgien der Postverkehr der Landesbevölkerung aufgenommen werden, der nach und nach ganz in die Hand der belgischen PAnst überging. Im General - Gouvernement Warschau wurde ein beschränkter Landespostdienst am 15.7.1015 wiederhergestellt. Die Verkehrsvermittlung verblieb aber den deutscherseits geschaffenen PAnst.
Im Etappengebiet des Oberbefahlshabers Ost von den Grenzen des Generalgouvernements Warschau bis zum Rigaischen Meerbusen wurde im November 1915 in Kowno (zeitweise in Bialystok) die "Deutsche Post. Und Telegraphenverwaltung im Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost" für den Post - und Telegraphenverkehr der Landeseinwohner eingesetzt. Vom 1. Mai 1918 dehnte sie ihren Wirkungskreis auch auf die neu besetzten Gebiete von Livland und Estland sowie auf die Gouvernementsbezirke von Riga und Ösel aus. Sie war eine Heeresbehörde und dem Stab des Oberbefehlshabers Ost angegliedert.
In Bukarest trat am 26.12.1916 die "Deutsche Postdirektion in Rumänien" ins Leben, die in postdienstlichen Angelegenheiten de, Feld - Oberpostmeister unterstand und anfänglich nur die Postversorgung der Besatzungstruppen wahrnahm. Am 1.6.1917 wurde in Rumänien der Landespostdienst unter deutscher Leitung aufgenommen.
In allen vorgezeichneten Gebieten wurden deutsche Reichspostmarken mit dem Gebietsaufdruck (Belgien, Russisch - Polen oder nachher Gen.Gouv. Warschau, Postgebiet Ob. Ost, M.V.i.R. oder zuletzt Rumänien) und g.F. der Wertangabe in der Landeswährung benutzt.
B. Im Kriege 1939/45.
Im Westen (Niederlande, Belgien und Frankreich) nahmen bei der deutschen Besetzung die Landespostbehörden den Postverkehr nach vorrübergehender kürzerer Unterbrechung wieder auf. Daneben gab es deutsche Dienstposten in Luxemburg, Elsaß, Lothringen, für die besetzten niederländischen Gebiete und in Oslo (Norwegen), zum Teil nur vorübergehend. Für das als Protektorat verwaltete Böhmen und Mähren wurde eine deutsche Dienstpost Böhmen und Mähren in Prag eingesetzt. Für das Gebiet des Reichsgaues Posen wurde eine RPD in Posen eingerichtet. Andererseits entstanden im Osten in den deutscherseits besetzten Gebieten, soweit sie nicht deutschen RPDn angegliedert wurden, für den deutschen Behördenverkehr usw, deutsche Diesntposten. Die wichtigsten waren die deutschen Diesntposten Ostland (für Litauen, Kurland, Lettland, Estland und Teile von Rußland) in Kowno und später in Riga, Osten im General - Gouvernement Polen mit Sitz in Kraukau, im Bezirk Bialystok, im Distrikt Galizien und in der Ukraine. Zum Schluß bestanden noch deutsche Dienstposten mit der Bezeichnung "Adria" – Adriatisches Küstenland, umfassend die Provinzen Trient, Görz, Triest, Istrien, Laibach und Quarnero sowie "Alpenvorland", umfassend die Provinzen Bozen, Trient und Belluno. In einzelnen Gebieten wurden besondere Postwertzeichen herausgegeben.

Klüssendorf

Dreistempelmaschine.
Die Standard - Dreistempelmaschine ist seit 1926 allgemein eingeführt und wird bei den PSchÄ zur schnellen Abwicklung des Stempelns der Postüberweisungen mit den drei Tagestempeln benutzt. Die Überweisungen werden stapelweise mit der Hand leicht gegen den Gummibelag der umlaufenden Anlegewalze gedrückt. Durch die Reibung des Gummibelags am Papier wird eine Überweisung nach der anderen vom Stapel abgezogen und von mehreren Walzenpaaren aufrechtstehend durch die Maschine befördert. Jede durchlaufende Überweisung betätigt mit der Vorderkante eine Auslösevorrichtung: diese schaltet eine Reibungskupplung ein, welche die Stempelwelle zu einer einmaligen Umdrehung mittnimmt. Durch die Auslösevorrichtung wird erreicht, daß auf jeder Überweisung die drei Stempel genau an den vorgesehenen Stelle abgedruckt werden.
Nach dem Stempeln werden Überweisungen an einem halbverschränkten Transportband entlanggeführt, dadurch aus der senkrechten in die waagerechte Lage gebracht und schließlich in einem Sammelkasten wieder gestapelt.
Der Stempelkörper kann durch eine Kerbzahnkupplung leicht von der Stempelwelle abgenommen werden. Dadurch wird erreicht, daß nach Aufsetzen anderer Stempelkörper mit der Maschine auch die bei anderen PSchÄ gutzuschreibenden Überweisungen mit dem B - Stempel und die Postscheckbriefe mit der Kontonummer bedruckt werden können.
Leistung der Maschine 600 Formblätter oder Umschläge in der Minute.
Lieferer der Maschine ist die Firma Heinrich H. Klüssendorf, Berlin - Spandau.

Drucksache

Drucksachen sind alle auf Papier, Pergament, Steif - papier oder papierähnlichen Stoffen, durch Buchdruck oder ein ähnliches Verfahren (Hochdruck, Flachdruck, Tiefdruck) oder durch Belichtung oder Stempel hergestellten Vervielfältigungen, die nach ihrer Form und sonstigen Beschaffenheit zur Beförderung mit der Briefpost geeignet sind. Mechanische Vervielfältigungen eines hand - oder maschinenschriftlich angefertigten Schriftstücks, die im Abziehverfahren, im Schablonenverfahren oder durch ähnliche Umdruckverfahren hergestellt sind, gelten nur dann als Drucksachen, wenn gleichzeitig mindestens 10 Sendungen mit vollkommen gleichen Stücken dieser Vervielfältigungen am Postschalter oder, zu Bunden vereinigt, durch den Briefkasten eingeliefert werden. Mit Schreibmaschine angefertigte Schriftstücke einschl. der Durchschläge sowie Vervielfältigungen, die mit Durchdruck oder mit der Paus - (Kopier - ) Presse hergestellt sind, gelten nicht als Drucksachen. Für den Drucksachenbegriff der PO sind lediglich äußere Merkmale (Art der Vervielfältigung, Stoff, auf dem die Vervielfältigung stattgefunden hat, äußere Form und Beschaffenheit) maßgebend. Drucksachen werden im inneren und im internationalen Verkehr zu ermäßigter Gebühr befördert.
I. Geschichte. Als Gegenstände, deren Versendung unter Kreuzband mit der Briefpost gegen ermäßigte Gebühren gestattet war, waren bei der preußischen Post im Regulativ über die künftige Verwaltung des Zeitungswesens vom 15. 12. 1821 erwähnt: Zeitungen, im Verlage von Buch - und Musikalienhändlern erscheinende Artikel, Kataloge, Prospekte, gedruckte Preiskourante, offene gedruckte Zirkulare von Kaufleuten, broschierte Bücher. Auf den Sendungen, die als Kreuzbandsendungen (Sendungen unter Band) bezeichnet wurden, war Absenderangabe vorgeschrieben. Zusatz handschriftlicher Mitteilungen in den Sendungen war verboten und wurde als Portohinterziehung bestraft. Für den Begriff der Kreuzbandsendungen und den Genuß der ermäßigten Gebühren war der innere Gehalt des Gedruckten (Ge - währung eines allgemeinen Interesses, Bestimmung für einen größeren Leserkreis) entscheidend. Die sehr engen Bestimmungen für Kreuzbandsendungen wurden bis zum Jahre 1860 mehrfach erweitert, die Gebühren wiederholt herabgesetzt und ihre Berechnung vereinfacht. Durch Postreglement vom 18. 8. 1860 wurde vom 1. 1. 1861 an erstmalig für den Begriff der Kreuzbandsendungen nicht mehr der Inhalt sondern die Art der Herstellung maßgebend. Sie bildet noch heute das Begriffsmerkmal für Drucksachen (s. oben). Durch Zulassung offener Karten gegen die ermäßigten Gebühren, einer größeren Zahl handschriftlicher Zusätze, weitere wiederholte Herabsetzung der Gebühren, Beseitigung der Strafbestimmungen für Einlieferung unvorschriftsmäßiger Kreuzbandsendungen, Erhöhung des Meistgewichts, Zulassung von außergewöhnlichen Zeitungsbeilagen (s. Postzeitungs - dienst) als neue Versendungsform für Drucksachen wurden die Be - stimmungen in den Postreglements von 1860 - 1871 erweitert und vereinfacht. Dasselbe geschah in vielen Einzelverfügungen und durch die Vorschriften der PO seit 1874. Richtlinie dabei war, den Wünschen der Handelswelt entgegenzukommen, die Post aber vor Mißbrauch der Einrichtung und vor größeren Einnahmeverlusten zu schützen. Letzte wichtige Änderung der Bestimmungen für Drucksachen des inneren Dienstes durch die Verordnung zur Änderung der PO vom 25. 7. 1927. Durch diese Verordnung wurde die 1924 eingeführte Unterscheidung zwischen Voll - und Teildrucksachen wieder beseitigt. Bei den Voll - drucksachen durfte nachträglich nichts geändert oder hinzugefügt sein, abgesehen von den im allgemeinen auch bei den anderen Postsendungen zugelassenen Änderungen und Zusätzen. Teildrucksachen unterlagen in der untersten Gewichtsstufe einer höheren Gebühr als die Volldruck - sachen. Im internationalen Postdienst sind im Anschluß an die Entwicklung im inneren Dienst auf Grund von Einzel - und Vereinsverträgen zwischen deutschen und ausländischen Postverwaltungen, seit dem 1. 1. 1875 auf Grund der WPVertr (s. d.), Drucksachen als besonderer Versendungsgegenstand gegen ermäßigte Gebühren zur Beförderung zugelassen. Diese Bestimmungen sind auf den Weltpostkongressen wiederholt geändert worden. II. Recht. Nach deutschem und internationalen Postrecht haftet die Post für gewöhnliche Drucksachen nicht. Der Absender kann sich aber eine Haftung durch den Versand unter »Einschreiben« sichern. IH. Betrieb. Für Drucksachen gelten folgende Vorschriften: A. Im inne r en Dienst: 1. Der Absender hat auf Verlangen der Post nachzuweisen, daß es sich um Vervielfältigungen handelt und in welchem Verfahren die Vervielfältigungen hergestellt worden sind. 2. Drucksachen sind offen, und zwar in einem offenen Umschlag oder unter Streif - oder Kreuzband oder umschnürt oder einfach zusammen - gefaltet einzuliefern, so daß ihr Inhalt leicht geprüft werden kann. Kartenform ist zulässig. Höchst - und Mindestmaße wie allgemein bei Briefsendungen (s. Brief). Höchstgewicht 500 g, für Zeitungsdruck - sachen 1 kg. 3. Zugelassene mechanische oder handschriftliche Zusätze sind in der PO genau festgesetzt. 4. Den Drucksachen, außer Druck - sachen in Kartenform, dürfen kleine Muster aus Webstoffen, Leder usw. in geringer Stärke beigefügt werden, wenn diese Muster an der Druck - sache befestigt sind und den Zweck haben, zur Erläuterung der Druck - angaben zu dienen. 5. Zu den Drucksachen zählen auch die Blinden - schriftsendungen (s. d.). 6. Drucksachen müssen bei der Einlieferung wenigstens teilweise freigemacht sein. 7. Drucksachen, die den Vor - schriften nicht entsprechen, unterliegen je nach ihrer Beschaffenheit der Gebühr für Briefe, Geschäftspapiere, Mischsendungen oder Post - karten. B. Im internationalen Postdienst: Was als Drucksache an - zusehen ist, bestimmen Art. 131 und 132 der VO zum WPVertr. Die bei allen Drucksachen gestatteten Angaben und Zusätze enthält Art. 133 a.a . 0. Besonderheiten und Abweichungen gegenüber dem inneren Verkehr: 1. Vervielfältigungen mit festen oder zusammensetzbaren Stempeln gelten nicht als Drucksache. 2. Im Verkehr mit bestimmten. Ländern können zu ermäßigten Gebühren befördert werden a) Zeitungen und Zeitschriften, die unmittelbar von den Verlegern oder deren Beauftragten versandt werden; b) Bücher und Druckhefte, Musiknoten und Landkarten, die, abgesehen vom Aufdruck auf dem Umschlag und den Schutzblättern, keinerlei Ankündigungen oder Angebote enthalten. 3. Höchstgewicht 3 kg, nach Frankreich 5 kg, für einzeln versandte ungeteilte Druckbände 5 kg. Höchst - und Mindestmaße wie für Briefe (s. d.). Gebühren (Stand Anfang 1953): a) Im inneren Dienst 1. Drucksachen bis 20 g 4 Pf, über 20 - 50 g 6 Pf, über 50 - 100 g 10 Pf, über 100 - 250 g 20 Pf, über 250 - 500 g 40 Pf; 2. Zeitungsdrucksachen bis 50 g 4 Pf, über 50 - 100 g 6 Pf, über 100 - 250 g 10 Pf, über 250 - 500 g 20 Pf, über 500 - 1000 g 40 Pf. b) Nach dem Ausland bis 50 g 10 Pf, jede weiteren 50 g 5 Pf. Im übrigen vgl. PO nebst AB und WPVertr mit VO (Weltposthandbuch).

Einschreibautomat

Einschreibautomaten für die Selbstabfertigung von freigemachten Einschreibbriefen sollen den Schalterdienst entlasten und die Abfertigung der Postbenutzer beschleunigen. Nach ersten Versuchen im Ausland wurden 1909 zunächst in Berlin und später in einigen anderen Städten in Deutschland solche Automaten in Betrieb genommen. Sie fanden jedoch wenig Anklang; bemängelt wurde vor allem das Fehlen der Empfängerangabe im Einlieferungsschein. Auch die nach dem ersten Weltkrieg in einzelnen OPD - Bezirken wieder aufgenommenen Versuche befriedigten trotz konstruktiver Verbesserung nicht. Die Benutzung der Apparate blieb hinter den Erwartungen zurück. Von einer allgemeinen Einführung ist daher abgesehen worden. Die Einschreibautomaten werden so aufgestellt, daß die Rückseite dem Leerungsbeamten zur Entnahme der Briefe zugänglich ist. Nach Einführen des Briefs durch einen Einwurfschlitz wird eine Kurbel gedreht, die das Druckwerk betätigt; dieses bedruckt den Brief mit Ein - lieferungstag, Namen des PA, E - (Einschreib - ) Zeichen und Nummer. Der Einlieferungsschein wird einer Mulde am unteren Teil der Vorderseite entnommen. Störungen werden dem Schalterbeamten durch ein Glockenzeichen gemeldet. Versuche nach 1945, einen Automaten zu entwickeln, der die eingelieferten Briefe nach Einwurf des Gebührenbetrags mit einem Freistempel und dem Tagesstempel bedruckt, sind nicht weitergeführt worden. Schwierigkeiten ergaben sich durch die Verschiedenartigkeit der Höhe der Gebühren (Gewichtsstufen, Eilboten, Luftpost, Inlands - und Auslandsgebühren), die Unterschiede in der äußeren Beschaffenheit der Briefe (unterschiedliche Beschaffenheit des Papiers, Ausmaße und Stärke der einzelnen Briefe) und bei der Entwicklung eines einwandfrei arbeitenden, preiswerten Datumstempels, der jeden Tag vor Schalteröffnung von einem Beamten eingestellt oder von einer Mutteruhr gesteuert werden müßte. Hersteller: Heinrich H. Klüssendorf, Berlin - Spandau.

Ersttagsstempel / Ersttagsbriefe

Ersttagsstempel werden in einigen Ländern am Tage der ersten Ausgabe von Postwertzeichen in besonderer Ausführung benutzt. Die DBP hat Ersttagsstempel versuchsweise bei der Einführung der Werte 4, 6, 8, 10, 25, 40 und 60 Pf der »Ziffernserie 1951« verwendet. Die Einrichtung ist aber von den Postbenutzern wenig beansprucht worden, so daß der Versuch eingestellt wurde. Die mit Ersttagsstempeln entwerteten Postwertzeichen werden von Liebhabern höher bezahlt. Verschiedene Postverwaltungen (z. B. die Vereinigten Staaten von Nordamerika), aber auch viele Privatfirmen geben sogenannte Ersttagsumschläge heraus, auf denen in Wort und Bild auf den Anlaß zur Ausgabe der Postwertzeichen hingewiesen wird.

Feldpost

Feldpost war ein Zweig des Postwesens, der nur im Kriege eingerichtet wurde und bei dem letzten Einsatz im Kriege 1939/45 dazu diente, die Postversorgung der ganzen Kriegswehrmacht im Verkehr mit der Heimat und innerhalb der Kriegswehrmacht sicherzustellen. In die Aufgaben des Feldpostwesens teilten sich die DRP und die Feldpost, die eng miteinander zusammen - arbeiteten. Die deutsche Feldpost war aber im Kriege 1939/45 uneingeschränkt ein Teil der Wehrmacht, die frühere Abhängigkeit in posttechnischen Fragen von der RPV war weggefallen. Geschichte. Unter dem Großen Kurfürsten gab es noch keine förmliche Feldpost. Die Postverbindung zwischen Armee und Heimat wurde durch Dragoner (Posttrabanten) unterhalten, die zu je zwei Mann von drei zu drei Meilen stationiert waren und Depeschen und Briefe bis zum nächsten kurfürstlichen PA brachten. In der preußischen Geschichte wird ein Feld - PA zuerst 1715 während des vorpommerschen Krieges erwähnt; die älteste Feldpostdienst - Instruktion war am 25. 4. 1715 erlassen. Das Feld - PA hatte sich mit dem Heere fortzubewegen und durch reitende Postillione die regelmäßige Verbindung mit dem nächsten heimatlichen Postkurse herzustellen. Um die Beförderung zu sichern, wurden bis zur Grenze oder bis zum nächsten PA von 3 zu 3 Meilen Relais von wenigstens je 2 Postillionen bestellt. Im Sieben - jährigen Kriege wurde diese Art Feldpost weiter ausgebaut; für jedes Armeekorps wurde ein Feld - PA aufgestellt, von dem sich 2 bis 4 Feldpost - expeditionen abzweigten. Sie war in dieser noch bescheidenen Form in manchen späteren Kriegen tätig; so namentlich in den Befreiungs - kriegen 1813/15, im Schleswig - Holsteinischen Kriege 1848, in den Kriegen gegen Dänemark 1864, gegen Österreich 1866. Im Kriege 1870/71 gegen Frankreich wurde jedoch die Feldpost wesentlich ausgedehnt. 88 Feldpostanstalten mit 960 Beamten versorgten Heimat und Heer. Mit der technischen Entwicklung und den veränderten, erheblich gestiegenen Ausmaßen der neuzeitlichen Heere hielt auch der Ausbau der Feldpost Schritt, die im ersten Weltkriege 1914/18 ihre Bewährungsprobe bestens bestand. Damals wurde ein Höchstbestand von 740 Feld - postanstalten mit 8131 Beamten sowie zahlreichen militärischen und andern Helfern erreicht. Die Gliederung und Zusammensetzung der Feldpost wiesen im letzten Kriege 1939/45 auf Grund der im Jahre 1938 als Manuskript herausgegebenen Feldpostvorschrift grundsätzliche und wesentliche Änderungen. auf. Danach gab es drei Instanzen: 1. den Heeresfeldpostmeister, 2. die Armeefeldpostmeister und 3. die Feld - postdienststellen. Die Gesamtleitung lag bei dem Heeres - feldpostmeister (1939 - 1945 Ministerialdirektor Ziegler), der dem Generalquartiermeister des Heeres zugeteilt war und über 3 Sachbearbeiter verfügte. Sein ausführendes Organ war bei jedem Armeeoberkommando, in einzelnen Fällen auch bei Heeresgruppenkommandos, der Armee - feldpostmeister, der auch durchschnittlich 3 Referenten zur Seite hatte. Dem Armeefeldpostmeister beim Armee - oberkommando waren alle Feldpostdienststellen des Armeebereichs unterstellt, darunter außer den Feldpost - ämtern beim Armeeoberkommando sowie bei jedem Korps und jeder Division für den Armeebereich je eine Armeebriefstelle (A B St) und eine Feldpostleitstelle (Fp L St), ferner eine gewisse Anzahl von Feldpost - ämtern zur besonderen Verwendung (z b V Ämter), denen mannigfache Aufgaben, besonders im Transport - und Umladedienst, oblagen. Die mit 59 Mann besetzte A B St war einerseits die Bearbeitungsstelle für die sogenannte Heerespost, d. h. für die innerhalb der Armee und zwischen den einzelnen Armeen beförderten Sendungen sowie anderseits das Sammelbecken für die Post an Einheiten, die nicht zu einem festen Korps - oder Divisionsverband gehörten. Die Fp L St mit 54 Köpfen übernahm und übergab an den Postleitpunkten, nahe der deutschen Grenze gelegenen Orten, wo der Zuständigkeitsbereich der DRP aufhörte, die nach dem Felde bestimmten und daher kommenden Feldpost - sendungen. Sie stellte die für den Feldtransport nötigen Begleiter und Fahrzeuge. Je ein Feldpostamt, gleichmäßig mit 18 Arbeitskräften einschließlich vier Feldpostkraftwagenführern besetzt, befand sich im Hauptquartier, bei jedem Heeresgruppen - und Armeeoberkommando sowie bei jedem Korps und jeder Division als Annahme - und Ausgabeamt. Der überaus große Kräftebedarf, namentlich in den besetzten Landesgebieten, zwang im Verlaufe des Krieges dazu, die Normalpersonenzahl der Ämter im Falle eines mehr bodenständigen Verkehrs herabzusetzen. Die Versorgung der zahlreichen Luftwaffenverbände, die u. a. die Unterhaltung von Groß - Luftpostämtern in Brüssel und Paris bedingte, stellte besonders hohe Anforderungen an die Feldpost, die früher noch niemals so viele Kriegsschauplätze zu bedienen und so große Entfernungen innerhalb und außerhalb Europas zu überbrücken gehabt hatte. Die Feldpostvorschrift von 1938 sah eine genaue Trennung der Anordnungsbefugnisse zwischen dem RPM und dem Heeresfeldpostmeister vor. Der Trennungs - strich lag bei den schon genannten Postleitpunkten. Die vom RPM bei Kriegsausbruch eingerichtete Feldpost - abteilung in Berlin mit einem Feldpostbüro lenkte den Verkehr in der Heimat bis zu und von diesen Leitpunkten und wirkte auch ständig bei der weiteren Entwicklung des technischen Gebäudes der Feldpost mit dem Heeres - feldpostmeister zusammen. Recht. Für den Feldpostverkehr galten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen über den Postverkehr sowie die Vorschriften der Feldpostvorschrift von 1938. Weitere Anordnungen sowie Bescheide und Nachrichten wurden vom RPM durch das Feldpostamtsblatt veröffentlicht. Der Heeresfeldpostmeister gab für seinen Bereich besondere Feldposterlasse heraus und hielt die Feldpostvorschrift durch periodische Ausgabe von Berichtigungen auf dem laufenden. Mobilmachung und Ausrüstung. Das Personal der Feldpost wurde seit 1809 im Frieden vorausbestimmt Besonders hoch war im Kriege 1939/45 der Bedarf an Kraftwagenführern. Die von dem Feldpostpersonal diesmal vielfach nahe der vordersten Linie ausgeübte Tätigkeit., erforderte eine militärische Ausbildung aller Kräfte. Der Nachschub erfolgte daher in den letzten Jahren nur über eine besondere Ersatzabteilung der Feld - post, von der die Anwärter mehrere Monate vor ihrer Feldverwendung militärisch und feldposttechnisch aus - gebildet wurden. Das Personal der Feldpost, dessen Einkleidung und Ausrüstung auf Kosten der Wehrmacht gingen, erhielt nach den Kriegsbesoldungsvorschriften Verpflegung und in der Regel den nach dem Dienstgrad berechneten Wehrsold als Zulage zu den heimischen Bezügen. Alle Feldpostbeamten waren zunächst Wehrmachtsbeamte auf Kriegsdauer und trugen die Wehrmachtsbeamtenuniform mit den Unterscheidungsbuchstaaben Fp auf den Achselstücken und Achselklappen. Seit dem 7. Juli 1943 wurde ihre Beförderung dem Heeresfeldpostmeister für die Beamten im Offiziersrang (vom Feldpostsekretär aufwärts) übertragen, während die Angehörigen niedrigerer Dienstgrade zu Heeresangehörigen bestimmt wurden und der Beförderung durch ihre militärischen Vorgesetzten unterlagen. Die Feld - PAnst wurden mit Feldgerät, Fahrzeugen, Büro - und Betriebsgerät einschließlich Vordrucken auf Kosten der Wehrmacht ausgestattet. Die Feldpost war im Kriege 1939/45 im Ganzen motorisiert und verfügte über eine für jede Dienststelle festgesetzte Zahl an Kraftwagen. Jedes Feldpostamt hatte unter 4 Kraftwagen einen Personenomnibus mit eingebauter Büroeinrichtung als Arbeitsraum und Vermittlungsstelle für den Schalterverkehr.
Verkehrsmittel. Den Eisenbahnen ist 1939/45 durch Einlegung planmäßiger Feldpostsonderzüge mit Bahnposten nach allen Fronten der Löwenanteil zugefallen. In den verkehrsreichsten Jahren 1942 - 1944 sind allein nach Rußland täglich bis zu 213 Bahnpost - und Güterwagen in solchen Zügen nach vorne geschafft worden. Daneben bildete seit Januar 1940 die planmäßig allein der Feldpost überlassene Benutzung der schnellfahrenden S F - Züge für den Urlauberverkehr ein sehr bewährtes Beförderungsmittel auf langen Strecken. innerhalb des Bereichs der Feldpost wurden die Verbindungen durch Eisenbahn, Kraftwagen und jedes nur irgendwie verwendbare landesübliche Fahrzeug hergestellt. Von Schiffen wurde namentlich im Verkehr nach den nordischen Ländern und nach Afrika reichlich Gebrauch gemacht. Der militärische Luftverkehr mußte verhältnismäßig lange seine Mitwirkung für Feldpostzwecke versagen, wurde aber seit 1940 eine dafür viel in Anspruch genommene Gelegenheit (nach Norwegen, Finnland, Nordafrika, Bulgarien, Griechenland, Kreta und den Inseln des Ägäischen Archipels). Der Höhepunkt wurde erreicht, als die Feldpost vom April 1942 Juli 1944 über eine eigene Luftpoststaffel von zuletzt 11 Ju 52 für das besetzte russische Gebiet vom Norden Leningrad bis in den Kaukasus und in die Krim verfügte. Im Jahre 1943 wurden damit monatlich mehr 12 Millionen Luftpostsendungen befördert. Insgesamt die Luftpoststaffel über 5 Millionen Luftkilometer zurückgelegt.
Gegenstände des Feldpostverkehrs. Die Feldpostwar bestimmt zur Beförderung von 1. militärdienstlichen Sendungen, und zwar von gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefen, Postkarten, Geld - und Wertsendungen bis 20 000 RM, gewöhnlichen und eingeschriebenen Paketen, Postanweisungen bis 1 000 RM, Zahlungssanweisungen unbeschränkt; 2. Sendungen in Privatangelegenheiten der Wehrmachtangehörigen, und zwar von gewöhnlichen Briefen bis 100 (zuerst 250) g, Postkarten, Feldpostpäckchen von 100 bis 2 200 g, Zeitungen, die in der Heimat beim Verleger oder im Felde beim FPA bestellt waren, Postanweisungen und Zahlungsanweisungen bis 100 RM nach dem Felde, Postanweisungen und Zahlkarten vom Felde in die Heimat - bis 1 000 RM sowie Feldposttelegrammen in dringenden Fällen. Die zur Beförderung als Feldpostsendungen zugelassenen Sendungen mußten in der Aufschrift den Vermerk »Feldpost« und die genaue Absenderangabe tragen. Waren sie an Angehörige oder Dienststellen der Kriegswehrmacht im Felde gerichtet, so durfte die allgemein vorgeschriebene Feldpostanschrift benutzt werden. Diese getarnte Anschrift bestand nur aus Angabe »An die Dienststelle« oder aus dem Namen Empfängers und einer von der zuständigen militärischen Stelle für jede Einheit willkürlich festgesetzten fünfstelligen Feldpostnummer. In den getarnten An - schriften waren als Zusätze zum Namen des Empfängers nur solche Dienstgradbezeichnungen erlaubt, die keinen Aufschluß über die Art der Einheit, der der Empfänger angehörte, zuließen. Sendungen an die Angehörigen der Luftwaffe waren noch mit einem L vor der Feldpost - nummer und der Angabe eines Luftgaupostamts, solche an Angehörige der Kriegsmarine mit einem M vor der Feldpostnummer zu versehen. Für Sendungen aus dem Felde durfte die Absenderangabe auch nur den Namen oder die Dienststelle und die Feldpostnummer enthalten. Die Beförderung von privaten Postpaketen gehörte nicht zu den Aufgaben der Feldpost, die allerdings mehrere besondere Ausnahmen zuließ (s. Feldpaketverkehr). Gebühren. 1. Feldpostsendungen dienstlicher Art, die von feldpostberechtigten Dienststellen ausgingen, wurden gebührenfrei befördert. 2. Für Sendungen der Wehrmachtangehörigen in deren eigenen Angelegenheiten bestand in beiden Richtungen Gebührenvergünstigung. Gebührenfrei befördert wurden alle privaten Postkarten sowie offenen und geschlossenen Briefsendungen bis 100 g und Feldpostpäckchen über 100 bis 275 g. Feldpostpäckchen über 275 bis 1 100 g kosteten 20 Rpf., über 1 100 bis 2 200 g 40 Rpf. Für Post - und Zahlungs - anweisungen galten die Inlandsgebühren, ebenso für Postanweisungen und Zahlkarten aus dem Felde. Für ins Feld bezogene Zeitungen war das in der Zeitungspreisliste vermerkte Bezugsgeld ohne Zustellgeld zu entrichten. Feldpostpakete der Verleger bis 5 kg waren gebührenfrei. Für private Feldposttelegramme die Inlandsgebühr. Anspruch auf Gebührenvergünstigung hatten außer den Angehörigen militärischer Dienststellen der Kriegswehrmacht (Heer, Marine und Luft - waffe einschl. der Ersatzwehrmacht) auch in weitem Umfange die im Wehrmachtgefolge usw. stehenden Personen. Voraussetzung für die Gebührenvergünstigungen war die Zuteilung einer Feldpostnummer an die zuständige Einheit. Deutsche Firmen mit ihren Arbeitern und Angestellten, die im besetzten Gebiet in großer Zahl für Wehrmachtzwecke tätig waren, konnten die Feld - post benutzen, hatten aber keine Gebührenvergünstigung, sondern mußten die Gebühren des Inlandsverkehrs entrichten. Für gebührenpflichtige Sendungen aus der Heimat bestand Gebührenzwang. Im Felde wurden Freimarken des gewöhnlichen Verkehrs verwandt. Betrieb. Die Kriegsereignisse zwangen mehrfach zu Einschränkungen des gesamten privaten Feldbrief - verkehrs, wobei allgemein bei Briefen bis auf 20 g her - untergegangen und vereinzelt auch Päckchensperre an - geordnet werden mußte. Der Päckchenverkehr nach dem Felde wurde überdies durch die je nach der Verkehrslage wechselnde Ausgabe von Feldpostpäckchenzulassungsmarken an die Truppe, die sie an die Interessenten in der Heimat weiterzugeben hatte, scharf kontingentiert. Bei den Sendungen an Wehrmachtstellen und Wehrmachtangehörige war zu unterscheiden, ob es sich um. Empfänger mit offenen Anschriften in festen Standorten im Inland oder um getarnte Anschriften handelte. Die ersteren Sendungen wurden wie im Friedensverkehr behandelt, die anderen mußten auf die am schnellsten erreichbare Postsammelstelle geleitet werden. Postsammelstellen wurden bei Kriegsbeginn und später in Deutschland, Österreich und General - Gouvernement Warschau an großen Verkehrsmittelpunkten mit guter Bahnverbindung eingerichtet und im Kriegsverlaufe auf die Zahl von 18 gebracht. Daneben wurden nach und nach bis zu 52 Feldpostpäckchenstellen ins Leben gerufen. Den Sammelstellen wurde die Nachrichtenpost für das Heer, den Feldpostpäckchenstellen Feldpost - päckchen und militärdienstliche Pakete für den gleichen Bereich zugeführt. Bei den Sammelstellen wurden die Sendungen in mehreren Arbeitsgängen nach Tausenden und schließlich nach den einzelnen Nummern verteilt und sodann bestimmten in der Nähe der Grenze gelegenen PÄ mit Postleitpunkt, für jede Armee einem besondern, zugeführt. Von da war die Post durch die am gleichen Ort eingesetzte Feldpostleitstelle ins Feld zu leiten. Feldpostsendungen, die vor der Feldpostnummer als L - Sendungen bezeichnet waren und auf denen ein Luft - gau - PA (insgesamt 14) vermerkt war, wurden von der Aufgabe PAnst unmittelbar auf dieses Luftgau - PA geleitet. Ebenso liefen die mit M gekennzeichneten Sendungen vom Aufgabeort ohne Berührung einer Postsammelstelle sogleich zu dem zuständigen Marinepost - büro (Berlin oder Hamburg 1). Die Luftgau - PA und Marinepostbüros bearbeiteten Nachrichtenfeldpost und Päckchenfeldpost. Als Hilfsmittel für die Weiterleitung der Sendungen wurde die Feldpostübersicht mit zahlreichen Anlagen benutzt, die im RPM durch das Feldpostbüro und den Sonderbeauftragten des Heeresfeldpostmeisters auf - gestellt, nach den einlaufenden unzähligen Veränderungs - meldungen der Feld - PAnst usw. berichtigt und kurzfristig erneuert wurde. Die Zahl der in 15 Bänden der Feldpostübersicht aufgeführten Wehrmachteinheiten belief sich schließlich auf mehr als 60 000. Von den Postleitpnnkten gelangte die Post mit den schnellsten Beförderungsgelegenheiten, die Päckchen nach dem Osten über die deutschen Ausgangspunkte der regelmäßig gefahrenen Feldpostsonderzüge, ins Feld. Die letzte Hand legten an die Verteilung der Posten in den Wagen der Feldpostzüge die überall großräumig an - gelegten Feldpostverladebahnhöfe an (z. B. in Brüssel - Vilvoorde, Paris - Vaugirard, Neapel für Nordafrika, Warschau, in Rußland Pleskau, Berditschew, Kiew usw.). Von den letzten Bahnstationen aus wurde die Post den zuständigen Feld - PAnst mit Kraftwagen und Fuhrwerk zugeführt. Die Mitwirkung zahlreicher verbündeter Truppen mit eigenen Feldposteinrichtungen erforderte die Vereinbarung bestimmter Richtlinien in allen Fällen, in denen ein gemeinsames Handeln geboten war. Die Einrichtung eines eigenen Luftpostdienstes der Feldpost im Osten im April 1942 machte besondere Vor - kehrungen für einen schnellen Ablauf dieses neuzeitlichen Verkehrs erforderlich. In Berlin wurde sofort eine besondere Luftpostsammelstelle eingerichtet, über die alle nach Rußland bestimmten Luftpostsendungen — Höchstgewicht 10 g für private und 20 g für dienstliche Sendungen — laufen mußten. Wegen des geringen Bestandes an Flugzeugen war die Bahnbeförderung der Luftpost auf der Strecke von Berlin nach dem Flugplatz Biala Podlawska bei Brest - Litowsk unvermeidlich, was aber nicht länger als eine Nacht erforderte, so daß die Sendungen rechtzeitig vor Abgang der Tages - flüge im Flughafen eintrafen. In zwei getrennten Flügen wurde der Norden Rußlands bis Gattschina vor Leningrad und der Süden bis Mariupol am Schwarzen Meer und zu der Krim, später auch bis zum Kaukasus, beflogen. Die Luftpostsendungen erreichten in 3 bis 6 Tagen von Berlin aus die in Frontnähe eingerichteten Luft - umschlagstellen aller Armeebereiche, so daß gegenüber der Laufdauer der gewöhnlichen Post Zeitgewinne von 4 bis 14 Tagen erzielt wurden. Diese allgemein geschätzte Schnellverbindung hat bis zuletzt unter einem günstigen Stern gestanden, da trotz fast ununterbrochenen Verkehrs auch in der schlechtesten Jahreszeit keine Maschine im Betrieb verloren gegangen ist. Der Luftpostdienst wurde neben der Festsetzung eines niedrigen Höchstgewichts der Luftpostsendungen durch Ausgabe von Luftpostmarken an die Wehrmachtangehörigen dem vorhandenen Transportraum angepaßt. Mehrfach wurden auch im Osten eingeschlossene Wehrmachteinheiten, z. B. die Festung Demjansk und das Gebiet von Stalingrad, lange durch die Luft mit Feldpost versorgt. Für die Insel Kreta und die Inseln des Ägäischen Archipels hatte die Luftversorgung besondere Bedeutung. Die bei den Feld - PAnst aufgelieferten Sendungen mußten sobald als möglich abgesandt werden. Die Feld - PAnst hatten die Briefpost nach der Heimat vorzusortieren, vor allem viele Ortsbunde zu fertigen, die auf erreichbare Bahnposten geleitet werden konnten. Die übrigen Sendungen wurden Knotenämtern zu - geführt. Für einen oder mehrere Heimatbezirke war ein Knotenamt (insgesamt 33) bestimmt. Daneben bestanden in der Nähe des Operationsgebietes besondere Postverteilungsstellen, denen schlecht vorsortierte Post zu überweisen war. Nachzuweisende Sendungen wurden von den FPA auf die Fp L St geleitet, die sie dem Postleitpunkt und damit in den Gewahrsam der DRP übergaben. Kassenwesen. Das Kassenwesen war so einfach wie möglich geregelt. Über persönliche und sächliche Kosten hatten die Feld - PAnst mit der Feldintendantur abzurechnen. Diese vermittelte auch bei den Einzahlungen und Auszahlungen im Postanweisungs - und Postscheckverkehr, wobei das Feld - PA die erforderlichen Belege ausstellte. Die endgültige Abrechnung fand durch die GPK in Berlin statt. Statistisches. Nach den Aufzeichnungen des RPM sind im Kriege 1939/45 Feldpostsendungen nach und aus dem Felde in Millionen Stück versandt worden: im Jahre
1939 1167
1940 3736
1941 5994
1942 7205
1943 7652
1944 4867 Millionen.
Die von der Feldpost vermittelte umfangreiche Heerespost zwischen den Armeen ist in diesen Zahlen nicht berücksichtigt. Das statistische Material, das laufend bei der Dienst - stelle Heeresfeldpostmeister geführt worden ist, hat beim Abschluß der Kriegshandlungen 1945 vernichtet werden müssen. Wenn somit aus kriegsbedingten Gründen bestimmte Zahlenangaben nicht mehr vorliegen, so ist doch als feststehend anzusehen, daß bei der außerordentlichen Ausdehnung des kriegerischen Unternehmens die Stärkeverhältnisse der Feldpost und die Verkehrszahlen die Zahlenergebnisse aller früheren deutschen Kriege weit überholt haben. Die Zahl der in diesem Kriege verwendeten Armeefeldpostmeister hat 33 erreicht und die Höchstzahl der gleichzeitig tätig gewesenen männlichen Feldpostbeamten und weiblichen Stabshelferinnen 12 000 erheblich überschritten, wozu noch Tausende von Hilfskräften aus der Truppe (hauptsächlich Berufsgenossen) und aus der Landesbevölkerung ständig dazu kamen. Die Zusammensetzung der Feldpost hat starken Schwankungen unterlegen, da bei Kriegsbeginn nur nicht mehr wehrpflichtiges Personal (über 45 Jahre alt) einberufen war, das zum Teil den Beschwerden des harten Feldzuges nicht lange gewachsen war und daher ausgewechselt werden mußte. Auch erforderte später die Heranziehung aller jüngeren Jahrgänge für den eigentlichen Frontdienst einen häufigen Wechsel in den Beständen an Feldpostangehörigen. Insgesamt dürften bei vorsichtiger Schätzung an die 30 000 Angehörige aller Postlaufbahnen, darunter auch zahlreiche Post - facharbeiter, im Dienste der Feldpost gestanden haben_ Die Verluste an Gefallenen, Verstorbenen und Vermißten haben gleichfalls jedes frühere Ausmaß weit überschritten. Sie sind auf mehrere Tausend zu schätzen.

Finnland / Suomi

Finnland.
Geschichte. Das finnische Postwesen ist im 17. Jahrhundert von dem schwedischen Grafen Per Brahe, dem damaligen Generalgouverneur Finnlands, geschaffen worden. Im Gegensatz zu anderen Ländern war die finnische Post von Anfang an eine der Allgemeinheit dienende Verkehrsanstalt. Erste Postverbindung 1638 zwischen Stockholm und Abo, der damaligen Hauptstadt Finnlands; später Postverbindungen im Innern des Landes. Die Post wurde zunächst durch "Postläufer" (Postlöpare) oder mit Ruder - oder Segelbooten befördert. Die Postläufer wurden später durch Postreiter und Postfuhren ersetzt. Nach der Einverleibung Finnlands in das russische Reich (1809) wurde eine Postdirektion in Abo eingerichtet, die 1819 in die neue Hauptstadt Helsingfors verlegt wurde. 1818 eine PO herausgegeben. 1857 Einführung der Freimarken; 1862 erstmalige Postbeförderung mit der Eisenbahn auf der Strecke Helsingfors—Tavastehus. Die Selbständigkeit des finnischen Postwesens wurde 1890 aufgehoben. Am 1. 5. 1891 wurden in Finnland die russischen Gebühren und die russischen Postwertzeichen eingeführt. Neben den russischen Wertzeichen behielten die finnischen zunächst ihre Gültigkeit für die Freimachung der Sendungen innerhalb des Großfürstentums und für solche nach dem Ausland; für Sendungen nach Rußland jedoch durfte vom 1. 1. 1892 ab die Freigebühr nicht mehr in finnischen Freimarken entrichtet werden. Am 1. 8. 1900 wurden die finnischen Postwertzeichen von der Benutzung für Sendungen nach dem gesamten Ausland ausgeschlossen, um mit Ablauf des Jahres 1900 völlig beseitigt zu werden. Die Verfassung der Post des unabhängigen Freistaats Finnland gründete sich auf die Verordnung vom 26. 7. 1918, durch die alle früheren Verordnungen dieser Art beseitigt wurden.

Frankreich

Frankreich.
Geschichte. Schon im 13. Jahrhundert hatte die Pariser Universität eine später auch für private Beförderungszwecke nutzbar gemachte Botenanstalt, die bis ins 17. Jahrhundert bestand. Geordnete, aber nur für den Dienst des Königs und des Staates bestimmte Kurier - strecken richtete zuerst Ludwig XI. (1461 - 1483) durch einen Erlaß vom 19. 6. 1464 ein und wurde dadurch zum Organisator der Staatspost. Die Oberleitung dieser Posten (Postes royaux) hatte ein conseiller grand maistre des courriers de France. Die Postmeister hatten alle vom König abgesandten Personen, die mit einem Passe versehen waren, sowie die Briefe des Königs und seiner oberen Bea zu befördern. Bei Todesstrafe war es den Postmeistern verboten, ihre Pferde ohne Erlaubnis des Königs und des Generalpostmeisters an andere Personen zu vermieten. Die Postmeister erhielten die Eigenschaft der Bea des Königs, unter - standen aber zunächst dem Generalpostmeister, dem das Recht der Ernennung und Absetzung der Postbea übertragen war. Die Post - meister waren besoldet und erhielten für die Beförderung der könig - lichen Kuriere eine nach der Entfernung berechnete Vergütung für das Pferd. Die Briefe waren kostenfrei zu befördern. Erst unter Heinrich III. (1574 - 1589) wurden die königlichen Boten mit in den Dienst der Allgemeinheit gestellt. Am 15. 10. 1627 erließ der um den Aufbau der Post sehr verdient gewordene Kardinal Richelieu eine PO, die die erste Gebührenordnung für Briefe bekanntgab. Sie verbot das Einlegen von Gold, Silber, Edel - steinen usw. in Briefe, andererseits gestattete sie den Postbea, kleinere Summen bis zu 100 Pfund von den Postbenutzern entgegenzunehmen und den Bestimmungs PAnst im Abrechnungswege zur Auszahlung zu überweisen. Hiermit war die Grundlage eines Postanweisungsdienstes geschaffen. Ludwig XIV. und Kardinal Richelieu betrieben planmäßig widerrechtlich Brieferöffnungen. Richelieu richtete 1628 das »Cabinet noir « (schwarzes Kabinett) in dem PA in Paris ein, wo alle Briefe zu politischen Zwecken durchsucht und dann als Unterlage zu Angebereien benutzt wurden. 1630 wurden Provinzial - Postbehörden »Maitre des courriers contrö - leurs provinciaux « in Paris, Orl6ans und Soissons, später auch in anderen Provinzen, eingerichtet. Die mit der Verwaltung dieser Stellen Beauftragten bezogen alle aus der Beförderung des nichtamtlichen Briefwechsels herrührenden Gebühren. 1632 wurde durch Gesetz die Beförderung von Wertgegenständen in Briefen unter der Bedingung zugelassen, daß sie offen eingeliefert und von den Postbeamten in ein Verzeichnis eingetragen wurden. In den Jahren 1630 bis 1681 wurde das Monopol der Post errichtet und endgültig festgelegt. Diese Stellung ermöglichte es, die PÄ von 1672 ab in Generalpacht zu geben. Der letzte Vertrag mit den Generalpächtern wurde zum Ende des Jahres 1791 aufgelöst; seitdem wird die Post als Staatsverkehrsanstalt betrieben. Die oberste Verwaltung führte dann anfangs ein kollegialischer Verwaltungsrat (Postdirektorium). Napoleon beseitigte diese Verfassung und stellte im März 1805 an die Spitze der Verwaltung einen General - Postdirektor, der dem Finanzminister unterstand. Die Verwaltung wurde von einer Stelle aus geleitet; als Aufsichtsglieder der Generalverwaltung waren in den Departements Postinspektoren tätig. Nach 1815 stieg der Postverkehr fühlbar und gab zu zahlreichen Reformen Anlaß. Hervorzuheben ist 1829 die Einführung des Einschreibbriefs und 1848 die Festsetzung einer Einheitsgebühr für Briefe. Am 1. 1. 1850 wurden die Postfreimarken eingeführt. Es folgte 1854 die Einrichtung der Bahnposten.
1877 wurde die Telegraphie, die bis dahin eine unter dem Ministerium des Innern stehende eigene Verwaltung gebildet hatte, mit dem Post - wesen vereinigt. Die Postverwaltung war im Laufe der Zeit verschiedenen Ministerien unterstellt. Durch Erlaß des Präsidenten der französischen Republik vom 5. 2. 1879 wurde für das Post - und Telegraphenwesen ein selbständiges Ministerium gebildet. 1887 wurde dieses Ministerium durch die Generaldirektionen der Posten und Telegraphen ersetzt und im Jahre 1911 als Unterstaatssekretariat für Post und Telegraphie eingerichtet. Seit 3. November 1929 ist wieder mit kurzen Unterbrechungen das Ministerium für das Post -, Telegraphen - und Fernsprechwesen in Wirksamkeit. Die französische Post hat frühzeitig ausgedehnte Postbeziehungen zum Ausland unterhalten und selbst in den eigenen Kolonialgebieten besondere Posteinrichtungen (s. Algerien, Marokko ohne spanische Zone, Tunis).

Gesellschaft für deutsche Postgeschichte / Deutsche Gesellschaft für Post - und Telekommunikationsgeschichte

Gesellschaft für Deutsche Postgeschichte E. V. in Frankfurt (Main). Sie wurde im Juni 1949 von Freunden der Postgeschichte in Miltenberg am Main gegründet. In den einzelnen OPD - Bezirken unterhält die Gesellschaft Bezirksgruppen. 1. Vorsitzender der Gesellschaft ist jeweils der BPMin, 2. Vorsitzender der Staatssekretär im BPM und Geschäftsführer der Referent für Post - geschichte im BPM. Der Gesellschaft ist korporativ die » Gesellschaft zur Erforschung der Postgeschichte in Bayern E. V. « in München angeschlossen.
Gesellschaft zur Erforschung der Postgeschichte in Bayern, E. V., Sitz und Geschäftsstelle in München. Gegründet 1922 von dem Staatssekretär, späteren Reichspostminister Dr. Stingl (s. d.). Vereinszweck ist Ermittlung, Sichtung und Verarbeitung der postgeschichtlichen Quellen in Schriftwerken und Archiven. Bundespost und Bayerische Staatsregierung fördern die Bestrebungen des Vereins. Bei den OPDn in Bayern besorgt je ein Referent die von der Verwaltung übernommenen Geschäfte. Vereinsschrift ist das »Archiv für Postgeschichte in Bayern« (s. d.), das halbjährlich erscheint und den Mitgliedern geliefert wird.

Griechenland

Griechenland.
Geschichte. Der Anfang eines Postwesens für den amtlichen und den privaten Verkehr fiel in die Zeit nach der Staatsumwälzung (1821 - 1828). Durch Erlaß vom Jahre 1828, der den Postbetrieb sowohl als Nachrichtendienst für die Staatsverwaltung wie auch für den Briefaustausch zwischen Privatleuten erklärte, wurden PA in Argos, Tripolis, Epidauris und Syra ins Leben gerufen. Das Alleinrecht des Staates auf Beförderung privater Briefschaften wurde erst im Jahre 1900 gesetzlich verankert und im Postgrundgesetz von 1930 auf Briefe und Postkarten beschränkt. 1829 erschien die erste PO mit Festsetzung der Gebühren. 1833 wurde mit den Postverbindungen nach dem Auslande begonnen. Ein Erlaß vom 23. 12. 1841 regelte den Verkehr zwischen den Postorten und Gemeindehauptorten durch besondere Boten. Ein eigentlicher Landpostdienst wurde aber erst 1909 geschaffen. Bei der Einrichtung der elektrischen Telegraphen übernahm die General - Postdirektion zugleich die Leitung des Telegraphenwesens.

Großbritannien

Großbritannien und Nordirland.
Geschichte. Seit dem 12. Jahrhundert bildeten sich in England Boteneinrichtungen, die neben den dienstlichen Nachrichten später auch nichtamtliche beförderten. Der Beginn eines geordneten Postwesens fällt jedoch in die Regierungszeit Heinrichs VIII. (1509 - 1547), in der Sir Brian Tuke um 1516 zum ersten »Master of the Messengers, Runners or Posts «— Oberster Postmeister — des Landes ernannt wurde. Obwohl die Post schon damals neben ihrer Hauptaufgabe, den Reise - und Ver - sendungsverkehr des Königs zu unterhalten, dem Privatpostversand diente, war sie noch weit von einer Monopolstellung entfernt. Dies zeigte sich besonders zu Anfang der Regierung der Königin Elisabeth (1558— 1603), als häufig Streitigkeiten mit den in London wohnenden fremden Kaufleuten wegen des von ihnen durch einen eigenen Postmeister besorgten Postverkehrs mit dem Auslande entstanden. Der von den Ausländern selbst zur Klärung der Verhältnisse aufgerufene englische Rat (privy council) entschied, daß dem englischen Master of Posts sowohl die englische als auch die Auslandspost unterstellt sei und daß die Amtsbezeichnung dieses Beamten in Chief Postmaster abgeändert werden solle. Zum ersten Chief Postmaster von England wurde 1581 Thomas Randolph ernannt. Eine königliche Verordnung vom Jahre 1591 enthielt die ausdrückliche Anordnung, daß die Briefpost nach und von den Ländern über See nur durch den englischen Chief Postmaster of Posts oder die fremden Postverwaltungen vermittelt werden dürfte. Jacob I. (1603 - 1625) schuf die »thorough post « und die »post for the packet «. Jene bestand aus besonderen Boten, die die thorough post seit 1603 die ganze Strecke durchritten. Erst unter der Regierung Karls I. (1625 - 1649) entstand ein regelrechter Postdienst für den inneren nichtamtlichen Verkehr. Ferner wurde angeordnet, daß zur Briefbeförderung eine größere Anzahl von Orten der Hauptstrecke, nämlich London - Edinburgh, durch Nebenposten (Bye posts) mit Lincoln, Hull und anderen Städten verbunden sein sollten. Zu Anfang überließ man den Postmeistern die Einkünfte, wogegen sie die Lasten der Verwaltung zu tragen hatten. Als die Einnahmen sich später vermehrten, ging man dazu über, das Amt des Postmeisters zu verpachten, ein Verfahren, das bei den Nebenposten fast bis zum Ende des 18. Jahrhunderts geübt wurde.
Unter Cromwell (1649 - 1658) und seinem Parlament wurde das Post - wesen 1657 durchgreifend geändert. Zur Zeit der Wiederherstellung des Königtums wurde die Verfassung der Postverwaltung, die ihr unter der Republik gegeben worden war, durch das Gesetz, das lange den Namen Post Office Charter geführt hat, bestätigt. 1663 wurden die Einkünfte der Post dem Herzog Jacob von York und nachträglich dem König und ihren männlichen Erben für ewige Zeiten ausgesetzt. Damals hatten die Einnahmen schon den Betrag von 21 000 Pfund Sterling erreicht. Zum gleichen Betrag war das Amt des Postmeisters auch in Pacht gegeben. In London rief eine Privatperson William Dockwra am 1. 4. 1680 eine »Penny Post e für die Beförderung von Briefen und kleinen Paketen innerhalb der Stadt ins Leben. Das mit Erfolg geführte Unternehmen wurde Ende 1682 durch Gerichtsurteil der Königlichen Postverwaltung einverleibt. So begann die »London District Post r ihre Wirksamkeit, die bis 1854 eine besondere Abteilung des General Post Office bildete. 1710 wurden die gesetzlichen Bestimmungen über das Postwesen völlig umgestaltet. Die früheren Gesetze und Verordnungen wurden aufgehoben und durch ein neues Gesetz ersetzt, das bis 1837 die Grund - lage der Posteinrichtungen bildete. Es sah die Einrichtung eines General Post Office für die drei Königreiche England, Schottland und Irland und die Kolonien vor. Der Leiter hatte die Amtsbezeichnung »Her Majestys Postmaster General a zu führen. Ihm wurde außerdem die Ermächtigung erteilt, je ein "Chief Letter Office" in London, Edinburgh, Dublin, New York und in Westindien einzurichten. In den Jahren 1720 bis 1746 erwarb sich ein vertraglich angestellter Fachmann, Ralph Allen, besondere Verdienste um die wirtschaftliche Entwicklung des britischen Postwesens, vor allem durch planmäßigen Aufbau des Postkursnetzes. Eine der wichtigsten Neuerungen wurde aber durch die Verwirklichung der Pläne John Palmers 1784 herbei - geführt. Er hatte dem Minister Pitt unter anderen bedeutsamen Ver - änderungen vorgeschlagen, die Briefsäcke soviel als möglich mit schnel - len Reisewagen (mail - coaches) unter starker Bewachung statt durch viel langsamere Reitboten befördern zu lassen. Pitt siegte über alle Widerstände und setzte Palmer zur Durchführung seiner Pläne als »Controller General of the Post Office r ein. Palmer nahm später einen ehrenvollen Abschied. Eine wichtigere Neuerung war 1791 die Einrichtung des Postanweisungsdienstes, der zuerst in England ausgebildet worden ist. 1834 legte der General - Postmeister, Herzog von Richmond, den Lords des Schatz - amts ein Verzeichnis der notwendigen Postreformen vor. Von diesen ist besonders die Verschmelzung der schottischen und irischen Post - verwaltung mit dem General Post Office in London hervorzuheben. Der Herzog von Richmond richtete ferner eine tägliche Postverbindung mit Frankreich ein. 1830 wurden bei der Eröffnung der Eisenbahn zwischen Liverpool und Manchester die Posten des dortigen Bezirks zum ersten Mal mit dem neuen Verkehrsmittel befördert. Durch stetige und planvolle Verbesserungen der überseeischen Postverbindungen, namentlich durch Benutzung des unmittelbaren Wegs über das Mittel - meer und die Landenge von Suez für die Indienpost, wurde der Postverkehr Englands zu hoher Blüte gebracht. 1837 erschien bei dem Buch - händler Charles Knight in London eine Flugschrift »Post Office Reform, its Importance and Practicability r. Die Vorschläge des Verfassers jener Schrift, Rowland Hill, verlangten eine Umgestaltung des britischen Postwesens, indem sie statt der teueren, nach der Entfernung und dem Inhalt der Sendungen vielfach abgestuften Gebühren, den einheitlichen Satz von 1 Penny für alle Briefe innerhalb des Vereinigten Königreichs bis zum Gewicht von 1/2 Unze forderten. Die Pläne Rowland Hills, der 1854 - 1864 Secretary des General Post Office war, wurden am 10. 1. 1840 zum Gesetz erhoben; die ersten Postfreimarken mit dem Kopf der Königin Victoria wurden am 6. 5. 1840 ausgegeben. In das Jahr 1848 fällt die Einrichtung der Book Post (Buchpost) mit einheitlichen Gebühren. Ein Gesetz über die Einrichtung von Postsparkassen kam 1861 zustande. 1865 entstand die Post - Renten - und Lebens - versicherungsanstalt. Am 5. 2. 1890 ging das Telegraphenwesen durch Ankauf von den damit vorher betraut gewesenen Erwerbsgesellschaften an die Post - verwaltung über und wurde mit ihr zu einer gemeinschaftlichen Ver - waltung vereinigt. Dem WPV trat England bei seiner Begründung am 1. 7. 1875 bei. Seit 1880 werden Postal Orders (Postbons) über bestimmte kleine Beträge ausgegeben. Am 1. 8. 1883 wurden im inneren Verkehr die Postpakete und am 1. 9. 1889 die telegraphischen Post - anweisungen eingeführt. Das letzte Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts, das mit einem großen Streik der Briefträger in London begonnen hatte, brachte noch manche Neuerungen im Postwesen. Ebenso verhielt es sich trotz der ungünstigen Zeitumstände in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, in der der Entwicklung des Luftpostverkehrs, namen - lich in den überseeischen Beziehungen, die größte Bedeutung zukam. Großbritannien hat am 31. 7. 1935 den 300. Jahrhunderttag des Bestehens eines eigentlichen Postwesens gefeiert. Am 31. 7. 1635 hatte nämlich König Karl I. dem Thomas Whiterong den Auftrag zur Errichtung eines Postdienstes in England erteilt. Aus Anlaß der 300 - Jahrfeier richtete der König eine Botschaft an den Generalpostmeister, die in sämtlichen PAnst Großbritanniens angeschlagen wurde.

Klüssendorf

Hochdruckstempel.
Die PSchÄ bringen auf den Ersatzüberweisungen (s. Sammelaufträge), ZAnw (s. d.), Einzahlungsmeldungen zu telegraphischen Überweisungen und ZAnw (s. d.), Unterschriftsblättern (s. d.) und anderen wichtigen Belegen einen Hochdruckstempel an. Dieser dient als Echtheitsmerkmal; ohne ihn sind die entsprechenden Belege ungültig. Auch die PSÄ benutzen zur Gültigmachung bestimmter Belege, wie Gutschriftanweisungen, Zeichnungserklärungen usw. einen Hochdruckstempel. Diese Stempel sind Prägestempel, und zwar erscheinen das Posthorn und sämtliche Schriftzeichen und Zahlen erhaben. Die PSchÄ und PSÄ benutzen verschiedene Stempelfarbe.
Hochdruckstempelmaschine.
Die Hochdruckstempelmaschine (s. Hochdruckstempel) ist mit einer selbsttätigen An - und Ablegevorrichtung versehen. Die Belege werden in einem waagerecht liegenden Stapel in die Anlegevorrichtung gelegt. Durch das Zusammenwirken einer Einzugswalze mit einer Trennvorrichtung werden die Belege einzeln von dem Stapel abgezogen und einer Prägewalze zugeführt Hier wird der Hochdruckstempel eingeprägt und bei Zahlungsanweisungen und Ersatzüberweisungen gleichzeitig der Empfänger - oder Gutschriftabschnitt mit dem rechteckigen Tagesstempel bedruckt. Nach dem Durchlaufen der Maschine werden die bedruckten Formblätter in einem Ablegekasten wieder zu einem Stapel zusammengefügt. Zum Bedrucken einzelner Belege des Postscheckdienstes, wie z. B. der Unterschriftsblätter, Einzahlungsmeldungen zu telegraphischen Überweisungen und Zahlungsanweisungen, Überweisungstelegrammen usw., mit dem Hochdruckstempel dienen hydraulische Prägepressen mit elektrischem Antrieb. Die Belege werden zum Bedrucken einzeln mit der Hand angelegt. Lieferer der Hochdruckstempelmaschine und Präge - presse ist die Firma Heinrich H. Klüssendorf, Berlin - Spandau.

Irland / Eire

Irland.
Geschichte. Das Postwesen Irlands hat sich allgemein unter den gleichen Bedingungen wie das englische (s. Großbritannien und Nordirland) entwickelt, unter dessen Leitung es jahrhundertelang gestanden bat. Der Verkehr wurde lange durch Boten zu Fuß und zu Pferde bedient, wozu zur schnelleren Verbindung mit der englischen Regierung noch Seebeförderungen kamen. Während der letzten Jahr - zehnte des 18. und der ersten des 19. Jahrhunderts hatte Irland jedoch sein eigenes Postwesen. Das irische Parlament erließ nämlich 1784 ein Gesetz, das zusammen mit britischen Gesetzen eine Trennung des irischen von dem britischen Post Office herbeiführte und einen selbständigen Postmaster General für Irland einsetzte. Die beiden Post Offices wurden 1831 wieder vereinigt. Durch die Gründung des Frei - staats Irland (Saorstat Eirreann) im Dezember 1921 bat Irland sein eigenes Postwesen wiedererlangt.

Iran / Persien

Iran (Persien). Geschichte. Das alte Persien, das in seinem heutigen Bestand seit 1935 die Landesbezeichnung »Iran a führt, hatte schon im 6. Jahr - hundert v. Chr. ein hochentwickeltes Postwesen im ausschließlichen Dienste der Herrscher. Nach den Berichten Herodots und Xenophons waren die Könige Cyrus und Darius I. die Begründer der altpersischen Staatspost. Sie überspannten ihr gewaltiges Reich mit einem dichten Netz von Poststraßen mit zweckmäßig verteilten Stellen zum Wechseln der Pferde, die sie zum Hauptverkehrsmittel gemacht hatten. Die Stellen zum Wechseln der Pferde für die Tag und Nacht verkehrenden Reitposten lagen nur soweit auseinander, wie ein Pferd laufen konnte, ohne zu ruhen. So wurde der Herrscher stets über alle Vorgänge auch in den entferntesten Teilen seines Weltreichs unterrichtet. Für den Postdienst waren Beamte und Boten angestellt, die mit Bestallungen und besondern Freiheiten ausgestattet waren. Die Gestellung von Führern, Pferden, Futter usw. war den Untertanen als Frondienst auferlegt. Unter den Nachfolgern des Cyrus und Darius I. verfiel das Postwesen, selbst die Römer konnten ihre Staatspost in dem von Kämpfen und Wirren zerrissenen Land nicht einführen. Bis in die neueste Zeit gab es auf persischem Boden keine der Allgemeinheit z - gängliche Post. Erst unter Schah Nasredin (1848 - 1896) wurde etwa von 1875 an mit Hilfe von europäischen Sachverständigen eine neu - zeitliche Gestaltung des Postwesens eingeleitet.

Italien

Italien.
Geschichte. Im Mittelalter besorgten den Nachrichtenverkehr in Italien Boten der Kaufleute und der aufblühenden Städte. Schon im 13. Jahrhundert bestand zwischen einer Reihe der wichtigsten Handelsplätze Toscaniens und Oberitaliens und den Messeorten der Champagne ein regelmäßiger Botendienst. Im 14. Jahrhundert richtete die Florentiner Kaufmannschaft einen genau geregelten Botendienst zwischen Florenz und Avignon ein. An die erste Stelle rückte dann Venedig mit seinen zahlreichen Botenverbindungen nach den Ländern jenseits der Alpen. In Italien selbst hatten in den folgenden Zeiten die Städte Mailand und Neapel mit gut entwickelten Boteneinrichtungen einen wesentlichen Anteil an der Verkehrsentwicklung. Später wurden Taxissche Posten im Lande eingerichtet. Karl V. belehnte mit Einwilligung der Republik das Haus Taxis mit dem kaiserlichen Postwesen in Venedig. Am 30. 9. 1564 ernannte Kaiser Maximilian II. den Johann Anton de Taxis zum kaiserlichen Postmeister in Rom. Auch in Mailand und Neapel traten taxissche Posten in Wirksamkeit. Landesherrliche Posten entstanden im Königreich Sardinien, im Kirchen - staat, in den Herzogtümern Parma und Modena, im Großherzogtum Toscana und im Königreich beider Sizilien. Im ganzen herrschte so jahrhundertelang ein Zustand der Zersplitterung. Nach der Gründung des italienischen Einheitsstaates (17. 3. 1861) fiel der Regierung des neuen Königreichs die Aufgabe zu, auch das Postwesen zu vereinheitlichen. Der erste Schritt hierzu war die Aufhebung der selbständigen Landesposten und die Bildung einheitlicher Postkreise (compartimenti postali), deren Begrenzung im wesentlichen der früheren politischen Einteilung Italiens entsprach. Die vollständige Vereinheitlichung des Postwesens wurde durch den Königlichen Erlaß vom 25. 11. 1869 herbeigeführt, der im damaligen Umfang des König - reichs Italien am 1. 7. 1870 und für den dem italienischen Gebiet im September 1870 einverleibten Rest des Kirchenstaates am 1. 1. 1871 in Kraft getreten ist. Durch den Erlaß wurde als oberste Verwaltung für das italienische Postwesen eine Generalpostdirektion geschaffen, die nur in ihren Beziehungen zum Gesamt - Staatshaushalt dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten unterstellt wurde, im übrigen aber selbständig war. Eine Sonderstellung wurde dem päpstlichen PA vorbehalten. Nach der Einverleibung des Kirchenstaats wurde dem Papst durch das »Garantiegesetz s vom 13. 5. 1871 das Recht zuerkannt, ohne jede Ein - mischung der italienischen Regierung mit dem Episkopat und mit der gesamten katholischen Welt frei zu verkehren und im Vatikan oder in einem der anderen der päpstlichen Aufenthaltsorte Post - und Telegraphenanstalten mit vom Papst selbst gewählten Bea einzurichten. Das päpstliche PA konnte geschlossene Briefpakete unmittelbar mit den Auswechselstellen der fremden Verwaltungen austauschen oder auch seine Briefschaften den italienischen PAnst übergeben. Die mit dem Siegel des päpstlichen PA verschlossenen Kartenschlüsse oder Briefsendungen sollten in beiden Fällen durch das italienische Staats - gebiet gebühren - und kostenfrei durchgehen. Auch bei der einschränkenden Neureglung der Gebührenfreiheit im Jahre 1874 behielten der Papst und der heilige Stuhl die im Art. 12 des Gesetzes vom 13. 5. 1871 gewährleistete Gebührenfreiheit. Am 1. 1. 1874 trat das italienische PG vom 23. 6. 1873 in Kraft. Als wesentliche Neuerungen wurden durch dieses Gesetz Postausweiskarten (biglietti di ricognizione personale) und Postkreditbriefe (titoli di credite postale) eingeführt. Durch königlichen Erlaß vom 10. 3. 1889 wurden die beiden Generaldirektionen für das Postwesen und das Telegraphenwesen aufgehoben und beide Dienstzweige einem besonderen Ministerium für Posten und Telegraphen unterstellt. Der Königliche Erlaß vom 27. 1. 1890 rief eine neue Körperschaft, den "Verwaltungsrat der Posten und Telegraphen"als; eine begutachtende Behörde ins Leben. Durch Gesetz vom 15. 7. 1907 wurde das Fernsprechwesen verstaatlicht. Nach dem Ankauf der Fernsprechnetze durch den Staat wurde in dem Postministerium eine besondere Generaldirektion für das Fernsprechwesen gebildet, die später mit der Generaldirektion für das Telegraphenwesen vereinigt wurde. Durch Gesetz vom 6. 9. 1917 wurde der Postscheckdienst am 21. 12. 1918 eingeführt. Seit dem 23. 4. 1925 führte die italienische Post - und Telegraphenverwaltung ihren eigenen Haushalt. Gleichzeitig wurden die drei Generaldirektionen (Personal, Postdienst, Elektrische Dienstzweige) zu einer Generaldirektion vereinigt. Italien ist seit dem 10. 6. 1946 Republik.

Island / Iceland

Island.
Geschichte. Ein königlicher Erlaß vom 13. 5. 1776 sah zum ersten Mal die Einrichtung einer dreimaligen Postverbindung im Jahre zwischen Island und Dänemark vor, die aber erst 6 Jahre später zustande kam. Die Überwachung eines beschränkten Postdienstes hatte lange der Gouverneur, während die Leiter der isländischen Verwaltungsbezirke mit den Aufgaben eines Postmeisters nebenher beauftragt waren. Erst vom 1. 1. 1873 konnte ein geordnetes Postwesen unter der Leitung des Postmeisters in Reykjavik gebildet werden. Seit 1920 steht ein Generaldirektor an der Spitze der Postverwaltung. Im Jahre 1935 wurden Post und Telegraphie vereinigt. Seit 1944 ist Island unabhängig und somit auch sein Post - und Telegraphenwesen selbständig.

Japan

Japan.
Geschichte. Aus Urkunden, die einen Zeitraum von ungefähr 1000 Jahren umfassen, geht hervor, daß in Japan vom Anfang des 7. bis zum Anfang des 17. Jahrhunderts zeitweise regelmäßige Postein - richtungen bestanden haben, daß aber infolge der häufigen Änderungen in den politischen und gesellschaftlichen Verhältnissen des Landes diese Einrichtungen zu anderen Zeiten fast ganz in Verfall geraten waren. Fest steht, daß die japanische Post ausschließlich für Regierungszwecke eingerichtet und dem Handels - sowie überhaupt dem nichtamtlichen Briefwechsel nicht zugänglich war. Dieser wurde durch besondere Boten befördert oder befreundeten Reisenden anvertraut. Von 1630 ab, als Tokugawa zur Herrschaft in Jedo gelangt war, wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Posteinrichtung getroffen. Von dieser Zeit ab wurden alle Briefe der Regierung nach allen Teilen des Landes versandt. Nichtamtliche Sendungen wurden jedoch nicht versandt, ebenso war auch der amtliche Briefwechsel der Daimios (erblichen Lehnsfürsten) von diesen Beförderungen ausgeschlossen. Erst nach 1660 fanden sich Unternehmer, die die Beförderung von Geschäfts - und persönlichen Briefen vermittelten. Es entstanden für diesen Verkehr im Lande hauptsächlich 5 Beförderungseinrichtungen. Von allen diesen Beförderungsmitteln wurde noch nach der Umwälzung von 1868 Gebrauch gemacht. Diese Anfänge der Briefbeförderung wurden im Jahre 1872 durch ein geregeltes Staatspostwesen nach amerikanischem Muster ersetzt, nachdem die japanische Regierung einen Amerikaner mit der Einrichtung eigener Landesposten beauftragt hatte. Dem WPV ist Japan am 1. 6. 1877 beigetreten.

Jugoslawien

Jugoslawien. Geschichte. Jugoslawien (Südslawien) war 1918/19 aus der Vereinigung des Königreichs Serbien mit Herzogowina, Bosnien, Kroatien - Slawonien, Dalmatien, Krain, der südlichen Steiermark, Batschka und dem westlichen Banat, Montenegro und Teilen Bulgariens und Mazedoniens als »Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen « entstanden. November 1945 Ausrufung der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien unter Vorsitz des Marschalls Josip Broz, genannt Tito; Aufteilung des früher zentralistisch geleiteten Staates in föderalistische Teilrepubliken. Eine eigene Postgeschichte von Bedeutung hat von diesen Gebieten nur das ehemalige Königreich Serbien gehabt, dessen Hauptstadt Belgrad auch der Regierungssitz des neuen Staatswesens ist. Den zur Zeit der Blüte des serbischen Staates geschaffenen Post - verbindungen mit den verschiedenen Staatsteilen und Nachbarstaaten wurde bei Besetzung Serbiens durch die Türken (1439) ein Ende. bereitet. Ein staatlich geordnetes Postwesen wurde in Serbien erst 1843 eingerichtet, nachdem das Land die innere Verwaltungsfreiheit erlangt hatte, politisch aber noch vom türkischen Reich abhängig war. Nach der Gründung des Königreichs der Serben, Kroaten und Slowenen fiel der Regierung die Aufgabe zu, die verschiedenen Landesposten zu ver - schmelzen. Dies geschah im Dezember 1918 unter einem Ministerium der Posten und Telegraphen. Das Gebiet wurde damals in 9 Post - und Telegraphendirektionen eingeteilt. Am 29. 11. 1945 nahm das Land die Bezeichnung Föderative Volksrepublik Jugoslawien an (Verfassung vom 31. 1. 1946). Den Hauptstamm bilden nun die Volksrepubliken von Bosnien und Herzogowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Slowenien sowie die autonome Provinz Vojodino und die autonome Region von Kosovo - Metochia (innerhalb Serbiens).

Canada / Kanada

Kanada.
Geschichte. Aus der Zeit der 1524 begonnenen französischen Herrschaft in Kanada, die mit dem Verlust des Landes an England im Frieden von Paris 1763 ein Ende nahm, sind nur Anfänge eines Post - verkehrs bekannt, der sich hauptsächlich auf die Verbindung mit dem Mutterland und auf die Beziehungen zwischen Quebec und Montreal erstreckte. Im Auftrag der britischen Regierung nahm sich später der Generalpostmeister - Stellvertreter in New York der Sorge an, einen Postverkehr in und mit Kanada zu entwickeln. So kam eine Post - verbindung zwischen New York und Quebec zustande, die monatlich einmal anschließend an die Postschiffe nach und aus England verkehrte. Zwischen Quebec und Montreal wurde eine regelmäßige Postverbindung hergestellt. Allerdings beschränkte sich die Zahl der in Kanada selbst eingerichteten PAnst anfänglich auf 5, darunter je eine in Quebec und Montreal. Durch den im Jahre 1775 ausgebrochenen Aufstand, der zur Loslösung der heutigen »Vereinigten Staaten von Amerika « von dem, Mutterlande führte, wurde auch der Postverkehr Kanadas in Mitleiden - schaft gezogen. September 1775 wurde die Postverbindung mit New York aufgehoben, vom November 1775 ab gestalteten sich die Verhält - nisse dann so ungünstig, daß der gesamte Postdienst eingestellt werden mußte. Die Unterbrechung dauerte schließlich während des ganzen Krieges. Nach Friedensschluß 1783 konnte sich der alte Leiter, der nunmehr Generalpostmeister - Stellvertreter für ganz Kanada, Neu - schottland und Neubraunschweig wurde, wieder durchsetzen. Die Post zwischen England und Kanada nahm wie vor dem Kriege zunächst ihren Weg über New York. Um von Halifax, dem militärischen Haupt - quartier, eine ganz auf britischem Gebiet verlaufende Post nach Quebec zu haben, wurde 1787 eine Postverbindung zwischen Quebec und Halifax geschaffen. Von Montreal aus trat zu jener Zeit eine Militärpost nach Oberkanada für die dortigen Militärstandorte und Grenzansiedlungen in Wirksamkeit. Sie verkehrte nur einmal im Jahr und wurde »Jahres - expreß I, genannt. Gegen 1800 hatte sich die Bevölkerung auf 450 000 Seelen vermehrt; doch waren im ganzen Lande nur 20 PAnst vorhanden. So entstanden, namentlich in Neuschottland und Neubraunschweig, zahlreiche Postverbindungen, die nicht der Postverwaltung unterstellt waren. In ganz Britisch - Nordamerika waren 1820 49 und im Jahre 1824 69 PAnst vorhanden. Die weiße Bevölkerung war mit dem völlig von dem Generalpostmeister in London abhängigen kanadischen Postwesen nicht zufrieden. Lebhafte Beschwerden wurden über die hohen Postgebühren geführt und im Laufe der Zeit trat der weitere Wunsch nach gebührenfreier Zeitungsbeförderung im Lande immer dringender hervor. Die Verhältnisse versteiften sich soweit, daß zu ihrer Klärung Mitglieder der gesetzgebenden Körperschaften von Kanada, Neuschottland, Neubraunschweig und der Prince - Eduard - Insel nach Montreal berufen wurden. Die britischen Behörden nahmen ihre Vorschläge im wesentlichen an und übertrugen 1851 das Postwesen auf die Provinzialregierungen. Am 21. 4. 1851 wurden die ersten Freimarken ausgegeben. Eine einheitliche Briefgebühr für das ganze Land von 5 Cents für den einfachen Brief von 1/2 Unze folgte. 1867 vereinigten sich die fünf Provinzen zum Kanadischen Bunde (Dominium Kanada). Zu den der neuen Regierung vorbehaltenen Angelegenheiten gehörte auch das Postwesen. Nach dem Zusammenschluß der Provinzen wurden die bisherigen Landesposten vereinigt. Am 1. 7. 1878 trat Kanada dem WPV bei.

Deutsche Kolonien / Deutsche Auslandspostämter

Kolonialpostwertzeichen nennen Sammlerkreise die deutschen Postwertzeichen, die eigens für die ehemals deutschen Schutzgebiete (s. Post in den ehemals deutschen Schutzgebieten) und die deutschen PAnst im Auslande (s. deutsche Posteinrichtungen im Auslande) herausgegeben worden waren. Die ersten Marken usw. wurden bei Einrichtung der ersten deutschen PAnst in Marokko am 20. 12. 1899 ausgegeben, auf den Karolinen am 12. 10. 1899 und auf den Marianen am 8. 11. 1899. In den anderen Schutzgebieten usw. wurden bei Auf - nahme des deutschen Postdienstes zunächst die Wertzeichen des Deutschen Reichs, des Norddeutschen Postbezirks (Türkei) sowie die der deutschen Post in China (Kiautschou) benutzt. Später wurden auch hier eigene Marken usw. herausgegeben. Die folgende Übersicht gibt das Jahr der Einführung der eigenen Postwertzeichen und daneben in Klammern den Tag der Einrichtung der ersten deutschen PAnst an.
Deutsche Post in China 1898 (16. 8. 1886),
 - in der Türkei 1884 (1. 3. 1870),
 - für Deutsch - Neuguinea 1898 (15. 2. 1888),
 - Ostafrika 1893 (4. 10. 1890),
 - Südwestafrika 1897 (7. 7. 1888),
 - Kamerun 1897 (1. 2. 1887),
 - Kiautschou 1900 (26.1. 1898),
 - die Marshallinseln 1897 (1. 10. 1888),
 - Samoa 1900 (21. 9. 1886),
 - Togo 1897 (1. 3. 1888).
Die Wertzeichen der Deutschen Post in der Türkei wurden am 1. 10. 1914 infolge Aufhebung der Kapitulationen (Verträge, die den christlichen Großmächten das Recht der Gerichtsbarkeitsausübung für ihre Untertanen durch die eigenen Konsuln geben) eingezogen. In den übrigen Gebieten verloren sie zunächst durch feindliche Be - setzung usw. während des ersten Weltkrieges ihre Gültigkeit; später mußten sie infolge des Vertrags von Versailles vom 28. 6. 1919 endgültig außer Umlauf gesetzt werden.

Kriegsgefangene

Kriegsgefangenensendungen werden im Weltpostverkehr gebührenfrei befördert. Die Gebührenfreiheit bezieht sich auf Briefsendungen, Pakete und Wertsendungen sowie auf Postanweisungen; jedoch sind Postaufträge und Nachnahmesendungen von der Gebührenfreiheit ausgeschlossen. Die Gebührenfreiheit der Kriegsgefangenensendungen ist zuerst vom Postkongreß in Rom (1906) beschlossen worden, der damit einem Beschluß der ersten Haager Friedenskonferenz (1899) gefolgt ist, dem die Absicht zugrunde lag, das ohnehin beklagenswerte Los der Kriegsgefangenen durch weitestgehende Erleichterung ihres Verkehrs mit der Heimat soviel wie möglich zu lindern. Die späteren Postkongresse haben die Ge - bührenfreiheit in tibereinstimmung mit den Beschlüssen der zweiten Haager Friedenskonferenz (1907) aufrecht - erhalten. Die Gebührenfreiheit bezieht sich auf Sendungen, die an Kriegsgefangene gerichtet sind oder von ihnen herrühren. Sendungen der in einem neutralen Lande aufgenommenen und untergebrachten Kriegführenden (Sendungen der Internierten) werden in gleicher Weise wie Kriegsgefangenensendungen gebührenfrei befördert. Außer den Sendungen der Kriegsgefangenen selbst werden auch Sendungen, die sich auf Kriegsgefangene beziehen, gebührenfrei befördert, wenn sie unmittelbar oder mittelbar von den in den kriegführenden Ländern oder in neutralen Ländern, die Kriegführende auf ihrem Gebiete aufgenommen haben, etwa eingerichteten Auskunftsstellen über Kriegsgefangene aufgeliefert werden oder für sie bestimmt sind. Die Errichtung derartiger Auskunftsstellen ist in der Haager Landkriegsordnung vorgesehen. Bei den Auskunftsstellen wurde in den beiden Weltkriegen für jeden Kriegsgefangenen ein Personalblatt angelegt und auf dem laufenden gehalten. In Deutschland kamen zuletzt die von den Oberkommandos der Wehrmachtteile und den deutschen Vereinen vom Roten Kreuz eingerichteten Komitees in Betracht. Ihre Tätigkeit hat zum Teil den Abschluß der Kriegshandlungen lange überdauert und zeitweise nie vorausgeschaute Höhepunkte erreicht. Bei der Abwicklung des ins Riesenhafte angewachsenen Kriegsgefangenenpostverkehrs haben sich manche Postverwaltungen, namentlich die der neutralen Schweiz, unvergängliches Verdienst erworben.

Liberia

Liberia.
Geschichte. Die Anfänge der Briefbeförderung in Liberia gehen vermutlich bis in die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts zurück, als um diese Zeit ein Landesbewohner eine Art Silbenschrift erfunden hatte. Es entwickelte sich ein Briefaustausch, der ohne Vergütung durch Boten und Freunde vermittelt worden ist. Die Einrichtung bestand bis zur Gründung der Republik 1847. Nach der Unabhängigkeitserklärung übte die Regierung die Aufsicht über den Postdienst aus. 1854 beschloß die gesetzgebende National - versammlung die Übernahme der Beförderung amtlicher Briefposten und gewöhnlicher Briefsendungen durch die Postverwaltung. Der neue Postdienst wurde dem Schatzmeister unterstellt. Das Postgesetz bestimmte zu Postmeistern die Einnehmer der Hafeneingangszölle. Generalpostmeister war der Zolleinnehmer von Monrovia. Amtliche und gewöhnliche an außerhalb der Republik wohnende Empfänger gerichtete Briefe wurden kostenfrei befördert. Die Beförderung von Posten im Inland auf nichtamtliche Weise war strafbar. Die ersten Freimarken wurden 1860 ausgegeben.

Flugpost / Luftpost / Aerophilatelie

Luftpostverkehr ist eine Einrichtung zum Austausch von Postsendungen auf dem Luftwege. Als Beförderungsmittel dienen dabei Luftfahrzeuge. I. Geschichte. Die deutsche PV hat von Anfang an die Entwick - lung der Luftfahrt aufmerksam verfolgt und die Bedeutung der Luftfahrzeuge als Verkehrsmittel rechtzeitig erkannt. Schon im Jahre 1874 hielt der Generalpostmeister Stephan einen öffentlichen Vortrag über »Weltpost und Luftschiffahrt e, in dem er der Luftfahrt eine große Zukunft voraussagte. Im Jahre 1912 wurden zum ersten Male Post - sendungen in größerer Zahl von Flugzeugen und Luftschiffen auf den Strecken Bork—Brück (Mark), Mannheim—Heidelberg, Frankfurt/M—Darmstadt und Frankfurt/M—Wiesbaden befördert. Die Erfahrungen waren jedoch noch nicht so günstig, daß sich mit Luftfahrzeugen, besonders Flugzeugen ein regelmäßiger Postverkehr durchführen ließ. Während des ersten Weltkriegs wurde 1917 auf dem östlichen Kriegs - schauplatz ein Netz von Luftverbindungen geschaffen, das von - Finn - land bis zur Krim reichte und auch zur Postbeförderung benutzt wurde. Im Inland wurde im Jahre 1918 kurzfristig ein planmäßiger Luftpostverkehr zwischen Berlin—Hannover—Köln aufgenommen. Die Ergebnisse waren noch nicht völlig zufriedenstellend. Nach dem erst en Weltkrieg richtete im Februar 1919 die »Deutsche Luftreederei « als erstes deutsches Luftverkehrsunternehmen aus Anlaß und für die Dauer der Nationalversammlung in Weimar die erste regelmäßige Flugverbindung zwischen Berlin und Weimar ein, die auch zur Brief - und Zeitungsbeförderung diente. Da dieser Flug - dienst sich als zuverlässig erwies, wurden von Berlin 5 Flugverbindun - gen mit Postbeförderung nach Warnemünde, Swinemünde, Rügen, Westerland und nach Hannover—Gelsenkirchen eröffnet. Hierzu trat eine Luftpostbeförderung zwischen Berlin und Friedrichshafen durch das Luftschiff »Bodensee s. Noch im Jahre 1919 mußte jedoch infolge wirtschaftlicher Schwierigkeiten und der der deutschen Luftfahrt durch den verlorenen Krieg auferlegten Beschränkungen der Luftverkehr eingestellt werden. 1920 wurden vom Reich Zuschüsse an die Verkehrsluftfahrt unter der Bedingung gegeben, daß auf jedem Flug Post bis zu 100 kg frei zu befördern sei. Auf dieser Grundlage wurde eine Reihe von Luftpostverbindungen im Inland und nach dem Aus - land eingerichtet. In der Folgezeit konnte der Verkehr bei häufig wechselnder Linienführung auf weitere internationale Verbindungen ausgedehnt werden. Bedeutsam waren 1922 die Eröffnung des Luft - postverkehrs mit der Sowjetunion auf der 1 112 km langen Strecke Königsberg (Pr)—Smolensk—Moskau und die Einrichtung der Verbindung mit Großbritannien auf der Strecke Berlin—London im Jahre 1923. Im Sommer 1924 wurden erstmalig Nachtflüge von Berlin nach Kopenhagen und Stockholm mit Postbeförderung ausgeführt. 1926 schlossen sich die bekanntesten deutschen Luftverkehrsgesellschaften zu der »Deutschen Lufthansa A. G.« zusammen. Diese Fusion und die technischen Fortschritte im Luftverkehr ermöglichten es, daß Deutschland bereits im Jahre 1929 mit fast allen europäischen Ländern einen Luftpostverkehr unterhalten konnte. Die DRP hatte mit der Deutschen Lufthansa einen Vertrag abgeschlossen, wonach die Luft - hansa verpflichtet war, bei jedem planmäßigen Flüge Laderaum für ein Postladungsgewicht, dessen Höhe besonderer Verabredung unterlag, freizuhalten. Die DRP gewährleistete dafür eine Mindestvergütung nach einem für jede Beförderungsstrecke besonders vereinbarten Satz. Ein weiterer Markstein in der Entwicklung der deutschen Luftpost bedeutet die Einrichtung der sogenannten Reichspostflüge im Jahre 1929. Der ersten Linie Berlin—Hannover—Köln—London folgten Ver - bindungen nach Kopenhagen und Malmö, die alle nachts beflogen wurden. Neben zahlreichen Reichspostflügen im Nachtbetrieb auf innerdeutschen Strecken sind die Reichspostflugverbindungen Köln—Brüssel—Paris und die im Tagesflug beflogene Strecke Berlin—Wien—Budapest—Belgrad—Sofia—Istanbul besonders erwähnenswert. Im Sommer 1939 hatte das Reichspostflugnetz die stattliche Ausdehnung von rund 6 800 km erreicht und war damit zum Schwerpunkt - des europäischen Luftpostverkehrs geworden. Seit 1931 wurden zunächst auf einzelnen Strecken Briefsendungen ohne Luftpostzuschlag befördert. Die zuschlagfreie Postbeförderung steigerte sich bis zum Aus - bruch des zweiten Weltkrieges erheblich. Mit den 1930 unternommenen Luftschiffahrten nach Südamerika begannen die Vorarbeiten für die Einrichtung eines Flugdienstes nach diesem Kontinent. Nach gründlicher technischer Vorbereitung und mit Hilfe wirtschaftlicher Unterstützung des RPM wurde am 3. 2. 1934 ein regelmäßiger 14tägiger Luftpostverkehr von Deutschland nach Rio de Janeiro und Buenos Aires eröffnet. Wenige Monate später konnte der Verkehr zu einem wöchentlichen verdichtet werden. Zu - nächst wurde der Flugdienst im Wechsel von Luftschiff und Flugzeug ausgeführt, später führten Flugzeuge der Lufthansa den Verkehr allein durch. Auf der südamerikanischen Strecke versahen ab Natal Flugzeuge des unter deutscher Leitung stehenden Condor - Syndikats den Flugdienst. Die Flugdauer konnte auf der 14 000 km langen Strecke Berlin—Buenos Aires von zunächst 6 Tagen bis auf 312 Tage verkürzt werden. 1938 beförderte jeder deutsche Südamerikaflug durchschnittlich 410 kg Post. 1937 wurde der im Tagesflugdienst beflogene Reichspostflug Berlin—Bagdad in Betrieb genommen. Dieser Dienst wurde ein Jahr später zu einem Flug des allgemeinen Luftverkehrs umgewandelt und über Teheran bis Kabul weitergeführt, ohne daß es dabei zu einem Postaustausch mit der iranischen und afghanischen PV kam.
Außerordentlichen Schwierigkeiten begegnete der Aufbau eines Luftpostverkehrs nach Nordamerika. Als erste Zwischenlösung war die Einrichtung von Schleuderflügen (von 1929 bis 1935) anzusehen. Die den Amerikadienst versehenden Schnelldampfer des Norddeutschen Lloyd »Europa s und "Bremen" führten Flugzeuge an Bord, die — mit Hilfe einer Katapultanlage abgeschossen — Post nach den Zielhäfen vorausflogen. Gleichzeitig wurden Nachbringeflüge eingerichtet, die deutsche Spätlingspost von Köln zum letzten europäischen Anlauf - hafen der Dampfer nach Cherbourg brachten. 1936 begann die Deutsche Lufthansa, nachdem die DRP finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt hatte, mit Probeflügen über den Nordatlantik auf der Strecke Lissabon - Azoren - New York. Bis 1938 wurden in beiden Richtungen 25 Versuchsflüge ohne Zwischenfälle durchgeführt. Obgleich die technischen Voraussetzungen gegeben waren, ließ sich das amerikanische Einverständnis zur Einrichtung eines planmäßigen Luftpostverkehrs nach USA nicht erlangen. Mit dem Kriegsausbruch im September 1939 ruhte zunächst der gesamte deutsche Luftpostverkehr. Einige Wochen später konnte ein eingeschränkter Luftpostverkehr mit mehreren fremden Ländern u. a. mit Italien, Griechenland, Türkei, Norwegen und später auch mit Spanien und Portugal wieder aufgenommen werden. Anfang 1940 wurde die seit 1937 nicht mehr beflogene Linie Berlin - Königsberg (Pr) - Moskau wieder in Betrieb genommen. Dieser Dienst, der bereits im Juni 1941 wieder zum Erliegen kam, war als das Anfangsstück einer Luftpostverbindung nach dem Fernen Osten gedacht. Im weiteren Verlauf des Krieges dienten die noch bestehenden Verbindungen in der Hauptsache der Nachrichten - und Feldpostversorgung der Truppe. Eine dankbare Aufgabe war im Kriege dem Luftpostverkehr durch die Beförderung von Briefsendungen der Kriegsgefangenen und Zivil - internierten gestellt. Mit dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches im Jahre 1945 war der Verlust der Lufthoheit und das Verbot, eine eigene Luftfahrt zu betreiben, verbunden. Zunächst war auch jeder zivile Luftverkehr aus dem Ausland nach deutschen Flugplätzen untersagt. 1946 traten einige Erleichterungen für den zivilen Luftverkehr ein. Verschiedene PV nahmen mit Genehmigung der Militärregierung für Deutschland den Luftpostverkehr mit Deutschland wieder auf. Die erste Luftpost aus dem Ausland wurde am 29. 8. 1946 auf dem Flugplatz Frankfurt (Main) entladen. In abgehender Richtung konnte am 1. 5. 1948 der Luftpostverkehr in der britischen und amerikanischen Besatzungszone von Frankfurt (Main), Hamburg und München aufgenommen werden. Direkte Luftbriefposten wurden zunächst nach USA, Großbritannien, Belgien, Dänemark, Niederlande, Schweiz und der TschechosloWakei gefertigt, denen sonstige Luftpostbriefe im offenen Durchgang nach allen Teilen der Welt zugeführt wurden. Die PV von West - Berlin hat sich am 26. 7. 1948 dem internationalen Luftpostverkehr Westdeutschlands angeschlossen. Die Aufnahme des Luftpostverkehrs geschah mit der erheblichen Einschränkung, daß zunächst nur Geschäftspost bis 100 g gegen besondere Erlaubnis und Luftpostleichtbriefe nur gegen Abgabe von zwei internationalen Antwortscheinen versandt werden durften. Diese einschneidenden Beschränkungen wurden nach und nach gelockert und die Zulässigkeit des Versandes von Luftpost allgemein erweitert. Im Oktober 1948 wurde auch der Luftpostdienst in der französischen Besatzungszone aufgenommen. Die in der französischen Besatzungszone aufkommenden Luftpostbriefe nach Übersee wurden in Mainz gesammelt, von dort auf dem Schienenweg nach Paris geleitet und dort der Luftbeförderung übergeben. Im Laufe des Jahres 1949 konnte der internationale Luftpostverkehr Westdeutsch - lands wesentlich vervollkommnet werden, indem mit allen Ländern —soweit es der Verkehrsumfang erforderte — unmittelbare Luftposten vereinbart wurden. Dies kam auch durch die Einbeziehung der Verkehrsflughäfen der Städte Stuttgart, Düsseldorf, Bremen, Köln (Wahn) und Nürnberg in den internationalen Luftpostverkehr zum Ausdruck. Das sich immer mehr verdichtende Luftverkehrsnetz über Westdeutschland und nach Berlin wurde auch zur Beförderung von Luftpost innerhalb der Bundesrepublik und nach Berlin ausgenutzt. Der innerdeutsche Luftpostverkehr hat jedoch keine große Bedeutung für die DBP er - langen können, da die Flugplangestaltung der fremden Luftverkehrsgesellschaften nur geringe Rücksicht auf die postalischen Erfordernisse nimmt und die guten Eisenbahnverbindungen innerhalb der Bundes - republik immer schnelle Beförderungsmöglichkeiten bieten. Die Linien innerhalb der Bundesrepublik sind im wesentlichen nur als Zubringer - linien für die internationalen Verbindungen anzusehen. Eine Ausnahme macht der Luftpostverkehr nach Berlin, der aus politischen Gründen seit seiner Eröffnung am 15. 6. 1948 große Bedeutung hat und stark zur Beförderung auch von Paketen in Anspruch genommen wird. Der internationale Luftpostpaketverkehr wurde am 1. 11. 1951 wieder aufgenommen. Das sich immer mehr steigernde Postaufkommen und die immer größer werdende Inanspruchnahme der zahlreichen Luft - postverbindungen nach allen Teilen der Welt haben Deutschland wieder zu einem beachtlichen wenn auch vorerst passiven Partner im Luftpostverkehr werden lassen.

Luxemburg

Luxemburg.
Geschichte. Seit 1504, mit einigen Unterbrechungen bis zur französischen Revolution, übte die Familie Thurn und Taxis in dem luxemburgischen Gebiet, das damals mit den aus Holland und Belgien bestehenden Niederlanden unter österreichisch - spanischer Herrschaft stand, die Postgerechtsame aus. Daneben bestanden, hauptsächlich für den inneren Verkehr, Privatposten. Briefkartenschlüsse wechselte Luxemburg seit 1623 mit Frankfurt (Main), seit 1626 mit Köln, seit 1681 mit Straßburg; seit 1701 mit Mainz, seit 1704 mit Metz, seit 1736 mit Augsburg und seit 1766 mit fast allen Staaten Europas. Am 1. 12. 1773 erschien ein Reglement, durch das unter teilweiser Benutzung von Privatboten ein regelmäßiger Postdienst auf allen wichtigeren Straßen des Landes eingerichtet wurde. Nach der Besitzergreifung Luxemburgs durch das französische Revolutionsheer (1795) wurde die Post unter die »Administration Gen6rale des postes et messageries de France a gestellt. 1815 erhielt Wilhelm I., König der Niederlande, durch den Wiener Kongreß das zum Großherzogtum erhobene Land; er war somit König von Holland und Großherzog von Luxemburg, wodurch Personalunion zwischen den beiden Staaten geschaffen war. Der gegenwärtige luxemburgische Staat ist am 19. 4. 1839 durch den Londoner Traktat geschaffen worden. Ein im Laufe des Jahres 1840 von Wilhelm I. mit Preußen vorbereiteter Vertrag wegen Ausübung des Postdienstes in Luxemburg durch die preußische Postverwaltung wurde von Wilhelm II., seinem Sohn und Nachfolger seit 7. 10. 1840, nicht anerkannt. Am 1. 1. 1842 erhielt das Großherzogtum eine eigene Postverwaltung. Die ersten Briefmarken wurden 1852 ausgegeben.

Zeppelin

Luftschiffe waren es, nicht Flugzeuge, die zuerst die Postbeförderung auf dem Luftweg in größerem Umfang aufgenommen hatten. Bereits 1912 gestattete die da - malige RPV der Deutschen Luftschiffahrts A. - G. in Frankfurt (Main) die Einrichtung eigener P ostbetriebsstellen an Bord der Luftschiffe für die Annahme und Bearbeitung der von den Fluggästen während der Flüge innerhalb Deutschlands eingelieferten Briefe und Postkarten. Eine regelmäßige Postbeförderung fand 1919 zwischen Berlin und Friedrichshafen mit dem Luftschiff »Bodensee« statt, wobei auf zahlreichen Flügen insgesamt 5 000 kg Post befördert wurden. Die Beförderung von 150 kg Briefen und Postkarten bei der Überführung des Luftschiffes LZ 126 (Z. R. III) im Oktober 1924 nach USA erwies u. a. die Brauchbarkeit großer Luft - schiffe für den überseeischen Postverkehr. Dies wurde auch durch die zahlreichen Nord - und Südamerikaflüge, den Polarflug und den Flug rund um die Welt des Luft - schiffes »Graf Zeppelin« in den Jahren 1928 - 1936 bestätigt. An Bord des Luftschiffes befand sich bei allen Flügen eine Posthilfsstelle. 1936 wurde erstmalig das Luftschiff »Hindenburg« eingesetzt, daß die Strecke Frankfurt (Main) bis Rio de Janeiro ohne Zwischenlandung in 75 Stunden zurücklegte. Neben mehreren Südamerikafahrten führte das Luftschiff 10 Nordatlantikflüge mit Postbeförderung aus. Durch die regelmäßigen und zuverlässigen Flüge wurden die beiden Luftschiffe im Laufe der dreißiger Jahre zu einem bedeutsamen Schnellverkehrsmittel über den Atlantik. Der Unfall des Luftschiffes »Hindenburg« während der Landungsmanöver in Lakehurst (USA) am 7. 5. 1937 und schließlich der Ausbruch des zweiten Weltkriegs haben der Verwendung von Luftschiffen, dieser hervorragenden Besonderheit Deutschlands im Luftpostverkehr, ein jähes Ende bereitet

Transorma

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Mönchen - Gladbach und
Berlin - Steglitz
Transorma - Briefverteilmaschinen (Abb. 6), deren Erbauer ganz eigene Wege gegangen ist. Die Briefe werden dem Verteiler in offenen Kästen so zugeführt, daß er sie leserecht stets an der gleichen Stelle ergreifen und nach Anschlagen von Zahlentasten in einen Schlitz stecken kann; von diesem aus werden sie selbsttätig durch Greiferwagen an endloser Kette zu denjenigen Stapelstellen geführt, wo sie gesammelt werden sollen. Die Verteiler arbeiten sitzend. Der große Vorzug der Transorma - Maschine besteht darin, daß der größte Teil der Sendungen statt in zwei oder drei Gängen in einem einzigen Verteilgang nach seinem Bestimmungsort verteilt werden kann und daß die Verteilgeschwindigkeit groß ist; es sind Maschinen in Betrieb, die nach 300 Richtungen verteilen. Die in Deutschland in Mönchen - Gladbach und Berlin - Steglitz in Betrieb genommenen Verteilmaschinen sind von der Postverwaltung als Versuchsanlagen gedacht gewesen, um selbst zu erproben, ob die hohen, mit dieser Verteilart in Holland und England erzielten Leistungen der Verteiler auch unter deutschen Verhältnissen erreicht werden können. Leider wurden beide Anlagen durch Kriegseinwirkung zerstört, bevor ein abschließendes Urteil gefunden werden konnte. Jedoch waren die ersten Urteile wegen der schwierigen Ausbildung der Verteiler und der Unmöglichkeit der schnellen Umstellung auf ein anderes Verteilgebiet nicht günstig; auch die hohen Leistungszahlen konnten noch nicht erreicht werden. Ferner muß, da ein Transormist häufig lange Erholungspausen bei der Arbeit braucht, weit mehr ausgebildetes Personal vorhanden sein, als zur einfachen Besetzung der Plätze nötig wäre. Der Raumbedarf der Maschine ist groß; außerdem ist sie verhältnismäßig teuer. Der Grund, warum die DBP auf die Verteilmaschinen nach System Transorma trotz der außergewöhnlich großen Zahl der möglichen Ausscheidungen, die ganze Verteilgänge ersparen, so spät eingegangen ist, lag, abgesehen von den bei den Versuchsanlagen bestätigten Bedenken, noch darin, daß diese Werke höchstens fünf Verteilplätze in einem System unterbringen können und damit selbst bei sehr guten Leistungen der einzelnen Verteiler in der Gesamtleistung sehr beschränkt sind. Wenn der Arbeitsanfall eines Briefpostamtes größer ist, als er von den fünf Verteilern eines Werkes bewältigt werden kann, so müssen ein zweites oder sogar mehrere Verteilwerke aufgestellt werden, und damit beginnen bei dem reinen Transorma - System sehr große Schwierigkeiten. Von jedem Verteilplatz eines Werkes muß auf jeden Stapelbehälter für den zweiten Verteilgang verteilt werden, wenn man nicht wieder eine sehr unerwünschte Vorverteilung einführen will. Es müssen also zwischen allen Werken Zwischenverbindungen eingerichtet werden, welche diese Anlage außerordentlich vielteilig machen. Die meisten Briefpostämter in Deutschland, für die ihrer Leistung nach in erster Linie eine mechanische Verteilanlage gegeben war, hatten einen Briefanfall, bei dem mit einem Verteilwerk und fünf Verteilplätzen nicht auszukommen war. (s. LUnion Postale 1931 S. 223 - 238; 1932 5.17 - 21; 1933 S. 174 - 196; 1935 S. 82 - 87 und 95 - 97; 1936 S. 128 - 140, und Marchand, Modernisierung des Postbetriebes, 1945 H A M Roelants, Schiedam).

Mexiko

Mexiko.
Geschichte. In Mexiko reicht die Geschichte der Post weit über den Zeitpunkt der Eroberung des Landes durch Cortez im Jahre 1519 zurück. Die Mayas und nach ihnen die Azteken hatten sich ein Nachrichtenverkehrsnetz zwischen den wichtigsten Niederlassungen geschaffen und mit besonderen Vorrechten ausgestattet. Unter der spanischen Herrschaft übten lange Zeit Adelige die Postgerechtsame aus. Durch Erlaß Karls III. vom 13. 10. 1768 ging das Postwesen in die Verwaltung des Staates über. In der neueren Postgeschichte Mexikos werden zwei Abschnitte unterschieden; die Zeit von 1821, wo die bis dahin spanischen Posten in die Verwaltung des neuen Staates Mexiko übergingen, bis 1884 und die von 1884, nach Einführung des Postgesetzes und der Postordnung für Mexiko, bis heute. Im ersten Zeitraum bildete die Post hauptsächlich eine Einnahmequelle für den Staat und wurde infolge der unverhältnismäßig hohen Postgebührensätze mehr und mehr ein Vorrecht der wohlhabenderen Gesellschaftsklassen. Die Verhältnisse besserten sich erst mit dem Inkrafttreten des Postgesetzes vom 18. 4. 1883 und der Postordnung vom 1. 10. 1883 mit Wirkung vom 1. 1. 1884 ab. In diesem ersten mexikanischen Postgesetz wurde im Gegensatz zu der bisherigen Ansicht zum Ausdruck gebracht, daß die Post eine öffentliche Verkehrsanstalt des Staates sei. überein - stimmend damit wurde eine bedeutende Ermäßigung der Postgebühren (um etwa 40 v. H.) vorgenommen und der Tarif wesentlich einfacher gestaltet.

Metzgerposten

Metzgerposten waren vor mehreren Jahrhunderten längere Zeit in einigen Gegenden Süddeutschlands, besonders in Württemberg, sehr gebräuchlich und verbreitet. Da die Metzger auf ihren Geschäftsreisen mit Pferd und Wagen häufig weitere Entfernungen zurücklegen mußten, ergab sich, daß ihnen Behörden, Kaufleute und andere Personen Briefe und auch kleinere Güter zur Bestellung übergaben. Weil solche Art der Beförderung nicht immer zuverlässig war, schlossen Städte und Kaufmannsgilden mit den Metzgerzünften förmliche Verträge ab, durch die sie gegen Befreiung von den städtischen Abgaben oder gegen bestimmte Vergütung zur Übernahme von Botenleistungen verpflichtet wurden. Viel - fach ging nach diesen Verträgen das »Postreiten« unter den Metzgern der Stadt der Reihe nach um. So entstand, allerdings in engerem Rahmen, ein Netz von Verkehrs - verbindungen, in dem sich der Beförderungsdienst ziemlich regelmäßig vollzog. Ihre Ankunft und Weiterreise gaben die Metzger in den von ihnen berührten Orten durch Blasen auf einem Kuhhorn bekannt, das als Vor - läufer des späteren Posthorns angesehen wird. Die erste Erwähnung einer Metzgerpost stammt aus dem Jahre 1595 in Tuttlingen, wo die Metzger vom Vogt verpflichtet wurden, ihre Pferde gegen eine Vergütung von 5 Batzen je Tag und Pferd zu Postritten zur Ver - fügung zu stellen. Später wurden in Württemberg die Rechte und Pflichten durch landesherrliche Verordnungen geregelt. So bestimmte die Post - und Metzgerordnung des Herzogs Johann Friedrich von Württemberg vom Jahre 1622, daß die Metzger unter staatlichem Schutz und unter Gewährung von Freiheiten bei dem »Landesdefensionswesen« gegen feste Vergütung zu Beförderungsleistungen verpflichtet waren, die sich auch auf Personen erstreckten. An allen Orten, wo sich Metzgerposten befanden, sollten für die Reisenden 3 gute Pferde »bei der Hand und fertig gehalten werden«, für die Meile sei ein halber Gulden, für die Briefbeförderung, »solange diese Teuerung währe«, 3/4 Gulden zu bezahlen. Bei Beförderung von Amtsbriefen habe sich der Metzger den Tag der Abreise und der Ablieferung des Briefes auf einem »absonderlichen« Zettel bescheinigen zu lassen. In der Folgezeit gerieten die Metzgerposten wegen des Wettbewerbs mit den Taxisschen Posten in erhebliche Streitigkeiten; diese lösten sogar 1597 und 1637 kaiserliche Edikte aus, die die Aufhebung der Metzgerposten verlangten, allerdings ohne Erfolg. Die Metzgerposten haben in Süddeutschland mehrere Jahrhunderte hindurch eine nicht unbedeutende Rolle im Verkehrswesen eingenommen. Gegen Ende des 17. Jahrhunderts mußten sie den leistungsfähigeren Einrichtungen der neueren Zeit weichen.

Lateinamerika

Mittel - und Südamerika.
Geschichte. Bei der Eroberung Perus fanden die Spanier dort einen hochentwickelten Nachrichtendienst mit Wechselstellen vor, der von den Einwohnern viel benutzt und von Läufern vermittelt wurde. Diese Läufer besorgten nach Antonio de Herrera die Postsachen mit der Schnelligkeit von Reitern; auf den Wechselstellen übergaben sie sich die Ladung von Schulter zu Schulter, so daß in dem Postenlauf keine nennenswerte Unterbrechung eintrat. An Stelle von Schriftzeichen, die den Peruanern unbekannt waren, benutzten sie mit Knoten versehene und auf verschiedene Art gefärbte Schnüre, Quippus genannt, deren geheim gehaltene und verschiedenartige Bezeichnung jede Verletzung des Briefgeheimnisses unmöglich machte. Für außergewöhnliche Fälle, z. B. zur Anzeige von Verschwörungen, bedienten sich die Läufer eines noch schnelleren Mittels, des Feuersignals. Besondere öffentliche Beamte, »Qaippuscamaios .2, führten die Aufsicht über die Staatsarchive. Bei Geld - und sonstigen Geschäften und auch dichterischen Mitteilungen bedienten sich die Peruaner der Quippus mit derselben Leichtigkeit, als wenn sie des Schreibens kundig gewesen wären. Und nicht allein Posten, sondern auch Fernmeldeeinrichtungen bestanden schon vor der Eroberung in Peru. Es wurden nämlich Nachrichten auf mündlichem Wege durch "Rufer"vermittelt, die auf in gewissen Zwischenräumen voneinander errichteten Türmen aufgestellt waren. Auch in Mexiko gab es Posten von altersher. Ein Postwesen nach europäischen Begriffen richteten die Spanier ein. Dr. L. Lorenzo Galindez de Carvajal erhielt von der Königin von Spanien Donna Juana mit Bestallungsurkunde vom 14. 5. 1514 das Amt eines Generalpostmeisters (ggreo mayor) von Indien und des entdeckten oder noch zu entdeckennen Festlandes des Ozeans « mit dem ausdrücklichem Zusatze, daß diese Schenkung nicht allein für Lorenzo Galindez de Carvajal, sondern auch für seine Erben und Nachkommen für alle Zeiten in Kraft bleiben solle. Die Verleihung erstreckte ach auch auf die Beförderung der amtlichen Briefschaften der Vizekönige, Statthalter und aller königlichen Beamten, die ebenso wie die übrigen Postbenutzer die Gebühr für ihre Briefe bezahlen mußten. Durch Erlaß vom 27. 10. 1525 bestätigte Karl I. von Spanien (als deutscher Kaiser Karl V.) die Verleihung und dehnte sie zugleich auf die Molukken und die anderen Gewürzinseln sowie auf alle entdeckten und noch zu entdeckenden Länder aus. Dem Lorenzo de Carvajal folgte nach seinem Tode sein ältester Sohn Diego in der Generalpostmeister würde. Er ließ schnelle, Avisos genannte Schiffe zwischen Spanien und Westindien verkehren. Die Mitnahme von Reisenden und Waren war streng untersagt, da man die Art der Schiffe als Schnellsegler unbedingt erhalten wollte. Im Laufe der Zeit ging man dazu über, die Schiffe auf Kosten des Staates verkehren zu lassen. Von 1590 an wurden auch gewisse Mengen Waren mit den Postschiffen nach Amerika befördert. Allzu häufig fanden die Fahrten nicht statt. Noch 1664 betrug die Zahl der Avisoschiffe, die nach Vereinbarung mit der Handelsbehörde in Sevilla die Fahrt nach der neuen Welt ausführten, nur vier im Jahre. Die Schiffe fuhren von Sevilla nach der kolumbianischen Küste (Cartagena), dann über Havanna unmittelbar nach Sevilla zurück. Cartagena war der Umschlagsort für den Verkehr nach und aus ganz Südamerika, während sich in Havanna Verbindungen nach und aus Mexiko sowie den westindischen Inseln (Porto Rico, San Domingo usw.) anschlossen. Wie sich der Postverkehr in Amerika während der ersten Zeiten der Carvajalschen Post abwickelte, ist aus den zur Verfügung stehenden Quellen im einzelnen nicht zu ersehen. Wahrscheinlich wurden zunächst in den Anlegehäfen der Schiffe, vielleicht auch noch in einigen anderen Hafenorten Briefsammelstellen eingerichtet, wo Briefe abgegeben und wohl auch in Empfang genommen werden konnten. Innerhalb der überseeischen Gebiete dachte man zunächst nicht an die Errichtung von Postverbindungen. Sowohl im Aztekenreiche als auch im Lande der Inkas verschwand der wohlgeordnete Läuferdienst, den die Spanier bei ihrem ersten Vordringen vorgefunden hatten, bald völlig. Wer Briefe versenden wollte, blieb auf die Gefälligkeit marschierender Militär - personen oder auf besondere Boten angewiesen. Die ersten ordentlichen Posten des Hauses Carvajal scheinen in Peru entstanden zu sein, in dessen neuer Hauptstadt Lima Diego de Carvajal, der zweite Generalpostmeister von Indien, seinen Wohnsitz nahm und wo auch alle seine Nachfolger aus dem Geschlechte der Carvajals ansässig waren. In Mexiko ist die Postgerechtsame dem Hause Carvajal anscheinend bereits im 16. Jahrhundert wieder entzogen worden. Dort wurde 1579 Don Martin de Olivares durch königlichen Erlaß zum Generalpostmeister ernannt; der Carvajalsche Einspruch dagegen hatte keinen Erfolg. In Kuba scheinen sich die Carvajals um die Einrichtung einer Landes - post nicht bemüht zu haben. Als aber das dortige Postwesen 1766 gegen Zahlung von 18 000 Pesos (rund 80 000M) an Don Josä Cripriano de la Luz übertragen wurde, sah sich der Graf von Castillejo, ein Nach - komme Carvajals, als Inhaber der Carvajalschen Postgerechtsame ver - anlaßt, im Wege der Klage dagegen vorzugehen; er hatte allerdings damit keinen Erfolg. In Peru wurde 1707 — in demselben Jahre, in dem in Spanien die bis dahin von Nachkommen der Taxis verwaltete Lebens - post in eine Staatspost umgewandelt wurde — durch königlichen Erlaß die Übernahme der Post in die Verwaltung des Staates angeordnet; doch wurde die Durchführung der Maßnahme auf Einspruch des Generalpostmeisters zunächst aufgeschoben und schließlich ganz aufgehoben, indem ein Erlaß Philipps V. von 1721 bestimmte, die Familie Carvajal sei im vollen Besitz ihrer Rechte zu erhalten, und wenn irgendwie eine Neuerung eingetreten sei, so sei schleunigst der frühere Zustand zu - gunsten des Hauses Carvajal wiederherzustellen. Philipps Nachfolger, Ferdinand VI., bestätigte diese Anordnungen 1755 und 1758. In Neu - Granada machte der Vizekönig Villalonga 1720 den Versuch, eine Post - verbindung zwischen Quito und Santa Fä (Bogotä) ins Leben zu rufen, mußte aber den Plan auf Einspruch der Familie Carvajal beim Rate von Indien wieder fallen lassen. Einige Jahre später — 1751 — hob der Vizekönig Don Josä Pizarro die Carvajalschen Posten auf, errichtete einige Poststrecken, darunter eine solche von Quito nach Cartagena, auf Staatskosten. Der Staatsbetrieb auf der Strecke von Quito nach Cartagena bewährte sich, da hier in einem Jahre ein Reinertrag von 4 600 Pesos (20 000 M) aufkam. Der um die Erhaltung seiner alten Rechte besorgte Generalpostmeister nahm seine Zuflucht zum königlichen Hofe, erreichte auch eine ihm günstige Entscheidung, aber nicht ohne Einschränkungen, die früher nicht bestanden hatten. Lima blieb immer der Mittelpunkt der Carvajalschen Posten, die sich im 18. Jahrhundert von der kolumbianischen Küste über Quito, Trujillo, Lima, Cuzco, La Paz und Oruro bis Potosi erstreckten. Es fehlte aber jede regelmäßige Ver - bindung zwischen den Ländern an der Westküste Südamerikas und den Gebieten am La Plata. Der Generalpostmeister kümmerte sich nicht um den Postverkehr der La - Plata - Kolonie. Erst im 18. Jahrhundert regte D. Domingo des Basavilbaso, ein in Buenos Aires ansässiger früherer Kaufmann, der auf vielen Geschäftsreisen die Unzulänglichkeit der Verkehrsanlagen lebhaft empfunden hatte, die Herstellung fester Poststrecken an. Nach jahrelanger Mühe und Arbeit erhielt schließlich Basavilbaso vom Generalpostmeister Vollmacht, die neu zu errichtende Post entweder selbst in Pacht zu nehmen oder das Recht der Ausübung des Postdienstes im La - Plata - Gebiet an den Meistbietenden zu versteigern. Basavilbaso wählte das zweite, indem er, wie es scheint, bei der Versteigerung selbst das Meistgebot abgab. Tatsächlich ist Basavilbaso der eigentliche Gründer des Postwesens jener Gebiete geworden und bat es von 1748 an viele Jahre mit bestem Erfolg und zum Nutzen seines Heimatlandes verwaltet, ohne daß er von dem Inhaber der Postgerecbtsame in der Erfüllung seiner Aufgabe irgendwie behindert worden wäre. Eine jährliche Pacht hat er anscheinend an den Generalpostmeister nicht gezahlt, wenigstens scheint das daraus hervorzugehen, daß später bei Ablösung der Carvajalischen Postgerechtsame ein Erträgnis aus dem Postwesen im La - Plata - Gebiet nicht in Rechnung gestellt wurde. Von der Bevölkerung des La - Plata - Gebiets wurde die Post des Basavilbaso in der ersten Zeit ihres Bestehens nur wenig benutzt; die Tätigkeit der Post beschränkte sich deshalb in der Haupt - sache auf die Beförderung von Sendungen nach und aus Peru und Chile, sowie von Briefen nach und aus Europa. Der Verkehr mit Peru war verhältnismäßig einfach, weil die von altersher vorhandenen Straßen zu jeder Jahreszeit für Reiter, Lasttiere und Fußgänger benutzbar waren. Anders war es mit dem Wege nach Chile, der im Winter nur von Fußboten und nur mit den allergrößten Schwierigkeiten zurück - gelegt werden konnte. Besonders bemerkenswert ist, daß die Posten des Basavilbaso in erheblichem Umfange Geldsendungen aus Chile und Oberperu nach Spanien beförderten. Die Kaufmannschaft in Chile und Peru mußte nämlich zu jener Zeit für ihre Geldsendungen den Weg durch das La - Plata - Gebiet wählen, weil der unmittelbare Handels - und Schiffsverkehr zwischen Spanien und der Küste des Stillen Ozeans infolge der Seekriege fast ganz aufgehört hatte. Allerdings ergab sich dabei für die Geldsendungen aus Chile der übelstand, daß Silbergeld nur im Sommer versandt werden konnte, weil es nur in dieser Jahres - zeit möglich war, die schweren Silbersendungen mit Maultieren über die Kordilleren zu bringen. Im Gegensatz zum Geldverkehr, den Fracht - schiffe von Buenos Aires aus vermittelten, nahm der Briefverkehr des La - Plata - Gebiets auch nach Einrichtung der Posten des Basavilbaso zunächst ausschließlich den Weg über Peru (Lima) und weiter über Cartagena und Havanna. Natürlich war diese Beförderung äußerst langsam, deshalb verzichteten die Kaufleute nicht selten auf die Be - nutzung der Post und suchten sich zur Beförderung ihrer Briefe eine andere Gelegenheit. Ein völliger Umschlag in den Postverhältnissen nicht nur des La - Plata - Gebiets, sondern auch des gesamten Süd - amerikas, soweit es unter spanischer Herrschaft stand, trat unter Karl III. ein. Er richtete 1767 eine regelmäßige, zunächst alle 3 Monate verkehrende Schiffsverbindung zwischen Spanien (Corufla) und dem La Plata (Montevideo) ein. Es waren schnelle Schiffe, die in erster Linie dem Postverkehr nicht nur des La - Plata - Gebiets, sondern auch der Gebiete jenseits der Anden dienen, zugleich aber unter gewissen Bedingungen Waren befördern sollten. Der Postverkehr wurde so geregelt, daß ein in Montevideo neu bestellter Postdirektor die mit dem Postschiff aus Coruila eingegangenen Briefsäcke schleunigst nach Buenos Aires weiterzusenden hatte, wo die Aussonderung der für Chile, Peru usw. bestimmten Postsachen und ihre Versendung mit den Reitposten besorgt wurde. Zum Leiter des Seepostdienstes und überhaupt des ganzen Schiffsdienstes war Basavilbaso, der Schöpfer und Leiter der Posten im La - Plata - Gebiet, bestimmt worden. Er erlangte dadurch eine hervorragende Stellung, wurde jedoch nunmehr dem Generalpostmeister von Indien um so mehr unbequem, als er sich, sogar schriftlich, in einem Bericht an die Krone, für die Beseitigung der alten Carvajalschen Postgerechtsame erklärt hatte. So kam es, daß der Generalpostmeistei, der sich bis dahin um die Posten im La - Plata - Gebiet überhaupt nicht gekümmert hatte, Basavilbaso noch im Jahre 1767 seines Amtes als Postdirektor enthob und einen neuen Leiter im La - Plata - Gebiet ernannte, dem die Verpflichtung auferlegt wurde, eine jährliche Pacht von 500 Pesos (2200 M) nach Lima zu entrichten. Am 1. 7. 1769 führte Karl III. in den spanischen Gebieten Amerikas die Staatspost ein unter Ernennung Basavilbasos zum Verwalter der Landesposten. Für den Übergang des Postwesens auf die Krone Spaniens wurde dem Grafen Castillejo, dem Vertreter der Familie Galindez, eine für damalige Zeiten ganz außergewöhnliche Entschädigung gewährt. Basavilbaso hob das Postwesen im La - Plata - Staate besonders dadurch, daß er im Jahre 1769 sechs jährliche Posten nach Chile und Peru gründete. Das waren damals die einzigen Verbindungen des weiten Gebiets der La - Plata - Provinz mit der übrigen Welt. Von 1771 bis 1788 wurden die Posten um einige vermehrt; eine monatliche Post ging nach Potosi ab, eine andere monatlich nach Chile, eine weitere nach Peru und eine wöchentlich nach Montevideo; dazu kamen die sechs Jahresposten nach Potosi und sechs nach Chile. Das Postwesen wurde nach der PO des Jahres 1762 und später des Jahres 1794 verwaltet. Für den amtlichen Briefwechsel sowie für die Briefe der Beamten waren Gebühren zu entrichten. Ausgenommen von jener Bestimmung waren allein die Staatsminister des Königs, seine Sekretäre, die königlichen Gerichtsanwälte sowie die Präsidenten und Statthalter in den Provinzen. 1798 wurden das Postregal und der Postzwang eingeführt, um das Unwesen zu beseitigen, daß wider - willige Beamte besondere Briefboten ohne Wissen und Erlaubnis der Post abschickten. Unterm 20. 8. 1767 wurde die Unverletzbarkeit der Postsendungen ausgesprochen. Eine Ausnahme sollte nur dann statt - haft sein, wenn es sich um die Verfolgung schwerer Verbrechen handelte. Die Öffnung der hier in Frage kommenden Briefe sollte in Gegenwart der Angeschuldigten durch die richterlichen Beamten geschehen. Die Post war zur Zeit der spanischen Herrschaft der Mittelpunkt jeder Verwaltungstätigkeit. Einer ihrer Hauptschäden war aber der, daß die Oberleitung sich in Spanien befand. Dorthin mußte man sich um Ernennung eines einfachen Briefträgers oder um Bestimmung des Verwalters der kleinsten PAnst wenden, wie es noch 1802 der Fall war. In diesen Verhältnissen brachte die Lostrennung Mittel - und Süd - amerikas von der spanischen Herrschaft einen völligen Umschwung. Wegen der gegenwärtigen Posteinrichtungen in den Staaten Mittel - und Südamerkas vgl. die Aufsätze über die einzelnen Länder. Für die Zukunftsgestaltung der Postverbindungen zwischen den Ländern des amerikanischen Kontinents eröffnet neben den immer dichter werdenden Luftpostverbindungen die in nicht allzu ferner Zeit zu erwartende Vollendung der alle drei Teile des Kontinents von Alaska bis Feuerland durchziehenden gewaltigen Straßenverbindung, des "Panamerikanischen Highway", unübersehbare Aussichten.

Portomarken / Nachgebühren

Nachgebühr (früher Porto genannt) ist die Gebühr, die nicht vom Absender vorausbezahlt ist, sondern vom Empfänger eingezogen werden soll. Durch den in der PO und in den Weltpostverträgen festgelegten weitgehenden Freimachungszwang (s. Freimachung von Postsendungen) ist die Nachgebühr seltener geworden als früher. Sie entsteht noch bei nicht freigemachten Paketen, Briefen und Postkarten, bei unzureichend freigemachten Briefsendungen (mit Ausnahme von Päckchen und Wertbriefen) und bei nachgesandten Paketen und Wertsendungen, u. U. auch bei nachgesandten Briefsendungen, nämlich dann, wenn die ursprüngliche Gebühr für die neue Beförderung nicht ausreicht, z. B. bei Nachsendung von Ortsbriefen nach einem Ort des Fernverkehrs. Die Nachgebühr bei nicht oder unzureichend freigemachten Sendungen — mit Ausnahme der Paketsendungen — ist höher als die vom Absender vorausbezahlte Freigebühr, weil durch Einziehung und Ver - rechnung der Nachgebühr für die Post Mehrarbeit entsteht (früher ein einheitlicher Zuschlag von 10 Pf, jetzt das 1½fache des Fehlbetrages unter Aufrundung auf volle Pfennige, im Auslandsverkehr das Doppelte des Fehlbetrages). Mit Nachgebühr belastete Sendungen werden dem Empfänger erst nach Bezahlung der Gebühr ausgehändigt. Vorher darf er von dem Inhalt keine Kenntnis erhalten. Verweigert der Empfänger die Zahlung, so gilt dies bei gewöhnlichen Briefsendungen, bei Paketen sowie bei allen Auslandssendungen als Annahmeverweigerung. Bei unzureichend freigemachten Einschreibbriefen des Inlandsverkehrs kann der Empfänger die Auslieferung ohne Gebührenzahlung verlangen, wenn er den Absender namhaft macht und den Briefumschlag zurückgibt. Den Fehlbetrag hat dann der Absender zu entrichten. Verweigert der Empfänger die Zahlung der auf einem nicht freigemachten Briefe mit Zustellungsurkunde (s. Postzustellungswesen) lastenden Gebühren, so werden diese auf der zurückgehenden vollzogenen Zustellungsurkunde als Nachgebühr ausgeworfen. Bundes - oder Länderbehörden können auch nach der Annahme und dem Öffnen einer Sendung die darauf haftenden Nachgebühren vom Absender durch die Post einziehen lassen. Dazu bedarf es bei Postkarten eines schriftlichen Antrags, bei anderen Sendungen der Rückgabe der Umschläge. Die richtige Verrechnung der Nachgebühren ist im Inlandsverkehr in folgender Weise sichergestellt: Die Beträge werden mit Blaustift auf der Sendung vermerkt. Auf Grund von Feststellungen beim Eingang wird bei den kleineren PÄ eine Nachgebührenliste getrennt nach Brief - und Paketnachgebühren geführt, deren Summe in Verbindung mit dem Nachgebührenbuch einen Gegen - stand der Abrechnung mit der OPK bildet. Den einziehenden Stellen (Zusteller, Ausgabeschalter) werden die Nachgebührenbeträge der ihnen übergebenen Sendungen zugeschrieben, nachdem die Sendungen mit dem Nachgebührenstempel bedruckt worden sind. Bei größeren PÄ wird die Höhe der Nachgebühren beim Eingang nicht festgestellt, sondern auf Grund der Zuschriften in den Nachgebührenbüchern von der Hauptkasse in einem Nachgebührennachweis verrechnet. Den PStn I werden die Nachgebühren in der Liste angerechnet. Im Verkehr mit dem Ausland sind bei allen unzureichend freigemachten Briefen und Postkarten, deren Absender angegeben oder sonst bekannt sind, vom Einlieferungsamt die fehlenden Freimarken nachzukleben und die verauslagten Beträge vom Absender einzuziehen. Ebenso ist bei nicht freigemachten Briefen und Postkarten zu verfahren, wenn sich k. H. und ohne Verzögerung für die Sendungen feststellen läßt, ob der Absender mit der nachträglichen Freimachung durch das PA einverstanden ist. Ist die nachträgliche Freimachung nicht angängig, so sind die nicht oder unzureichend freigemachten Briefe und Postkarten des Auslandsverkehrs von den deutschen Einlieferungs - PAnst mit der Angabe T taxe ä payer) — s. Stempel T — zu versehen und daneben die nach den Vereinsvorschriften erforderliche Angabe des vom Empfänger einzuziehenden Betrags in Goldfranken und - centimen anzubringen. Die Umrechnung dieses Betrags in die Landeswährung ist Sache der Bestimmungsverwaltung. Die Bestimmungs - PÄ im Bundesgebiet haben die Nachgebühr auf Sendungen vom Auslande in gleicher Weise, wie es für den Inlandsverkehr vorgeschrieben ist, mit Blaustift auf der Aufschriftseite zu vermerken.

Neuseeland

Neuseeland.
Geschichte. Am 18. 9. 1840 wurde in Auckland die britische Flagge gehißt. Bei der Besitzergreifung des Landes wurde auch das Postwesen nach englischem Muster eingerichtet, und zwar ein PA in Auckland eröffnet, das mit dem Gemeindedienst vereinigt war. Erst 1853 wurde der inzwischen von der Gemeinde unabhängig gewordene Postamtsleiter vom Statthalter von Neuseeland zum Postmeister befördert. Der erste Generalpostmeister wurde 1854 ernannt. Am 1. 7. 1855 wurden die ersten Postwertzeichen ausgegeben. Die Hauptsorge der PV war darauf gerichtet, die überseeischen Verbindungen, ins - besondere mit dem Mutterland, auszubauen. Februar 1865 wurde der Regierungssitz von Auckland nach Wellington verlegt; der Postverkehr nahm seitdem einen bedeutenden Aufschwung. Dem WPV trat Neu - seeland am 1. 10. 1891 bei. Am 1.1. 1901 wurde ein neues PG (The Post Office Act 1900) in Kraft gesetzt, das die in einer Reihe von EinzelPG behandelten Stoffe zusammenfaßte. Am gleichen Tag wurde das »Welt - Penny - Porto e eingeführt, d. h. es wurde die Gebühr für einen gewöhnlichen einfachen Brief nach einer großen Zahl von Ländern auf 1 Penny herabgesetzt und eine neue Penny - Freimarke mit der Aufschrift »Universal - Postage s (Weltgebühr) geschaffen. Die ersten Jahrzehnte des 20. Jahrhunderts gehörten der Einführung und Entwicklung aller neuzeitlichen Posteinrichtungen.

Niederlande

Niederlande.
Geschichte. Wie anderwärts ist auch in den Niederlanden die Post aus dem Botenwesen hervorgegangen, das wohl in keinem anderen Lande eine so ausgedehnte Entwicklung gehabt hat. Schon zu Beginn des 13. Jahrhunderts waren ständige Boten zur Beförderung von Briefen in Staatsangelegenheiten angestellt. Die Boten reisten entweder zu Pferd oder zu Fuß. Ähnliche Boteneinrichtungen bestanden in den größeren Städten, wo die Boten vom Magistrat angestellt und vereidigt wurden. Auch die städtischen Boten reisten nur in dienstlichen Angelegenheiten ihrer Auftraggeber; zur Beförderung von persönlichen Briefschaften waren sie nicht bestimmt. Regelmäßige Verbindungen tauchten erst im 16. Jahrhundert auf. Um die Mitte dieses Jahrhunderts unterhielten Arnheim und Nymwegen solche Verbindungen nach dem Süden, wahrscheinlich zum Anschluß an die Taxisschen Posten von Brüssel nach Österreich und Spanien. Ebenso bestand im Jahre 1571 ein geregelter Botendienst zwischen den beiden Städten sowohl zu Lande als auch zu Wasser. Zu Beginn des 17. Jahrhunderts kommt neben den Regierungsboten eine Regierungspost vor, die ebenfalls nur zur Beförderung von Briefen in Staatsangelegenheiten diente. Ursprünglich war für diesen Dienst ein Postmeister angestellt, der auch die Post zu befördern hatte und erst später seine Postillione reisen ließ. Die nichtamtlichen Briefschaften wurden durch Personen, die ohnehin zu reisen hatten, befördert. Als mit der Zunahme des Verkehrs die Beförderung persönlicher Briefe eine gewinnbringende Beschäftigung wurde, entwickelte sich zwischen den Städten ein der Beförderung persönlicher Briefschaften dienendes Botenwesen, das nach und nach zu den Botenanstalten führte, die einem Konsul oder Obmann unterstellt waren. Die Botenanstalten hatten die Befugnis, in den Städten Briefkasten aufzustellen und die Stunde der Abreise der Boten an der Börse ausrufen zu lassen. Aus den Botenposten entwickelten sich die PÄ. Der Übergang geschah in der Regel durch Magistratsbeschluß, vielfach nahmen aber die Boten auch ohne weiteres und mit stillschweigender Genehmigung den Titel »Postmeister« an. Die Postmeisterstelle, die ein Jahreseinkommen von 6000 bis 7000 Gulden und mehr einbrachte, war zu jener Zeit größtenteils in den Händen von Angehörigen der Senatorfamilien. Nach und nach gingen die Städte dazu über, das Postwesen in eigenen Betrieb zu übernehmen und den Dienst durch festbesoldete Bea ver - sehen z u lassen, so in Rotterdam 1714, in Utrecht 1721, in Herzogen - busch 1727, in Arnheim 1733, in Leyden 1735 usw. Der Anfang zur endgültigen Vereinheitlichung des Postwesens ging von der Provinz Holland aus. Im Jahre 1747 verzichtete der Magistrat des Haag zugunsten des Statthalters auf das Recht, Postmeister anzustellen. Damit war der erste Schritt zur holländischen Staatenpost getan. Als sich verschiedene Städte der Provinz wenig geneigt zeigten, ihre Postgerechtsame zu - gunsten des Statthalters aufzugeben, wurde ein Ausschuß von sechs Mitgliedern eingesetzt, der die Frage der Gründung einer Staatenpost prüfen sollte. Er beschloß, das Postwesen der ganzen Provinz alsbald an sich zu ziehen und die beteiligten Postmeister und Städte zu ent - schädigen. Die Entschädigungen wurden auf den durchschnittlichen Reingewinn der Jahre 1738 - 1747 festgesetzt und betrugen insgesamt rund 330000 Gulden jährlich, die den Empfangsberechtigten lebens - länglich zuerkannt wurden. Auf diese Weise trat die holländische Staatenpost am 1. 7. 1752 ins Leben. An der Spitze der Staatenpost standen fünf Kommissare, von denen zwei in Amsterdam, zwei im Haag und einer in Rotterdam ihren amtlichen Wohnsitz hatten. Jedem Kommissar war ein bestimmter Verwaltungsbezirk zugeteilt. Das Briefgeheimnis galt zwar als unverletzlich; es gab aber Aus - nahmen von dieser Regel. Namentlich standen die Briefschaften der fremdländischen Gesandten nicht unter dem Schutze des Briefgeheim - nisses. Bei den persönlichen Briefschaften kamen Verletzungen des Briefgeheimnisses nur zu Zeiten politischer Verwicklungen vor. Da - gegen war im Verkehr mit Niederländisch - Indien das Briefgeheimnis überhaupt nicht gewährleistet. Da es verboten war, über Angelegen - heiten der Indischen Kompagnie zu schreiben, wurden alle Briefe nach und aus Indien geöffnet und gelesen. In den übrigen Provinzen Hollands kam es nicht zu einer ähnlichen Zusammenfassung des Postwesens, vielmehr erhielten sich dort die städtischen PÄ während des ganzen 18. Jahrhunderts. Erst am 12. 1. 1799 beschloß die gesetzgebende Körperschaft der batavischen Re - publik, das gesamte Postwesen zu verstaatlichen. Die Vorbereitungen zogen sich indes in die Länge, so daß die Staatspost erst am 1. 1. 1803 in Wirksamkeit treten konnte. Das Postwesen wurde durch einen Ausschuß von 7 Mitgliedern verwaltet. Ihm unterstanden 28 Haupt - PÄ und die in größerer Zahl vorhandenen Unter - und Neben - PÄ des Landes. Die Städte, die bis dahin noch ihr eigenes Postwesen gehabt hatten, erhielten auf weitere 25 Jahre eine Vergütung, die zunächst nach dem Durchschnittsergebnis der letzten 10 Jahre bemessen wurde und sich von Jahr zu Jahr um 1/2; verminderte. Den Postmeistern solcher Orte, an denen ein städtisches Postwesen nicht vorhanden ge - wesen war, wurde ein angemessenes Ruhegehalt gewährt. Das Postgebiet umfaßte 5 Bezirke, denen am 2. 10. 1809 durch Aufnahme Ostfrieslands in das holländische Staatsgebiet ein 6. Bezirk hinzutrat. Später ist die Zahl der Bezirke weiter — bis auf 11 — vermehrt worden.

Norwegen

Norwegen.
Geschichte. Der Begründer der norwegischen Post ist der Gouverneur Hannibal Sehested, der den Holländer Henrik Morian mit der Einrichtung des Postdienstes beauftragte. Am 17. 1. 1647 wurde die Verwaltung des Postwesens Morian und seinen Erben auf 20 Jahre übertragen. Morian leitete als Generaldirektor des Postwesens zu gleicher Zeit das PA in Oslo. 1647 wurden vier Hauptpoststrecken mit Oslo als Ausgangspunkt eingerichtet, nämlich die Linien Oslo - Smaalensbyene - Baahus - Halland - Helsingborg - Helsingoer - Kopenhagen; Oslo - Gudbrandsdalen - Trondhjem; Oslo - Bergen; Oslo - Bragernes - Skien. Außer der Strecke Stavanger - Bergen - Trondhjem, die 1786 hergestellt wurde, waren die bezeichneten Strecken bis 1814 die einzigen regelmäßigen Posterbindungen des Landes. 1689 wurde die norwegische Postdirektion der dänischen in Kopenhagen unterstellt. Schon 1660 wurde ein Zeitungsdienst eingeführt. Der erste Verleger einer wirklichen Zeitung war der Direktor des PA in Oslo. Die Zeitung war mit der Hand geschrieben; sie brachte aber trotzdem bedeutende Einnahmen. 1814 erhielt das norwegische Postwesen durch die Aufhebung der Personalunion zwischen Norwegen und Dänemark seine Selbständigkeit wieder. 1827 kaufte die Postverwaltung zwei Dampf - schiffe zur Verbesserung der Auslandsverbindungen an. 1837 wurde die Schnellpost auf den von Oslo ausgehenden Linien eingeführt.

Österreich

Österreich.
Geschichte. Auch in Österreich bildete das Botenwesen den Anfang der Posteinrichtungen. Nach den Stadtbüchern Wiens hatte das Rathaus schon um 1360 eine besondere Botenstube, die bei hoher Strafe nur von den »Landboten e betreten werden durfte. Diese Boten beförderten nicht nur die amtlichen Schreiben des Wiener Stadtrats an die herzogliche Kammer nach Neustadt und Graz, sondern auch Briefe und andere Gegenstände der Handelsleute. 1395 befand sich ferner in Wien das sogen. »Deutsche Haus e, wahrscheinlich eine Ordens - stelle für die von den deutschen Ordensrittern zwischen Marienburg (Westpreußen) und Venedig - Rom betriebene Reitpoststrecke. Während des 15. Jahrhunderts unterhielt der Stadtrat in Wien eine Anzahl vereidigter laufender und reitender Boten, die Briefe aller Art nach Graz, Olmütz, Krems, Znaim, Prag usw. beförderten. Seit dem Anfang des 15. Jahrhunderts soll auch die Universität Wien Boten, wie einen Breslauer, einen Prager, einen Linzer usw., unterhalten haben, die zugleich den Verkehr mit anderen Universitäten in Deutschland vermittelten. Ebenso hatten die Kapuziner einen regelmäßigen Verkehr durch Boten zwischen Wien und dem Kloster »Und e zwischen Krems und Stein. Ähnliche Einrichtungen bestanden schon frühzeitig in den ehemals zur Krone Böhmen gehörenden Herzogtum Schlesien und auch in anderen Erbländern. Unter Friedrich III. (1440 - 1493) soll der Oberstjägermeister Roger von Taxis durch Tirol und Steiermark eine Poststrecke angelegt haben. Er soll auf den Hauptstraßen in bestimmten Entfernungen Haltestellen mit Pferdewechsel errichtet haben, die in erster Reihe für die Benutzung des Kaiserlichen Hofes, der Hofkuriere und der amtlichen Personen bestimmt waren. Die Inhaber dieser Stellen erscheinen 1508 schon als »Postmeister e. Kaiser Maximilian I., 1493 zum deutschen Kaiser erwählt, ersah Wien zu seinem Fürstensitz aus. Da er die burgundischen Länder für seinen Sohn Philipp verwaltete, wurde die Einrichtung einer Nachrichtenbeförderung zwischen Wien und den Niederlanden nötig. Des Kaisers Günstling, Francisco de Tassis, genannt Turrian, Rogers Sohn, legte dem Kaiser einen Plan über die Einrichtung einer reitenden Post zwischen Brüssel und Wien vor. Danach sollten an bestimmten Halte - punkten die Pferde gewechselt, die kaiserlichen Schreiben kostenfrei und andere Briefe gegen mäßige Vergütungen befördert werden. Maximilian genehmigte den Plan und ernannte in seiner Eigenschaft als Herzog von Burgund Franz von Taxis zum niederländischen General - Postmeister. 1516 wurde die Reitpost über Flamisoul, Kreuznach, Speyer, Rheinhausen, Cannstatt, Augsburg nach Wien eingerichtet. In den österreichischen Erblanden entstanden Landesposten, die als die Grundlage der späteren österreichischen Posteinrichtungen anzusehen sind. 1530 wird die Post in St. Pölten, Strengberg, Fiscliamend, Hainburg und Wien erwähnt. Damals bestand auch schon eine Post - verbindung zwischen Wien und Preßburg. 1526 wurde eine reitende Post von Prag nach Wien angelegt, die 1580 schon täglich verkehrte. 1596 gab es in Wien bereits eine kaiserliche PAnst mit der Bezeichnung »Oberst Hofpostamt a. Die Leitung führte ein Reichshofpostmeister. Lamoral von Taxis erhielt 1615 vom Kaiser Mathias das Amt eines General - Oberpostmeisters im Reich und in den Niederlanden. Unabhängig davon wurde 1624 das »Oberst - Hof PA a über die Posten der Erbkönigreiche Ungarn und Böhmen wie auch im Erbherzogtum ob und unter der Enns als ein Mannlehen dem Freiherrn Hans Christof von Paar, der bald darauf in den Grafenstand erhoben wurde, über - tragen. In den übrigen österreichischen Landen entwickelte sich das Postwesen auf verschiedene Weise. Nachdem in Österreich das Postregal seit 1722 als ein ausschließliches Vorrecht des Staates gehandhabt worden war, verzichtete die gräfliche Familie erst 1813 vertraglich auf den gewährten Pauschbetrag und die persönlichen Rechte und Vergünstigungen aus ihrem Leben. Die oberste Leitung für die Briefpost wurde sodann für die erbländischen Provinzen der Allgemeinen Hofkammer unterstellt, der die fahrende Post schon unterstand. 1829 wurde eine Hauptpostbehörde, die K. K. Oberste Hof - Postverwaltung, in Wien eingerichtet, die am 1. 2. 1849 aufgelöst wurde. Nach mehrfachem Wechsel wurde schließlich mit dem 1. 11. 1862 die Leitung des Post - und Telegraphenwesens dem Handelsministerium zugeteilt. Nach der Vereinigung von Post und Telegraphie (1. 1. 1884) erhielten die Bezirksbehörden die Bezeichnung "K. K. Post - und Telegraphen - direktion". Am 1. 1. 1920 wurde die Verwaltung des Telegraphen -, Fernsprech - und Rohrpostwesens von der Postverwaltung getrennt, aber am 1. 7. 1923 wieder mit ihr vereinigt; doch wurden die Postdirektion Wien und die Telegraphendirektion Wien nicht zusammengelegt. Von März 1938 bis 1945 wurde das österreichische Post - und Tele - graphenwesen unter der Hitlerherrschaft vorübergehend von der Deutschen Reichspost verwaltet.

Polen

Polen.
Geschichte. Die ersten Spuren postähnlicher Einrichtungen finden sich in der Regierungszeit des Königs Boleslav - Chroby (999 bis 1025); sie wurden unter seinem Nachfolger weiterentwickelt. 1564 führte König Sigismund August eine Art regelmäßiger Postbeförderung für Amtsbriefe und reisende Amtspersonen ein. Auch rief er 1558 die erste ausländische Post ins Leben, und zwar auf der Linie Krakau - Venedig - Mailand zum Anschluß an die schon bestehende Postverbindung Augsburg - Venedig. Wladislaw IV. ließ 1647 regelmäßige Postverbindungen für alle Städte mit mehr als 4 000 Seelen herstellen. Bis 1674 bestanden in Polen neben der Staatspost in fast allen größeren Städten Privatposten. Sie durften nur mit Genehmigung des Königs eingerichtet werden, genossen jedoch dieselben Vorrechte wie die Staatsposten. Da sie aber mehr und mehr in scharfen Wettbewerb zur Staatspost traten, wurden sie durch Gesetz vom 29. 10. 1764 aufgehoben. Unter Stanislaus August (1764 - 1794) wurde das Postwesen durch Verordnung vom 19. 7. 1777 neugestaltet. Es wurde einer Generaldirektion in Warschau unterstellt, die sich aus einem General - Postdirektor; einem General - Postkommissar und einem General - Postkontrolleur zusammensetzte. In den Städten traten Postexpeditionen in Wirksamkeit, die Gebühren für Briefe und Pferde wurden neu geregelt, Anweisungen für die Postbea und die Postbenutzer herausgegeben, die Wege verbessert und Posthäuser gebaut. Unter preußischer Herrschaft erhielt Warschau (1796) die ersten regelmäßigen Personenpostverbindungen, und zwar zuerst mit Thorn und Königsberg wöchentlich zweimal. Als 1807 ein Teil Polens durch Napoleon unter dem Namen Großherzogtum Warschau eine Art von Selbständigkeit zurückerhalten hatte, wurde in Warschau wieder eine polnische General - Postdirektion eingerichtet. Durch die kriegerischen Ereignisse 1812 - 1813 büßte das polnische Postwesen auf mehr als 100 Jahre seine Selbständigkeit ein, obwohl es bis 1865 mit eigener Leitung eine gewisse Betätigungsfreiheit behielt. Von da unterstand es völlig der russischen Postverwaltung. Bei der Wiederherstellung des polnischen Staates am 1. 11. 1918 hatte zunächst das Ministerium des Innern die oberste Leitung der Posten und Telegraphen, sodann das am 15. 2. 1919 geschaffene Ministerium der Posten und Telegraphen, das am 18. 1. 1924 durch eine Generaldirektion ersetzt wurde. Im 1. und 2. Weltkriege war der Postdienst für gewisse Zeitabschnitte in deutscher Hand. Im Dezember 1944 übernahm die neugebildete Provisorische polnische Regierung auch die Postangelegenheiten.

Portugal

Portugal.
Geschichte. Die ältesten über das Postwesen in Portugal vorhandenen Urkunden reichen bis ins 16. Jahrhundert zurück, doch muß schon vor dieser Zeit eine Art von Verkehrsgelegenheit in diesem Lande bestanden haben, da Portugal bereits im 13. Jahrhundert Handels - beziehungen und Verbindungen zur See mit mehreren Staaten Europas unterhalten hat und auch fremde Ansiedler jener Zeit sich an verschiedenen Punkten des Landes niedergelassen hatten. Den ersten General - Postdirektor (correio mór) ernannte König Manuel im Jahre 1520. Sein Nachfolger Johann III. bestätigte diese Ernennung durch einen Erlaß vom 2. 8. 1525, der die Grundlage für die Einrichtung der portugiesischen Landespost bildete. Diese hatte danach das ausschließliche Recht zur Beförderung von Briefen auf Entfernungen von mehr als 5 Meilen durch Boten. Bis 1565 war es jedoch gestattet, Briefe durch Diener usw. besorgen zu lassen. 1606 wurde die Stelle des General - Postdirektors an Manuel Gomes da Matta gegen Zahlung von 60 000 Crusados übertragen, eine Summe, deren für die damalige Zeit ungewöhnliche Höhe beweist, welche Bedeutung die portugiesischen Posteinrichtungen schon erlangt hatten. Der General - Direktor genoß zu jener Zeit zahlreiche Vorrechte. Von 1606 - 1797 war das Postwesen in der Hand der Familie Gomes da Matts, . Die Stellung des General - Direktors war der Regierung gegenüber so unabhängig, daß der erste zwischenstaatliche Postvertrag mit Großbritannien am 20. 2. 1705 in London ohne Vermittlung der portugiesischen Regierung abgeschlossen wurde. Bei den von den portugiesischen General - Direktoren eingeführten Verwaltungseinrichtungen verblieb es, abgesehen von einigen unbedeutenden Änderungen, bis zum Jahre 1852. Nur die PAnst in Lissabon und Oporto wurden, weil sie die bedeutendsten waren und die höchsten Überschüsse erzielten, für Rechnung der General - Direktoren betrieben, während der Betrieb in den anderen Orten von Agenten gegen Pachtgeld geführt wurde. 1797 wurden die Posten nach Abfindung der Familie Matta zum Staatseigentum erklärt. Die obere Leitung wurde dem Staatssekretär der auswärtigen Angelegenheiten übertragen unter gleichzeitiger Ernennung eines ersten Ober - Intendanten der Posten. Am 1. 4. 1799 trat eine PO in Kraft, die den Betriebs - und Verwaltungsdienst des portugiesischen Postwesens regelte und bestimmte, daß es für Rechnung des Finanzministeriums verwaltet werden sollte. Die Postvorsteher blieben nach wie vor eine Art von Pächtern, die gegen eine an den Staat zu entrichtende Pacht ihre Einnahmen behielten und die Kosten der von ihnen verwalteten PAnst trugen. Eine PO vom Jahre 1810 sah die Personenbeförderung vor. Durch Verordnung der Cortes vom 17. 7. 1821 wurde zwischen Portugal und den Inseln Madeira, Fayal, Terceira und S. Miguel eine monatliche Seepostbeförderung eingerichtet. Von jener Zeit ab trat bis 1852 im portugiesischen Postwesen Stillstand ein. Der Staat selbst verwaltete nur eine kleine Anzahl von PAnst, während die übrigen an die Correios assistentes verpachtet blieben. Durch die Erlasse vom 27. 10. 1852 und vom 4. 5. 1853 wurde die Freimachung mit Freimarken und eine einheitliche Gebühr im inneren Verkehr des Landes eingeführt; die Verpachtung der PAnst an die Correios assistentes hörte auf und an deren Stelle traten vom Staate besoldete Postdirektoren. Bei gleichzeitigem Ausbau der Hauptverwaltung wurden die Pflichten der Bea genauer bestimmt, die Verbindungen im Innern verbessert, die Zustellungseinrichtungen erweitert, Verträge mit dem Aus - land abgeschlossen, Bahnposten eingerichtet und die Gebührensätze der verschiedenen Arten von Versendungsgegenständen nach und nach ermäßigt. Dem WPV trat Portugal am 1. 7. 1875 bei. Seit 1880 sind Post und Telegraphie vereinigt.

Portomarken / Nachgebühren

Portomarken haben viele ausländische Postverwaltungen zur Verrechnung der vom Empfänger einzuziehenden Nachgebühr ausgegeben. Sie werden auf die mit Nachgebühr belasteten Sendungen geklebt und entwertet. Daneben dienen die Portomarken (von Briefmarkensammlern auch Zahlmarken genannt) verschiedentlich auch noch anderen postdienstlichen Verrechnungszwecken. Die erste Ausgabe von Portomarken veranstaltete Frankreich im Januar 1859; als nächstälteste folgen die von Baden (Landpost) und Bayern 1862 verausgabten Portomarken.

Posthilfsstellen / Poststellen / Postagenturen / Postsammlungen

Postablagen (französ. Depôts de poste oder Depôts - relais) ist die in fremden Ländern (z. B. Belgien, Finnland, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweiz) gebräuchliche Bezeichnung für Amtsstellen kleinen Umfangs, die etwa den Poststellen II oder Posthilfstellen (s. d.) der DBP entsprechen. Früher gab es diese Bezeichnung für PAnst mit schwachem Verkehr auch in Bayern und Württemberg; in Bayern wurde sie 1898 aufgehoben. Postablagen wurden in Württemberg in kleinen Orten errichtet, die abseits der Bahn lagen (zuerst 1855; Einrichtung stammte aber schon aus Thurn und Taxisscher Zeit). Die Bezeichnung verschwand 1876; an ihre Stelle trat damals der Name Postagentur.

Postausweise / Ricognizione Postale

Postausweisbücher als Ausweismittel zur Empfangnahme von Postsendungen bildeten den Gegenstand eines Abkommens, das vom III. Weltpostkongreß in Lissabon (1885) abgeschlossen wurde, dem Deutschland aber nicht beigetreten ist. Die Benutzung der Postausweisbücher war so gedacht, daß gewöhnliche Sendungen gegen einfache Vorzeigung des Buches, sonstige Sendungen und Postanweisungsbeträge aber gegen Vorzeigung des Buches und Abgabe eines aus dem Ausweisbuch abgetrennten und gehörig vollzogenen Quittungsabschnitts ausgehändigt werden sollten. Das Abkommen ist von den Weltpostkongressen in Wien (1891), Washington (1897) und Rom (1906) erneuert, vom VII. Weltpostkongreß in Madrid (1920) aber fallen gelassen worden, nachdem in den WPVertr Bestimmungen über die Ausgabe von Postausweiskarten (s. d.) aufgenommen waren.
Postausweiskarten.
Geschichte. Die am 1. 6. 1904 eingeführten Postausweiskarten wurden auf Antrag bei jedem PA gegen eine Gebühr ausgestellt und galten bei allen PAnst. Die Gültigkeitsdauer betrug drei Jahre, vom Tage der Ausstellung an gerechnet; sie wurde im Jahre 1943 für die Dauer des Krieges verlängert. Die Erneuerung war jedoch vor Ablauf der Gültigkeitsdauer nötig, wenn sich das Äußere des Inhabers so verändert hatte, daß das Lichtbild oder die Personbeschreibung nicht mehr zutraf. Der Antragsteller mußte sich, wenn er nicht persönlich bekannt war, durch eine andere bekannte vertrauenswürdige Person oder in sonst zuverlässiger Weise ausweisen.

Deutsche Kolonien / Deutsche Auslandspostämter

Post in den ehemals deutschen Schutzgebieten.
Deutsch - Ostafrika.
I. Einrichtung von Postanstalten. Am 27. 2. 1885 erhielt die Gesellschaft für deutsche Kolonisation, die spätere Deutsch - Ostafrikanische Gesellschaft, den Schutzbrief für ihre in Ostafrika gelegenen Gebiete. Die erste deutsche PAnst in Ostafrika war die am 23. 11. 1888 errichtete PAg in Lamu (Wituland), die aber schon Ende März 1891 infolge Übergangs des Witulandes in englischen Besitz aufgehoben wurde. In Zanzibar trat eine deutsche PAg am 27. 8. 1890 ins Leben. Als deutsche PAg am 4. 10. 1890 in Daressalam und Bagamoyo eingerichtet worden waren, wurden der PAg in Zanzibar die Geschäfte einer Haupt PAg für die deutschen PAnst in Ostafrika übertragen; diese Geschäfte gingen jedoch schon 1891 auf die PAg in Dar - essalam über. Ende Juli 1891 wurde die deutsche PAnst in dem britisch gewordenen Zanzibar geschlossen. Die PAg in Daressalam erhielt 1892 die Bezeichnung »Postamt « und wurde mit weitergehenden Befugnissen ausgestattet; gleichzeitig wurden die PAnst des Schutz - gebiets, die bis dahin der OPD Hamburg unterstanden, dem RPA unmittelbar unterstellt. In den Jahren 1891 bis 1894 traten 7 weitere PAg in Wirksamkeit. Im Innern des Landes wurden 1895 und 1896 PAg mit beschränkteren Befugnissen auf einer großen Zahl von Militärstationen eingerichtet. In der Folgezeit bis zum Kriegsausbruch 1914 wurde das Verkehrsnetz weiter ausgebaut. Außer den PAnst bestanden noch vier Telegraphenhilfsstellen, wodurch sich die Gesamtzahl der VAnst 1914 auf 55 belief. II. Beamtenverhältnisse. Von den PAnst in Deutsch - Ostafrika waren Daressalam, Bagamoyo und Tanga von Anfang an mit Fachbeamten besetzt. Später sind Fachbeamte nach verschiedenen PAg entsandt worden. Das PA in Daressalam leitete ein Postdirektor. Ende 1913 waren 50 Fachbeamte und 107 farbige Kräfte vorhanden. 19 farbige Hilfskräfte waren besonders im Telegraphen - und Fernsprechdienst tätig. 25 weiße Nichtfachbeamte standen kleineren VAnst vor.
III. Dienstzweige. Das Schutzgebiet Deutsch - Ostafrika nahm schon Ende 1902 am internationalen Brief - und Nachnahmedienst teil, ferner am Dienste der Briefe und Kästchen mit Wertangabe, am Postanweisungsdienst und am Dienste der Postpakete ohne Wertangabe sowie des Zeitungsbezugs, jedoch nicht am Postauftragsdienst. Zustell - dienst bestand nicht. An den Dienstzweigen beteiligten sich uneingeschränkt die Küsten - PAnst bis auf 2 kleinere, während die im Innern gelegenen PAnst in ihren Befugnissen mehr oder weniger beschränkt waren.
Deutsch - Südwestafrika.
I. Einrichtung von Postanstalten. Am 24. 4. 1886 wurde Lüderitzbucht (Angra Pequena) unter deutschen Schutz gestellt. Die erste PAnst im Schutzgebiet war die PAg in Otjimbingwe, die im November 1891 nach Windhuk verlegt wurde. Außer Windhuk hatte bis Mitte der 90er Jahre kein Ort des Schutzgebietes regelmäßige Postverbindungen (nur Gelegenheitsbeförderungen durch Missionare usw.) Nachdem seit Mitte 1893 deutsche Dampfer in Swakopmund anlegten, wurde im Frühjahr 1895 ein Fachbeamter zur Einrichtung eines geordneten Postwesens in das Schutzgebiet entsandt. In den Jahren 1895 und 1896 entstanden PAg in Swakopmund, Otjimbingwe, Omaruru, Okahandja, Gibeon, Keetmanshoop, Lüderitzbucht, Warm - bad, Cap Cross und Rehoboth. 1896 übernahm der Fachbeamte die Verwaltung der PAg in Windhuk, die damit Haupt PAnst des Schutz - gebiets wurde und als solche im folgenden Jahre die Bezeichnung »Postamte erhielt; nachher wurde diese Bezeichnung auch den PAg in Swakopmund, Lüderitzbucht und Keetmanshoop beigelegt. Im Mai 1899 wurde das Postwesen Deutsch - Südwestafrikas, das bis dahin der OPD Hamburg unterstanden hatte, dem RPA unmittelbar unter - stellt. In den Jahren 1896 bis 1901 wurden die Posteinrichtungen des Schutzgebiets durch eine Anzahl in einfachster Form gehaltener PAnst (PH St) erweitert. Bei Kriegsausbruch 1914 hatte das Schutzgebiet 4 PÄ, 25 PAg und 47 PH St. II. Beamtenverhältnisse. Bis 1895 besorgte der Postagent in Otjimbingwe (später in Windhuk) den gesamten Postdienst im Schutzgebiet. Ein deutscher Fachbeamter war erst seit Frühjahr 1895 dort tätig. In den Jahren 1896 - 1898 wurden die wichtigsten PAnst, nämlich die PAg in Swakopmund, Keetmanshoop. Okabandja und Otjimbingwe, mit Fachbeamten besetzt; von Otjimbingwe siedelte der Beamte später nach Karibib über. Das PA in Windhuk leitete ein Postdirektor. Hilfe im inneren Dienst der PAnst leisteten Eingeborene (Hereros, Hottentotten, Kaffern und Bastarde). Ende 1913 waren in Deutsch - Südwestafrika 76 Fachbeamte und 99 Nichtfachbeamte beschäftigt, außerdem 58 Eingeborene für den einfachen Dienst.
III. Dienstzweige. Das Schutzgebiet gehörte dem WPV seit dem 1. 7. 1888 an. Es nahm am internationalen Brief - und Nachnahmedienst, Zeitungs -, Postanweisungs -, Postpaket - und Postfrachtstückdienst sowie am Dienste der Briefe und Kästchen mit Wertangabe teil. Abgesehen von Wertdienst befaßten sich die PÄ in Windhuk, Keetmanshoop, Lüderitzbucht und Swakopmund sowie alle 25 PAg gleichmäßig mit allen genannten Geschäftszweigen des Postdienstes. Die 47 PHSt besorgten nur die Annahme und Ausgabe von gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefpostgegenständen, daneben auch in einzelnen Fällen von Postpaketen und Postfrachtstücken. Seit der Entdeckung von Diamanten war Wertangabe bis 8000 M bei Postpaketen eingeführt, außerdem waren auch Briefe und Kästchen mit Wertangabe bis 8000 M zugelassen, aber nur im Verkehr der beiden Küsten PA. Swakopmund und Lüderitzbucht mit Deutschland und zwischen den beiden PÄ. Am Paketverkehr einschl, des Frachtstückverkehrs sowie am Postanweisungsdienst beteiligten sich schließlich alle PÄ und PAg.
Kamerun.
I. Einrichtung von Postanstalten. Kamerun stand seit dem 14.7.1884 unter deutschem Schutz. Die erste PAnst im Schutzgebiet, die PAg in Kamerun, wurde am 1. 2. 1887 errichtet. Es folgte am 24. 12. 1888 die PAg in Victoria. Die Haupt PAnst des Schutzgebiets befand sich von Anfang an in Kamerun (Duals); sie erhielt 1897 die Bezeichnung ‚Postamt s. Bis 1914 war die Zahl der PAnst auf 45 gestiegen, zu denen noch 6 Telegraphenhilfsstellen kamen. Die PAnst des Schutzgebiets unterstanden zunächst in bezug auf den laufenden Dienst und die Abrechnung der OPD Hamburg; später wurden sie dem RPA unmittelbar unterstellt
II. Beamtenverhältnisse. Verwalter der PAg in Kamerun war anfangs ein Gouvernementsbeamter. Im August 1888 wurde ein Postfachbeamter nach dem Schutzgebiet entsandt, der verhältnismäßig lange nebenamtlich die Geschäfte eines Gouvernementssekaergrs versah. Erst seit April 1894 hatte der Fachbeamte in Kamerun (Duala), der die Amtsbezeichnung »Postmeister« führte, seine ganze Arbeitskraft den Postgeschäften zu widmen. Seit 1900 befand sich auch in Victoria, der Vermittlungsstelle für den Verkehr mit Buea (Regierungssitz), ein Fachbeamter. Ende 1913 waren im Schutzgebiet 31 weiße Beamte, 35 Farbige, meist Dualaneger, für den einfachen Dienst. Außerdem waren 62 Dualaneger im Hilfsbeamtendienst als selbständige Verwalter kleiner PAg und THSt und bei bedeutenderen PAnst als Telegraphisten sowie in einfacheren postalischen Geschäften tätig. Endlich waren 26 Weiße als Postagenten bestellt.
III. Dienstzweige. Das Schutzgebiet gehörte dem WPV seit dem 1. 6. 1887 an. Die PAnst in Kamerun befaßten sich im allgemeinen mit den international geregelten Dienstzweigen, die auch in Ostafrika und Südwestafrika betrieben wurden. Der Postanweisungsverkehr bestand seit dem 1. 7. 1890. Postpakete bis 5 kg waren im Verkehr mit allen am Postpaketdienst teilnehmenden PAnst schon seit dem 1. 6. 1887 zugelassen; im Verkehr der Schutzgebiets - PAnst untereinander und im Verkehr dieser PAnst mit Deutschland wurden, ebenfalls seit dem 1. 6. 1887, auch Postfrachtstücke von mehr als 5 bis 10 kg angenommen. Der Nachnahmedienst wurde seit Januar 1901 bei den am Postanweisungsdienst beteiligten PAnst eingerichtet. Briefe und Pakete mit Wertangabe waren seit dem 1. 7. 1890 zulässig; doch wurde dieser Dienst auf die PAnst Duala, Kribi und Victoria beschränkt.
Togo.
I. Einrichtung von Postanstalten. Das Togogebiet wurde am 5. 7. 1884 unter deutschen Schutz gestellt. Die PAnst unterstanden in bezug auf den laufenden Dienst und die Abrechnung der OPD Hamburg. HauptPAnst des Togogebiets war anfangs die PAg in Klein - Popo, eingerichtet am 1. 3. 1888, die 1897 die Bezeichnung »Postamts erhielt. Mitte Januar 1900 wurde die PAnst in Klein - Popo wieder in eine PAg umgewandelt und die Haupt PAnst nach Lome verlegt, das damit die Bezeichnung »Postamts bekam. Bei Kriegsbeginn 1914 hatte Togo 17 PAnst und 6 Telegraphenhilfsstellen.
II. Beamtenverhältnisse. Die PAnst des Schutzgebiets wurden anfänglich von Gouvernementsbeamten (Zollbeamten) verwaltet. Klein - Popo wurde 1894 mit einem Fachbeamten besetzt; der nach Lome entsandte Beamte führte seit Februar 1901 die Amtsbezeichnung "‚Postmeister". 1914 waren in Togo 10 Fachbeamte vorhanden. 2 Privatpersonen verwalteten PAg; von 23 farbigen Hilfsbeamten waren 4 mit der selbständigen Wahrnehmung des Dienstes bei 4 Agenturen betraut, die übrigen waren im Beamtendienst als Telegraphisten oder im innern Postdienst bei größeren Anstalten tätig. Den einfachen Beamten - und Postbotendienst versahen 22 Farbige.
III. Dienstzweige. Dem WPV ist das Togogebiet am 1. 6. 1888 beigetreten. Die Geschäftsbefugnisse der PAnst erstreckten sich auf Briefpostgegenstände, Zeitungen, Postanweisungen, Postpakete und Briefe und Kästchen mit Wertangabe sowie auf den Nachnahmedienst; dazu kamen noch Postfrachtstücke. Nach Fertigstellung der Landungsbrücke in Lome trat der Wertdienst auf Postpaketen, Postfrachtstücken und bei Wertbriefen und Wertkästchen im Verkehr mit den Küstenplätzen Aneche und Lome und mit der Innen - PAnst Agome - Palime hinzu.
Der Postfrachtstückverkehr (für Paketsendungen über 5 bis 10 kg) und der Paketdienst innerhalb des Schutzgebiets (zulässig bis 10 kg) und der telegraphische Postanweisungsverkehr im Schutzgebiet traten im letzten Jahrzehnt vor Ausbruch des Krieges 1914 in Wirksamkeit. Die Geschäftsbefugnisse der einzelnen PAnst waren verschieden bemessen.
Deutsch - Guinea.
I. Einrichtung von Postanstalten. Der Schutzbrief an die Neuguinea - Kompagnie wurde am 17.5. 1885 erteilt. 1888 wurden PAg an verschiedenen Stationsorten der Neuguinea - Kompagnie ein - gerichtet, die aber 1891 infolge Eingehens der Stationen aufgehoben wurden. In Kaiser - Wilhelms - Land wurden PAnst in Stephansort am 14. 12. 1889, in Friedrich - Wilhelms - Hafen am 1. 3. 1892 und in Berlinhafen am 22. 5. 1889 eingerichtet. Im Bismarck - Archipel trat am 4. 4. 1888 eine PAg in Kerawara ins Leben, die im September 1890 nach Herbertshöhe verlegt wurde. In Matupi wurde eine PAg am 1. 11. 1894 errichtet. Der PAnst in Herbertshöhe wurden später die anderen Anstalten unterstellt; sie erhielt die Bezeichnung "Postamt". 1910 wurde das PA in eine PAg umgewandelt und ein PA in Rabaul eingerichtet, das nunmehr als Haupt - PAnst galt. Bei Kriegsausbruch 1914 waren 15 PAnst vorhanden. In bezug auf den laufenden Dienst und die Abrechnung unterstanden sie der OPD Bremen.
II. Beamtenverhältnisse. Das Postwesen im Schutzgebiet ist anfangs fast ausschließlich von Privatpersonen verwaltet worden. Seit 1902 war ein Fachbeamter in Herbertshöhe, er wurde eine Zeitlang nebenbei im Gouvernementsdienst beschäftigt. 1914 waren im Schutzgebiet 3 Fachbeamte vorhanden; außerdem 2 Amboinesen im Hilfsdienst, 6 Eingeborene für einfachere Dienstleistungen und 11 weiße Postagenten.
III. Dienstzweige. Das Schutzgebiet gehörte seit dem 1. 1. 1888 dem WPV an; außer dem Briefpostverkehr waren bei den PAnst Deutsch - Neuguineas der Zeitungs -, Postanweisungs -, Paket -, Nachnahme - und Wertbriefdienst eingeführt; eine Zustellung fand nicht statt. Telegraphische Postanweisungen waren zwischen Rabaul und Herbertshöhe zugelassen.
Marshall - Inseln, Karolinen -, Marianen - und Palau - Inseln.
I. Einrichtung von Postanstalten; Beamtenverhältnisse. Auf den Marshall - Inseln wurde die deutsche Flagge am 15. 10. 1885 gehißt. Die am 29. 3. 1889 in Jaluit eingerichtete PAg war hinsichtlich des laufenden Dienstes anfangs der OPD Hamburg, seit Oktober 1900 der OPD Bremen unterstellt. Die Karolinen, Marianen und Palau - Inseln fielen durch Vertrag mit Spanien vom. 13. 2. 1899 an Deutschland. Sie wurden vom Reich im Dezember 1899 übernommen; gleichzeitig wurden PAg in Ponape (für die Ost - Karolinen und die Palau - Inseln) und in Saipan (für die Marianen) errichtet. Bis 1914 traten hinzu PAg auf Truk (Ost - Karolinen), Palau und Angaur (Palau - Inseln) und auf Nauru zwischen den Salomon - und Marshall - Inseln. In Angaur versah ein Angestellter der deutschen Südsee - Phosphat - Aktiengesellschaft den Postdienst Die übrigen PAnst wurden von Angehörigen der, Landesverwaltung bedient.
II. Dienstzweige. Das Schutzgebiet der Marshall - Inseln war dem WPV am 1. 10. 1888 beigetreten. Die Karolinen, Marianen und Palau - Inseln gehörten dem WPV schon unter spanischer Herrschaft an. Die PAnst nahmen am internationalen Brief -, Nachnahme -, Wert - brief -, Postanweisungs -, Paket - und Zeitungsdienst teil, auch waren Postfrachtstücke, außer im Verkehr mit den PAnst in Angaur, Palau und Truk, zugelassen.
Samoa.
I. Einrichtung von Postanstalten. Die im September 1886 in Apia ins Leben gerufene Postdampfschiffsagentur des Norddeutschen Lloyd wurde im Juli 1887 in eine PAg umgewandelt; die Entwicklung dieser PAg wurde aber durch die vielfachen Wirren und Bürgerkriege, die Samoa heimsuchten, gehemmt. Günstigere Verhältnisse traten erst nach Abschluß des Übereinkommens zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika (November 1899) ein, wonach die Inseln Upolu mit Apia und Sawai an Deutschland und die Insel Tutuila an die Vereinigten Staaten fielen. Nachdem am 1. 3. 1900 in Apia feierlich die deutsche Flagge gehißt worden war, gingen alle Posten von außerhalb an die deutsche PAnst. Diese erhielt, ihrer veränderten Bedeutung entsprechend, im Juni 1900 die Bezeichnung "Postamt" blieb aber hinsichtlich des laufenden Dienstes und der Abrechnung der OPD Bremen unterstellt. In den Jahren 1903 bis 1909 wurden auf Upolu und auf der Insel Sawai 7 PHSt eröffnet.
II. Beamtenverhältnisse. Die deutsche PAnst in Apia wurde bis November 1895 von dem Sekretär des dortigen deutschen Konsulats verwaltet; dann wurde ein deutscher Fachbeamter nach Samoa entsandt, der seit August 1901 ausschließlich im Postdienst tätig war; später wurde ihm wegen des wachsenden Geschäftsganges ein Hilfsbeamter zugeteilt. Bei Eröffnung der Ortsfernsprecheinrichtung in Apia 1906 wurde ein weißer Leitungsaufseher dorthin entsandt. PHSt wurden nebenamtlich von Weißen verwaltet; 2 Samoaner verrichteten beim PA Apia einfache Dienstleistungen.
III. Dienstzweige. Die deutsche PAnst in Apia wurde seit 1888 als zum WPV gehörig betrachtet. Sie nahm außer am Austausch von Briefsendungen am Zeitungs -, Postanweisungs - und am Postpaketdienst teil; Einrichtungen für die Zustellung der eingegangenen Briefsendungen bestanden nicht. Der Postanweisungsdienst wurde am 1. 1. 1897 eingeführt; er unterlag den Bedingungen des Vereins - Postanweisungsabkommens. Daneben bestand seit dem 1. 10. 1900 ein Postanweisungsaustausch auf Grund von Listen zwischen Samoa und den Vereinigten Staaten von Amerika, seit November 1900 mit Neu - Süd - Wales und seit Januar 1901 mit Neu - Seeland. Postpakete bis zum Gewicht von 5 kg waren seit der Errichtung der Postdampfschiffs - agentur in Apia zugelassen.
Kiautschou.
I. Einrichtung von Postanstalten. Im Januar 1898 wurde die Kiautschoubucht durch das Landungsdetachement eines Kreuzergeschwaders besetzt, am 26. 3. 1898 der Vertrag mit China abgeschlossen, wonach das Gebiet von Kiautschou pachtweise an Deutschland überlassen wurde, und am 27. 4. 1898 wurde Kiautschou zum deutschen Schutzgebiet erklärt. Gleich bei Besetzung der Kiautschoubucht durch das Landungsdetachement wurde am 26. 1. 1898 eine Marine - Feld - PAnst in Tsingtaufort errichtet. Schon nach kurzer Zeit wurde diese Anstalt in eine PAg umgewandelt; der Name des Ortes und auch der PAg wurde zunächst in Tsintau und Oktober 1899 in Tsingtau abgeändert. Die PAnst unterstand in bezug auf den laufenden Dienst und die Abrechnung zuerst der OPD Bremen, von 1898 ab wurde sie dem deutschen PA in Schanghai, später der in Schanghai errichteten deutschen Postdirektion unterstellt. Im Juni 1900 erhielt die PAg Tsingtau ihrer gesteigerten Bedeutung entsprechend die Bezeichnung "Postamt". Neben der deutschen bestand in Tsingtau noch eine chinesische PAnst; diese durfte sich aber mit der Annahme und Ausgabe von Briefsendungen nicht befassen, sondern war nur dazu bestimmt, den Durchgangsverkehr der im Innern Schantungs bestehenden PAnst zu vermitteln. Weitere deutsche PAg im Gebiet von Kiautschou wurden eingerichtet in Tapautau am 23. 7. 1900 und in Tsangkou am 1. 4. 1901. In Kiautschou (Stadt) wurde eine deutsche Feld - PAnst am 26. 9. 1900 eingerichtet; bald danach wurde diese Anstalt durch ein PA ersetzt, das später in eine PAg umgewandelt wurde. In Kaumi trat eine deutsche PAnst am 5. 7. 1901, in Weihsien am 1. 6. 1902 in Wirksamkeit. Die PAnst in Kiautschou (Stadt) und Kaumi lagen außerhalb des eigentlichen Schutzgebietes in der sogenannten Inter - essensphäre. In den Jahren 1903 bis 1914 traten PAg in Litsun und Taitungtschen sowie 3 Hilfsstellen hinzu. Zweigstellen des PA Tsingtau wurden im großen Hafen von Tsingtau und in Tapautau eingerichtet.
II. Beamtenverhältnisse. Die PAnst in Tsingtau wurde von Anfang an von einem Fachbeamten — nach Umwandlung der PAnst in ein PA von einem Postdirektor — verwaltet. Bei Ausbruch des Krieges 1914 waren im Schutzgebiet 10 Fachbeamte, 3 Leitungsaufseher und 33 chinesische untere Beamte tätig. Schon 1902 konnte die Verwaltung von 3 kleineren PAg Chinesen anvertraut werden. Außerdem waren allein beim PA in Tsingtau 19 Chinesen als Schalterbeamte am Chinesenschalter und im Telegraphendienst sowie 5 Chinesen im Fernsprechvermittlungsdienst tätig.
III. Dienstzweige. Das Schutzgebiet Kiautschou gehörte dem WPV seit Anfang 1899 an. Die PAnst nahmen teil am internationalen Brief - und Nachnahmedienst, ferner am Dienst der Briefe und Kästchen mit Wertangabe, der Postanweisungen, der Postpakete ohne und mit Wertangabe und am Zeitungsdienst. Postfrachtstücke waren zugelassen, solche über 10 kg jedoch nur in der Richtung nach dem Schutzgebiet. Je nach den Verkehrsbedürfnissen und den örtlichen Verhältnissen waren die Geschäftsbefugnisse der einzelnen Verkehrs - anstalten verschieden. Kiautschou war das einzige Schutzgebiet, in dem eine regelmäßige Zustellung der eingegangenen Postsendungen stattfand.

Zensur

Schwarze Kabinette. Unter Schwarzem Kabinett (cabinet noir) versteht man eine insbesondere bei wichtigen PÄ errichtete Stelle, bei der auf Anordnung der Staatsregierung oder einer sonstigen Macht alle von bestimmten Personen abgehenden oder an bestimmte Personen eingehenden Briefe im geheimen geöffnet, ein - gesehen, unter Umständen abgeschrieben, wieder verschlossen und in den Postverkehr zurückgebracht wurden. Die Einrichtung hat ihren Ursprung in dem Edikt des Königs Ludwig XI. von Frankreich vom 19. 6. 1464, durch das die französische Staatspost — anfangs haupt - sächlich nur für Staatszwecke — errichtet wurde. Nach Artikel XIII dieses Edikts waren die Kuriere und Postillione verpflichtet, die ihnen von privater Seite zur Mitnahme übergebenen Briefe und Gelder dem Post - meister vorzuzeigen, um festzustellen, ob diese Sendungen nichts enthielten, was für den Dienst des Königs schädlich war oder gegen die Edikte und Verordnungen verstieß. Die Untersuchungen blieben, wie sich aus Memoirenwerken und sonstigen Veröffentlichungen über die französische Geschichte ergibt, auch bestehen, als die französische Post der Bevölkerung allgemein zugänglich war. Sie sind in gleicher Weise als Brieflogen oder geheime Logen auch bei der Taxisschen Reichspost im Anfang des 19. Jahrhunderts nachweisbar, haben aber wahrscheinlich schon früher in zahlreichen Orten, wie Augsburg, Regensburg, Nürnberg, Freiburg (Breisgau), Frankfurt (Main), Brüssel, Eisenach, in den Hanse - städten und den Residenzen der geistlichen Kurfürsten bestanden. Die Logen standen in unmittelbarer Verbindung mit Innsbruck, Prag und Wien und wurden von Wien geleitet. Die dazu eingesetzten Postbeamten wurden von dem taxisschen Leiter des Geheimdienstes in österreichische Pflicht genommen und erhielten für ihre Tätigkeit reichliche Entschädigung. Die zur Öffnung der Sendungen nötigen Werkzeuge und Stoffe wurden von Wien aus geliefert. Der bayerischen Regierung wurde dieses Geheimverfahren der Taxisschen Post durch Zufall im Jahre 1808 bekannt. Sie benutzte ihre Kenntnis, um die von ihr gewünschte Übernahme der Taxisschen Post auf den bayerischen Staat dem Fürsten von Taxis gegenüber zu rechtfertigen.
Gegen das Briefgeheimnis verstoßende Einrichtungen ähnlicher Art (Briefzensur) sind in Kriegszeiten und während der den Besiegten auferlegten Besatzungszeiten fremder Mächte auch weiterhin üblich gewesen und bis in die Gegenwart gebräuchlich geblieben. So schufen die Franzosen 1809 ein cabinet noir in Berlin, und während des ersten und zweiten Weltkrieges bestand im In - wie im Ausland eine weitreichende Briefzensur, die nach dem zweiten Weltkrieg in Deutschland von den Besatzungsmächten, insbesondere von der sowjetischen, weiterhin aufrechterhalten worden ist. Die neueren Ein - richtungen dieser Art, soweit sie von Rechtsstaaten gehandhabt werden, unterscheiden sich indes von denen der Schwarzen Kabinette dadurch, daß die geschehene Prüfung des Briefinhalts auf der Sendung äußerlich kenntlich gemacht wird.

Schweden

Schweden.
Geschichte. Urkunden über die ersten Einrichtungen zur Briefbeförderung in Schweden sind seit dem Jahre 1500 und früher vorhanden. Diese Einrichtungen waren zunächst nicht öffentlich; sie dienten nur zur Beförderung der "Königsbriefe" und amtlicher Schreiben der Regierung. Auf Grund einer erhalten gebliebenen Urkunde rechnet die schwedische Postverwaltung die Entstehung eines der Allgemeinheit dienenden schwedischen Postwesens vom 28. 7. 1636 ab. Die ersten staatlichen Bestimmungen über die Verwaltung des Postwesens traf die königliche »Verordnung wegen der Postboten vom 20. 2. 1636. Zu dieser Zeit leitete Andreas Wechel, der Feldpostmeister Gustav Adolpbs, das Postwesen. Er richtete wöchentlich einmalige Postverbindungen zwischen der Hauptstadt und Orten im Süden sowie Verbindungen mit dem Norden und Westen ein und eröffnete in Stockholm das erste PA. Seine Nachfolger standen im Pachtverhältnis. Karl XI. hob das Pachtwesen auf und richtete durch Verordnung vom 7. 1. 1677 die Post als Staatsverkehrsanstalt ein. Gegen Ende des 17. Jahrhunderts wurden die Postverbindungen erheblich verbessert; es, gab damals 84 PAnst. 1697 wurde als oberste Behörde die Ober - postdirektion in Stockholm geschaffen. Die Hauptverwaltung war jedoch nicht unabhängig, sondern unterstand zunächst dem Rate der Staatskanzlei. Bei Schaffung der Ministerien 1840 wurde die Post - verwaltung dem Finanzministerium zugeteilt. 1849 erhielt ihr Leiter die Amtsbezeichnung »Generaldirektor der Posten «. 1900 wurde die Postverwaltung dem Ministerium des Innern, 1920 dem des Verkehrs unterstellt. Im 19. und 20. Jahrhundert hat sich das Postwesen in Schweden ständig in Aufwärtsentwicklung befunden. Seit 1822 wird die Post von Schweden nach dem Festland durch Dampfschiffe befördert. 1855 Ausgabe der ersten Briefmarken und Einführung der Einheitsgebühr. Von 1858 ab Beförderung der Post auf den Eisenbahnen. 1861 Ein - führung der Briefzustellung in den wichtigen Städten sowie Einrichtung von "Poststationen" zur Vermittlung des minder bedeutenden Dienstes auf dem Lande. 1866 Einführung des Postanweisungs - und Nachnahmedienstes im inneren Verkehr. 1872 Einführung der Postkarten. 1877 Schaffung der Landzustellung. 1884 Einrichtung der Postspar - kasse. 1889 Einführung der Kartenbriefe. 1892 Einführung der tele - graphischen Postanweisungen und des Postauftragsdienstes. 1893 Ein - teilung des Postgebiets in Postbezirke, deren Leitung Inspektionen (später Direktionen) übertragen wurde. 1895 Einführung der »Amerikaner« genannten Schließfächer. 1910 Benutzung von Kraftwagen zur Postbeförderung. 1914 wurden der Post die Auszahlung der Staatsruhegehälter, 1915 der Verkauf von Stempelsteuermarken, 1918 die Erhebung der Staatssteuern auf dem Lande und der Verkauf von Staatsschuldverschreibungen übertragen, 1920 Einführung der Flug - post und Einrichtung von Postexpeditionen in Orten mit mittlerem Verkehr. 1923 Nutzbarmachung der Postkraftwagen für die Personen - beförderung. 1925 Einrichtung des Postüberweisungsdienstes. In den folgenden Jahrzehnten wurden noch weitere Dienstaufgaben übernommen.

Schweiz

Schweiz.
Geschichte. Wie anderwärts hat sich auch in der Schweiz das Postwesen aus den Boteneinrichtungen entwickelt. Die »botten s, auch »Stadt - Löffer t oder der »Stadt Läuferpotten t genannt, dienten in erster Linie obrigkeitlichen Zwecken und durften persönliche Briefe nur besorgen, wenn sie amtlich nicht in Anspruch genommen waren oder die Erlaubnis der Obrigkeit hatten. Die erste regel - mäßige Botenverbindung scheint zwischen St. Gallen und Nürnberg seit der Mitte des 15. Jahrhunderts bestanden zu haben. Für die Boteneinrichtungen war allgemein der Name »Ordinari" üblich. Im Anschluß an die Nürnberger Verbindung wurde 1575 von St. Gallen nach Lyon der »Lioner Ordinari" eingerichtet. Die Briefe der Geschäftshäuser, die zu dem »Ordinari" regelmäßig Beiträge zahlten, wurden ohne besondere Gebühr befördert; andere Kaufleute hatten 20 bis 24 Kreuzer für den Brief zu zahlen. Die Botenpost von St. Gallen nach Lyon entwickelte sich zu einer höchst wichtigen Verbindung des Deutschen Reichs mit Frank - reich und Spanien, wohin in Lyon eine Anschlußverbindung bestand. Die durch den Beitritt von Züricher und Basler Häusern verursachte erhebliche Zunahme des Briefverkehrs nötigte 1619 dazu, die Fußbotenverbindung in einen »Botenritt" umzuwandeln. Von 1638 ab mußte die Briefgebühr nach Bogen Papier und Gewicht bezahlt werden. Für rein geschäftliche Schriftstücke, Rechnungen usw. wurde nur die halbe Gebühr berechnet. Gebührenfreiheit genossen obrigkeitliche Briefe und solche von Geistlichen. In Schaffhausen übertrug 1652 der Bürgermeister und Rat »das Post - und Ordinariwesen zu Wasser und zu Landes dem Postmeister Nikolaus Klingenfuß. Ferner richtete der Rat von Bern 1675 ein eigenes Postwesen ein, das er dem Säckelschreiber Beet. Fischer pachtweise verlieh. Zwischen den einzelnen Kantonen entstanden bald Zuständigkeitskonflikte. Um diese Zeit wurden auch die St. Galler durch Taxis genötigt, ihre alte Postverbindung nach Nürnberg ganz einzustellen und sich mit einer solchen nach Lindau zu begnügen. Dagegen gelang es dem Postmeister Klingenfuß in Schaffhausen, sich durch Verhandlungen mit dem Hause Taxis die Postverbindung Schaffhausen - Ulm zu sichern, die er als »Kaiserlicher Reichspost - meisters und Inhaber des zu Schaffhausen eingerichteten Reichs - PA unterhielt. Einige Jahre danach setzte er durch, daß ihm auch das österreichische PA zu Schaffhausen übertragen wurde, das als Mittelpunkt der Postverbindung Innsbruck—Schaffhausen—Basel von Bedeutung war. Ebenso schloß 1691 und 1694 der Postmeister Fischer in Bern mit dem Hause Taxis Verträge, wonach der Berner Post Briefe aus den Niederlanden und Deutschland zur Weiterbeförderung nach Piemont, Genf und andern Teilen der Schweiz zugeführt werden sollten. Auch im 18. Jahrhundert war die von der Familie Fischer als Pacht - unternehmen betriebene Berner Post die bedeutendste; sie umfaßte außer dem Kanton Bern die Kantone Wallis, Freiburg, Soluthurn und Luzern und unterhielt PAnst in den Kantonen Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug und Glarus. Die Fischerschen Auslandsposten erstreckten sich über den Simplon nach Mailand und durch das Neuenburgische bis nach Pontarlier. In St. Gallen, Zürich und Basel bestanden damals eigene Posten für Rechnung des Handelsstandes. In Schaffhausen lag das Postwesen In den Händen der Familien Peyer und Stocker, der Schwiegersöhne des Postmeisters Klingenfuß, und der Familie des 1712 zum wirklichen Reichspostmeister und österreichischen Postmeister ernannten Joh. Jak. von Meyenburg. Alle Posteinrichtungen waren im wesentlichen auf die Städte beschränkt; in Landorten fehlten sie. Neben den eigentlichen Postverwaltungen waren in manchen Kantonen mehrere Hundert nichtamtliche, von der Postverwaltung unabhängige Boten tätig. Die politischen Bewegungen in der Schweiz während des letzten Jahrzehnts des 18. Jahrhunderts brachten vorüber - gehend Einheitlichkeit in das schweizerische Postwesen, indem es am 3. 9. 1798 zum »Staatsregal der helvetischen einen und unteilbaren Republik. erhoben wurde. Die einheitliche Postverwaltung wurde jedoch am 2. 8. 1803 wieder aufgelöst und das Postwesen als Regal und Eigentum der Kantone erklärt. Nach Auflösung der einheitlichen Post trat die Fischersche Post wieder in ihrer früheren Weise in Wirksamkeit. Der Vertrag mit dem Kanton Bern wurde 1808 erneuert und bestand bis 1832. St. Gallen ging erst 1836 zum kantonalen Selbstbetrieb über, bis dahin leitete die Post ein kaufmännisches Direktorium. In Schaffhausen hatten bis 1833 die drei bevorrechtigten Familien das Postwesen inne, sie verzichteten in diesem Jahre auf die Post zugunsten des Fürsten von Thurn und Taxis. Schließlich gab es in der Schweiz 16 selbständige Postverwaltungen. Die benachbarten Kantone hatten unter sich sowie mit einzelnen angrenzenden fremden Staaten ihre Postverträge. Dem Kantonswirrwar machte die Bundes - verfassung von 1848 ein Ende; sie schuf ein Bundespostwesen, begrüdete die Gebührenfreiheit und die Unverletzlichkeit des Postgeheimnisses und bestimmte, daß der Bund für die Abtretung des Postregals Entschädigung leisten werde. Der Bund übernahm das Postwesen vom 1. 8. 1849 ab. Durch Vertrag verzichtete 1853 der Fürst von Thurn und Taxis gegen eine Entschädigung von 150 000 Fr. auf seine Gerechtsarne im Kanton Schaffhausen. Die Bundesverfassung von 1874 bestätigte das Postwesen im gesamten Umfang der Eidgenossenschaft als Bundessache. Sie bildet auch heute noch die Grundlage für die Wirksamkeit der schweizerischen Postverwaltung.

Spanien / Spanischer Bürgerkrieg

Spanien.
Geschichte. Verbürgte Nachrichten über das Bestehen eigentlicher Posteinrichtungen kommen in Spanien schon im 13. Jahrhundert vor. Zu Ende dieses Jahrhunderts bildeten sich in Katalonien Ver - einigungen von Boten, die damals schon "correos" (Eilboten) oder "troters" (Läufer) genannt wurden. Correos ist bis heute die Bezeichnung für Post geblieben. In einer Verordnung setzte der Rat von Barcelona 1338 die Pflichten der Eilboten gegenüber den Privatpersonen fest, die sich ihrer bedienen wollten; es waren also Posteinrichtungen für den öffentlichen Gebrauch im Königreich Aragonien schon im 14. Jahrhundert vorhanden. Ferdinand der Katholische erließ 1506 an die Boten von Valencia eine Botschaft, die genaue Einzelvorschriften über die Behandlung der von Botenhaltern angenommenen Briefe enthält. Am Hofe Ferdinands des Katholischen tauchte auch zum ersten Male das Amt des "Correo Mayor" (Botenmeister, Postmeister) auf. Mit dem König Philipp dem Schönen (1504 - 1506) kam Maffeo v. Taxis nach Spanien, dem das Postmeisteramt übertragen wurde. Die Taxisschen Posten dienten hauptsächlich zur Verbindung Spaniens mit dem habsburgischen Länderbesitz in den Niederlanden und in Österreich. In Spanien selbst blieb die Verkehrsvermittlung wesentlich in der Hand der vorher eingerichteten städtischen und privaten Unternehmungen. Mitglieder der Familie Taxis haben bis in das 17. Jahrhundert dem eingeschränkten Postwesen ihrer Familie in Spanien vorgestanden. Nach Ablösung der privaten Vorrechte richtete Philipp V. am 8. 7. 1716 das Postwesen als Staatsanstalt ein und ernannte den ersten Generaladministrator der Posten. 1794 erging eine für das Postwesen besonders wichtige Generalverordnung, die in vielen Punkten bis in die neuere Zeit gültig geblieben ist. 1871 wurde die Telegraphie mit der Post vereinigt.

Südafrika

Südafrikanische Union.
Geschichte. Die erste einer Staatspost ähnelnde Einrichtung, die auch der Öffentlichkeit zugänglich war, ist unmittelbar nach der Besetzung der Kapkolonie durch englische Truppen 1806 geschaffen worden. Es wurden mit Hottentotten besetzte Kurierstationen in geeigneten Plätzen an den Poststraßen eingerichtet und dort ansässigen Farmern übertragen. Nach einem kurzen Versuch wurden die Hottentottenposten, die vom SchloßPA in Kapstadt dreimal wöchentlich nach Stellenbosch verkehrten, 1807 jedoch wieder aufgehoben und der Postbeförderungsdienst durch Einrichtung von Pferdeposten, Post Orderlies genannt, auf einer dauerhafteren und regelmäßigeren Grundlage neu geregelt. Erst in den 40er und 50er Jahren nahm die Post mit der fort - schreitenden Besiedlung der Kolonie, der Einführung neuer Dienst - zweige und später der Entdeckung der Diamantenfelder usw. einen bemerkbaren Aufschwung. In den Jahren 1860 und 1861 wurde eine Stadtpost mit täglich dreimaliger Zustellung in Kapstadt und Port Elizabeth eingeführt. 1883 wurde die erste Bahnpost eingerichtet, das Jahr 1884 brachte die Postsparkasse und die Postbons, 1885 wurde der Telegraphendienst mit dem Postdienst vereinigt und der Paket - dienst nach dem Auslande, 1886 der Postauftragsdienst eingeführt, 1895 trat die Kolonie (jetziges Mitglied des Commonwealth) dem WPV bei.

Tibet

Tibet. In Tibet, dem asiatischen theokratischen Feudalstaat, bestand schon in den frühesten Zeiten ein Regierungskurierdienst, der die Hauptstadt Lhasa mit den entferntesten Landesteilen verband. Als Reittier diente das Pony, das an bestimmten Orten gewechselt wurde. Die Boten sollten zwar nur die Regierungspost befördern, sie nahmen aber auch gegen Geschenke nichtamtliche Briefe mit. Während der großen Neugestaltungen in den zwei ersten Jahrzehnten dieses Jahrhunderts hat die Regierung versucht, den alten Kurierdienst in einen regelmäßigen, der Allgemeinheit dienenden Postdienst umzuwandeln. Bis 1923 waren 12 PÄ eröffnet, von denen die bedeutenderen sich in Lhasa, Shigatse und Pari befinden. Die Postorte liegen in Mitteltibet, die äußeren Landesteile werden durch den alten Kurierdienst versorgt. Die Postverbindungen zwischen den PAnst des neuen Dienstes werden wie bei dem alten Regierungs - kurierdienst durch Ponyreiter mit regelmäßigem Wechsel des Reittiers hergestellt. Der Postdienst soll sich nach europäischem Muster abwickeln. Zur Freimachung dienen Postwertzeichen. Tibet gehört dem WPV nicht an und unterhält keine Postverbindungen mit anderen Staaten. Es steht heute unter chinesischem Machteinfluß.

Thailand / Siam

Thailand (Siam).
Geschichte. In Siam, das nach einer Erklärung des Ministerpräsidenten am 11. Mai 1949 den Namen ‚Thailand« angenommen hat, ist ein staatliches Postwesen erst im Jahre 1883 geschaffen worden. An seinem Aufbau und der weiteren Entwicklung der Postverhältnisse des Landes haben jahrzehntelang mehrere deutsche Berater und Leiter der wichtigsten Betriebe wesentlichen Anteil gehabt. Namentlich ein deutscher Postfachmann, der spätere Oberpostrat im RPM Collmann, hat sich an einflußreicher Stelle um die Ausgestaltung der Posteinrichtungen sehr verdient gemacht. Collmann wurde im Jahre 1900 zum Vize - Generaldirektor der Posten und Telegraphen Siams ernannt und hat von 1906 bis zu seinem im Jahre 1910 krankheitshalber erfolgten Rücktritt als Generaldirektor das siamesische Post - und Telegraphenwesen erfolgreich geleitet. Ihm verdankt das Land ein stattliches Netz von Post - und Telegraphenlinien und eine solche Vermehrung der PAnst, daß selbst kleinere Orte Post und Telegraphie haben. Für das 1897 geschaffene Postgesetz ist der Einfluß der deutschen postgesetzlichen Bestimmungen unverkennbar.

Türkei / Osmanisches Reich

Türkei.
Geschichte. Die ersten Anfänge der türkischen Posten reichen In die Zeit nach der Eroberung Konstantinopels 1453 zurück. Damals bildete sich die Genossenschaft der Sehi, einer Art Läufer, die mit großer Geschwindigkeit mehrere Meilen ohne Aufenthalt zurückzulegen vermochten und eine lange und leichte Stange mit sich führten, mit der sie sich über die ihren Lauf hemmenden Gräben und kleinen Gewässer schwangen. Ursprünglich lediglich zu Staatszwecken benutzt, dehnten sie im Laufe der Zeit ihre Wirksamkeit auch auf nichtamtliche Besorgungen aus und vermittelten während mehrerer hundert Jahre ausschließlich den Postverkehr in der Türkei. Sultan Mustaphan III. ließ sie im Russisch - Türkischen Kriege durch berittene Kuriere ersetzen und an den größeren Orten »Relais« zum Wechseln der Pferde errichten. 1826 schritt man zur Gründung eines Postdienstes mit feststehenden Abgangs - und Ankunftszeiten, der jedoch zunächst nur Staatszwecken diente. Die Beförderung von persönlichen Briefsendungen durch die Staats - kuriere für Rechnung des Staates begann in der Türkei erst 1841, vorher nahmen allerdings die Staatskuriere gelegentlich nichtamtliche Briefe gegen Zahlung eines Backschisch mit. Die Staatskuriere verbanden die Reichshauptstadt mit den Sitzen der Generalgouverneure (Vali) in den Provinzen (Vilayet). Zwischen den Provinzialhauptstädten und den Hauptorten der Kreise (Sandjak) bestanden weitere Verbindungen. Die Kosten dieser Postverbindungen trugen noch bis zum Juni 1883 die Provinzialbehörden. Zur Abfertigung der Kuriere waren bei den Verwaltungsbehörden besondere Büros für Postzwecke ein - gerichtet. Mit der "Übernahme der Privatbriefbeförderung durch den Staat wurden in der Reichshauptstadt und in den Provinzialorten die Postbüros von den Staatsbehörden getrennt und einer selbständigen Postdirektion unterstellt. 1871 wurde nach Vereinigung der Post und Telegraphie die Generaldirektion der Posten und Telegraphen gebildet. Bis zum Ausbruch des ersten Weltkrieges besaßen außer Deutschland (s. deutsche Posteinrichtungen im Auslande, frühere) Österreich, Frankreich, England, Griechenland und von außereuropäischen Staaten Ägypten eigene Posteinrichtungen in der Türkei.

Tunis

Tunis.
Geschichte. Bis 1870 bestanden ein französisches und italienisches PA nur in der Stadt Tunis. Seit 1881 hatte Frankreich seinen Postdienst in Tunis wesentlich erweitert. 1882 besaß es außer dem Postdienst in Tunis 25 PAg, die fast sämtlich von Telegraphenbeamten verwaltet wurden. Italien hatte außer dem PA in Tunis nur noch Agenturen in Goletta und Susa, die die dortigen Vize - Konsuln verwalteten. Das italienische PA in Tunis blieb bis zum Ablauf des Jahres 1890 bestehen. Eine tunesische Landespostverwaltung wurde am 1. 7. 1888 errichtet. Diese übernahm von der französischen Post 25 recettes und 8 distributions mit einem Poststreckennetz auf Landwegen und Eisenbahnen von zusammen 1677 km. Gleichzeitig mit der Einrichtung einer eigenen Landespost trat Tunis dem WPV bei.

Ungarn / Ungarische Reichshälfte

Ungarn.
Geschichte. In Ungarn soll schon König Matthias Corvinus (1458 - 1490) den postmäßigen Wechsel von Pferden und Fuhrwerken eingeführt haben. Zwischen Großwardein und Siebenbürgen soll in den Jahren 1540 - 1550 eine regelmäßige, auch für die Allgemeinheit benutzbare Beförderungsgelegenheit bestanden haben. Die Entwicklung des Verkehrs in Ungarn wurde durch die lange andauernden Türken - kriege und durch Zwietracht im Innern gelähmt. Erst unter den ungarischen Königen aus dem Hause Habsburg entwickelten sich die Posten stetiger. Ferdinand I. (1556 - 1564) verlieh dem Reichspost - meister Matthias v. Taxis ein Vorrecht zur Einrichtung von Posten in Ungarn. Gegen den Widerstand der ungarischen Stände scheint die Familie Taxis erst später davon Gebrauch gemacht zu haben. Sie übertrug 1612 ihr Vorrecht an den Italiener Karl Magni, der es 1623 an den steyerischen Oberpostmeister Johann Christoph Paar abtrat. Gleichfalls Im Widerstreit mit den ungarischen Ständen gelang es Paar 1624, die teils erhaltenen, teils gegen Entgelt erworbenen Postgerecht - same in ein Manneslehen umzugestalten, das ihm Ferdinand II. 1624 verlieh. König Karl III. löste 1722 das Postlehen der Familie Paar gegen Abfindung ab. Ein nennenswerter Postverkehr entwickelte sich nun nur in den Städten. Um die Stellen, namentlich auf dem flachen Lande, herrschte ein starker Wettbewerb, da nach der Ablösung des Postlehens die Bestallung der Postmeister der Übernahme eines Staatsamts gleichkam. Der Postdienst als solcher wurde dabei ganz Nebensache. Dem bereitete erst Josef II. (1765 - 1790) ein Ende. Er erließ ein strenges Verbot gegen den Kauf und Verkauf von Poststationen. Um aber diejenigen, die in gutem Glauben gegen Entgelt Poststationen erworben hatten, nicht zu schädigen, wurde ein für jede Station bemessener unveränderlicher Betrag festgesetzt, den der Nachfolger an seinen Vorgänger zu zahlen hatte, wenn dieser das Amt für gewisse Zeit treu und redlich verwaltet hatte. Dieser Betrag wurde in Ungarn als »Realpreise bezeichnet und erhielt sich bei einigen Poststationen bis in die letzten Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts. Josef II. hatte bald nach seinem Regierungsantritt in der Verfassung der obersten Landes - behörden einschneidende Änderungen vorgenommen. Nach seinem Tode gab es in Ungarn drei Hauptbehörden: die Hofkanzlei und die Hof - kammer in Wien sowie den Statthalterrat in Ofen. Die Leitung der ungarischen Posten wurde zwischen dem Statthalterrat und der Hof - kammer aufgeteilt. Entscheidende Neuerungen im ungarischen Postwesen brachte erst das 19. Jahrhundert. Es wurden das »Postgesetze vom 5. 11. 1837 und unmittelbar darauf die »Briefpostordnung « und die »Fahrpostordnung « geschaffen. Infolge der Ereignisse des Jahres 1848 wurde die selbständige Stellung innerhalb der Monarchie aufgehoben, und die im österreichischen Teil der Monarchie gültigen Gesetze und Verordnungen wurden auf Ungarn ausgedehnt. Entsprechend der neuen Einteilung der Länder der ungarischen Krone wurden 8 Postdirektionen errichtet. 1. 6. 1850 Einführung der Freimarken. 1867 nach Wiedereinsetzung der ungarischen Verfassung wurde die Selbständigkeit der ungarischen Postverwaltung wiederhergestellt. Dem WPV trat Ungarn am 1. 7. 1875 bei. 1896 Umgestaltung des Post - und Telegraphenwesens. Die "Generaldirektion für Posten, Telegraphen und Telephonie" wurde dem Handelsministerium unterstellt.

Russland

Union der Sozialistischen Sowjet - Republiken (Rußland)
Geschichte. Schon im 13. Jahrhundert war das ganze mongolische Gebiet, dem auch das spätere Rußland angehörte, mit einem Netz von Poststraßen und Poststationen überzogen. Das Unterhalten der Poststationen sowie die Gestellung der Wagen und sonstigen Fahrzeuge, der Pferde, Kutscher und Ruderer gehörte zu den Staats - fronen. Die russischen Großfürsten übernahmen die tatarische Fahrpost und bildeten sie weiter aus. 1627 richtete Zar Michael eine besondere Postbehörde (Jamskoi Prikas) ein. 1665 übernahm es der Holländer Johann van Sweden, der russischen Regierung alle 2 Wochen mit seinen Leuten und Pferden über Riga Nachrichten aus dem Auslande zuzustellen. Sein Unternehmen bestand nur 2 Jahre. Im Frieden von Andrussowo (1667) einigten sich Polen und Moskau auch über die Beförderung der Briefpost. Es war der erste von Rußland abgeschlossene Postvertrag; zur Förderung der Handelsinteressen beider Länder sollte die Post neben den amtlichen Briefschaften der Regierungen auch die Handelsbriefschaften der Kaufleute möglichst schnell und sicher befördern. 1667 wurde ein ausländischer Kaufmann Leo Marselis mit der Verwaltung der Post betraut, die Moskau mit Kurland verband und hauptsächlich der Beförderung der Briefpost vom Auslande diente. Marselis schloß einen Postvertrag mit dem Postmeister in Riga ab und trat mit den Statthaltern von Pskow und Nowgorod in Verbindung, um das neue Unternehmen zu fördern. Die Postbeamten wurden vereidigt und mußten versprechen, außer den ihnen an bestimmten Orten überreichten und in die Postfelleisen zu verschließenden Briefschaften keine anderen Gegenstände zur Beförderung entgegenzunehmen. Bald wurde die Post auch zur Vermittlung des Briefverkehrs innerhalb des Reichs benutzt. Es entstanden zunächst 2 Briefpoststrecken, beide in westlicher Richtung; von Moskau nach Smolensk und nach Nowgorod, Pskow und Riga; 1693 trat die Strecke Moskau–Archangelsk hinzu. Nach dem Tode des Leo Marselis (1670) leiteten noch Jahrzehnte hindurch Ausländer die russische Post. Zur Zeit Peter des Großen übten Deutsche einen großen Einfluß auf das Postwesen aus. Aus Aktenstücken der ersten Zeit der Regierung der Kaiserin Anna (1731) geht hervor, daß die Rechnungen der Postverwaltung in deutscher Sprache angefertigt wurden. Die Bücher in den Postkontoren wurden allgemein in deutscher Sprache geführt. Erst im Laufe des 18. Jahrhunderts begannen die Russen an der Verwaltung mehr Anteil zu nehmen. In der Geschichte der russischen Post des 18. Jahrhunderts ist besonders der Ausbau der Poststraßen bemerkenswert. Um die Mitte des Jahrhunderts gab es 574 PAnst, bei denen 3902 Postpferde gehalten wurden. Die PAnst verteilten sich auf etwa 30 Hauptpoststrecken; die Entfernung der Stationen betrug 22 - 39 Werst (1 Werst = 1, 067 km). Die wichtigste Strecke war die 734 Werst lange Petersburg–Moskau über Nowgorod und Twer. Weitere Poststraßen führten von Petersburg über Wiborg an die schwedische Grenze, über Narwa nach Riga und von da weiter nach Preußen sowie von Moskau nach Sibirien, nach Kiew und Smolensk, nach Astrachan, Archangelsk und anderen Orten. Die Posten nach Sibirien hatten wahrscheinlich Anschluß an chinesische Posten nach Peking. Kennzeichnend für die damaligen Zustände ist, daß wiederholte kaiserliche Erlasse zum Schutze der Reisenden und gegen die Hinterziehung des Postgeldes nötig waren. über andere Zweige des russischen Postdienstbetriebes geben die kaiserlichen Erlasse jener Zeit Auskunft. Ein Ukas von 1701 gebot darauf zu achten, daß in den mit der Post versandten Briefen keine Wertgegenstände, Schmuck - sachen, Edelsteine nach Rußland eingeschmuggelt würden. 1716 wurde streng verboten, in persönlichen Briefen die öffentlichen Angelegenheiten zu berühren oder über die militärische Lage zu berichten. Ein Ukas von 1725 verordnete, streng darauf zu achten, daß den Poststücken der Regierung keine nichtamtlichen Briefe zur Ersparung der Gebühr beigelegt würden. Ende des 18. Jahrhunderts verfaßte der Postdirektor v. Prestel, ein Deutscher, in Moskau eine PO, die lange Zeit die Grund - lage des neueren russischen Postwesens bildete. Im 19. Jahrhundert wurden die Poststraßen und PAnst wesentlich vermehrt. Die Eisenbahnen wurden am 1. 11. 1838 zum ersten Male zur Postbeförderung auf der Strecke Petersburg—Zarskoje - Sselo benutzt. 10. 12. 1857 erste Ausgabe der Briefmarken. 1884 Vereinigung von Post und Telegraphie; Einführung der Postsparkasse am 26. 6. 1889 und des Postanweisungs - dienstes am 1. 1. 1897. Für den Postverkehr nicht nur Rußlands, sondern ganz Europas war von großer Bedeutung die 1903 vollendete Herstellung des Schienenwegs durch Sibirien, durch dessen Benutzung die Dauer der Briefbeförderung von Europa nach dem fernen Osten auf die Hälfte und später auf ein Drittel der Beförderungsdauer auf dem Dampferweg abgekürzt wurde. Der Ausgang des ersten Weltkrieges brachte eine völlige Umgestaltung der russischen Postverwaltung. Bei Gründung der russischen ‚ Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik « am 15. 11. 1917 wurde das Postwesen in die Räteverfassung eingegliedert. Seit dem Weltpostkongreß von Paris (1947) gelten außer der Union der Sozialistischen Sowjet - Republiken noch die Sozialistischen Sowjet - Republiken Ukraine und Weißrußland (Republique Sovietique Socialiste dUkraine und Republique Sovietique Socialiste de Bielorussie) als Mitglieder des WPV.

USA / Vereinigte Staaten von Amerika

Vereinigte Staaten von Amerika
Geschichte. In der Geschichte der amerikanischen Post sind zu unterscheiden die Zeiträume: 1. der kolonialen Ortsposten vom Beginn der Besiedlung bis 1693; 2. der englischen Lehenspost in Händen von Unternehmungen von 1693 - 1710; 3. der staatlich geordneten königlichen Post unter der Herrschaft der englischen Postgesetzgebung von 1711 - 1774; 4. der selbständigen Bundespost von 1776 bis auf die neueste Zeit. über Einrichtung, Art, Umfang und Weiterentwicklung der amerikanischen Post in dem ersten Zeitabschnitt sind nur spärliche Nach - richten vorhanden. 1639 betraute die Regierungsbehörde in Massachusetts den Bürger Richard Fairbanks in Boston mit der Zustellung und Beförderung von Briefen. Das Amt brachte ihm neben dem Einkommen von 1 Penny für den Brief manche Vorteile. 1672 stellte der Gouverneur der New York - Kolonie eine monatlich zwischen New York und Boston verkehrende Postverbindung her. 1677 beauftragte der Staat Massachusetts den Einwohner Hayward in Boston mit der Wahrnehmung der Postgeschäfte. Hayward wurde der erste wirkliche »Postmaster e und seine Amtsstube im Stadthaus das erste Post - Office. 1683 richtete William Penn eine PAnst in Philadelphia mit wöchentlichen Postverbindungen nach verschiedenen Plätzen der Umgegend ein. In Virginien war die Weiterbeförderung der Briefbeutel in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts eine Gemeinpflicht, ein Pflanzer hatte die Post mit Boten zum nächsten zu senden. Am 17. 2. 1691 übertrug Wilhelm von Oranien das ausschließliche Recht zur Ausübung des Postdienstes im englischen Amerika auf 21 Jahre Thomas Neale, dem Haupt der königlichen Münze in London. Neale betraute mit der Einrichtung der amerikanischen Post den Kaufmann Andrew Hamilton, der 1692 zum amerikanischen Generalpostmeister mit dem Auftrage ernannt wurde, regelmäßige Posten in der Kolonie einzurichten. Hamilton gebührt das Verdienst, die Poststrecke Portsmouth–Philadelphia am 1. 5. 1691 eingerichtet und unter großen Schwierigkeiten aufrechterhalten zu haben. Durch das große Postgesetz der Königin Anna aus dem Jahre 1710 wurde die amerikanische Post von der englischen Krone übernommen. Benjamin Franklin, der von 1753 - 1774 Deputy Postmaster - General der Neu - England - Staaten und ein ebenso ausgezeichneter Fachmann wie Staats - mann war, führte u. a. eine Pennypost für Ortsbriefe ein. Als 1773 die Gegensätze zwischen der Kolonie und dem Mutterlande zum offenen Ausbruch kamen, wurde Franklin von London aus seines Amts entsetzt. Während des Unabhängigkeitskampfes rief der erste Landeskongreß am 26. 7. 1775 die selbständige amerikanische Post ins Leben. Der Kongreß machte Philadelphia zum Sitz der Hauptverwaltung und stellte an ihre Spitze Benjamin Franklin. Ein schneller Wechsel im General - Postmeisteramt seit 1776 erklärt sich aus dem Bestreben, Kräfte zu gewinnen, die mehr Überschüsse aus dem Postwesen zu erzielen verstanden. Die Gebühren wurden 1777 um 50 v. H. und 1779 auf das Zwanzigfache der von 1775 erhöht. Aber schon 1781 führte man die Gebührensätze im allgemeinen Interesse auf den Stand von 1775 zurück. Die Verfassung vom 17. 9. 1787, das heute noch gültige Grundgesetz der Vereinigten Staaten, führte im Art. 1, Abschn. 8 unter den dem Kongreß vorbehaltenen Befugnissen die Einrichtung der PÄ und Postlinien und den Erlaß der zum Vollzug erforderlichen Gesetze auf. Äußerlich verkörperte sich die Einheit in dem Amt des General - postmeisters, der 1789 zunächst in New York, 1792 in Philadelphia untergebracht und 1800 nach Washington verlegt wurde. Seit 1829 ist der General - Postmeister Mitglied des Kabinetts. 1847 schloß die amerikanische Postverwaltung den ersten Vertrag mit einer fremden Regierung — Bremen — über den Austausch von Posten ab. 1847 wurden auf Grund eines Kongreßbeschlusses die ersten Freimarken ausgegeben. Unter der Verwaltung des General - Postmeisters Montgomery Blair wurde 1863 der kostenfreie Briefzustelldienst — free delivery system — zunächst in Städten mit mindestens 50 000 Einwohnern eingerichtet. 1864 führte derselbe General - Postmeister den Postanweisungsdienst ein. Dem WPV traten die V. St. am 1. 7. 1875 bei. Gegen den heftigen Widerstand der Großbanken setzte der General - Postmeister Hitchcock 1910 die Einführung der Postsparkasse durch. Durch das Haushaltsgesetz für 1912/13 erlangte Frank Hitchcock auch die Ermächtigung zur Einrichtung eines Postpaketdienstes innerhalb der V. St. vom 1. 1. 1913 ab. Vorher hatte sich die Post der V. St. mit der Beförderung von Postpaketen nur im Verkehr mit fremden Ländern befaßt; im inneren Verkehr konnten Handelswaren usw. nur bis 4 Pfund (1 Pfund = 16 Unzen = 453, 6 g), vor 1863 nur bis 3 Pfund mit der Briefpost versandt werden. Die Paketbeförderung besorgten schon seit 1839 Frachtgesellschaften, die Express Companies, von denen jede vertragsmäßig auf bestimmten Eisenbahnlinien das ausschließliche Recht der Eilgutbeförderung hatte und die Gebühren nach Belieben erhöhen konnte. Aus der Vormachtstellung der Express Companies, die von jeher die Zulassung von Postpaketen bekämpften, wird die späte Einführung dieses Dienstzweiges erklärlich. Im laufenden Jahrhundert hat die P. V. der V. St. ihre Einrichtungen weiter aus - gebaut und zu Höchstleistungen, namentlich durch den Einsatz der neuzeitlichsten Beförderungsmittel auf der Erde und in der Luft, emporgeführt. Gegen Ende 1951 ist es dem leitenden General - Post - master, einem bekannten Fachmann, nach einem ersten Schritt im Jahre 1949 gelungen, eine Gebührenerhöhung auf wichtigen Gebieten (die Postgebühren waren seit den letzten 70 Jahren durchweg die gleichen geblieben) durchzusetzen, die den immer stärker angewachsenen Zuschußbedarf der Verwaltung wesentlich beeinflussen dürfte. Die neuen Tarife treten zu verschiedenen Zeitpunkten vom Jahre 1952 an in Kraft.

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