Die ungarische Reichshälfte, auch bekannt als das Königreich Ungarn, war Teil der Doppelmonarchie Österreich - Ungarn, die von 1867 bis 1918 existierte. Sie entstand durch den Ausgleich von 1867, bei dem die Habsburgermonarchie in eine Realunion umgewandelt wurde, bestehend aus dem Kaisertum Österreich und dem Königreich Ungarn.
Das Königreich Ungarn hatte eine eigene Regierung und ein eigenes Parlament in Budapest, das für innere Angelegenheiten zuständig war. Die gemeinsamen Angelegenheiten (Außenpolitik, Verteidigung und Finanzierung dieser Bereiche) wurden von gemeinsamen Ministern verwaltet.
Die ungarische Reichshälfte umfasste das heutige Ungarn und Teile der umliegenden Länder, darunter Teile des heutigen Sloweniens, Kroatiens, Serbiens, der Slowakei, der Ukraine und Rumäniens. Die Bevölkerung war ethnisch sehr vielfältig, mit einer Mischung aus Ungarn, Slowaken, Rumänen, Serben, Kroaten und anderen Nationalitäten.
Die ungarische Reichshälfte endete nach dem Ersten Weltkrieg mit dem Vertrag von Trianon im Jahr 1920, bei dem das Königreich Ungarn einen Großteil seines Territoriums an die umliegenden Staaten verlor. Dieser Verlust wird in Ungarn oft als nationale Tragödie bezeichnet. Heute ist Ungarn eine unabhängige Nation und Mitglied der Europäischen Union.
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Ungarn.
Geschichte. In Ungarn soll schon König Matthias Corvinus (1458 - 1490) den postmäßigen Wechsel von Pferden und Fuhrwerken eingeführt haben. Zwischen Großwardein und Siebenbürgen soll in den Jahren 1540 - 1550 eine regelmäßige, auch für die Allgemeinheit benutzbare Beförderungsgelegenheit bestanden haben. Die Entwicklung des Verkehrs in Ungarn wurde durch die lange andauernden Türken - kriege und durch Zwietracht im Innern gelähmt. Erst unter den ungarischen Königen aus dem Hause Habsburg entwickelten sich die Posten stetiger. Ferdinand I. (1556 - 1564) verlieh dem Reichspost - meister Matthias v. Taxis ein Vorrecht zur Einrichtung von Posten in Ungarn. Gegen den Widerstand der ungarischen Stände scheint die Familie Taxis erst später davon Gebrauch gemacht zu haben. Sie übertrug 1612 ihr Vorrecht an den Italiener Karl Magni, der es 1623 an den steyerischen Oberpostmeister Johann Christoph Paar abtrat. Gleichfalls Im Widerstreit mit den ungarischen Ständen gelang es Paar 1624, die teils erhaltenen, teils gegen Entgelt erworbenen Postgerecht - same in ein Manneslehen umzugestalten, das ihm Ferdinand II. 1624 verlieh. König Karl III. löste 1722 das Postlehen der Familie Paar gegen Abfindung ab. Ein nennenswerter Postverkehr entwickelte sich nun nur in den Städten. Um die Stellen, namentlich auf dem flachen Lande, herrschte ein starker Wettbewerb, da nach der Ablösung des Postlehens die Bestallung der Postmeister der Übernahme eines Staatsamts gleichkam. Der Postdienst als solcher wurde dabei ganz Nebensache. Dem bereitete erst Josef II. (1765 - 1790) ein Ende. Er erließ ein strenges Verbot gegen den Kauf und Verkauf von Poststationen. Um aber diejenigen, die in gutem Glauben gegen Entgelt Poststationen erworben hatten, nicht zu schädigen, wurde ein für jede Station bemessener unveränderlicher Betrag festgesetzt, den der Nachfolger an seinen Vorgänger zu zahlen hatte, wenn dieser das Amt für gewisse Zeit treu und redlich verwaltet hatte. Dieser Betrag wurde in Ungarn als "Realpreise bezeichnet und erhielt sich bei einigen Poststationen bis in die letzten Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts. Josef II. hatte bald nach seinem Regierungsantritt in der Verfassung der obersten Landes - behörden einschneidende Änderungen vorgenommen. Nach seinem Tode gab es in Ungarn drei Hauptbehörden: die Hofkanzlei und die Hof - kammer in Wien sowie den Statthalterrat in Ofen. Die Leitung der ungarischen Posten wurde zwischen dem Statthalterrat und der Hof - kammer aufgeteilt. Entscheidende Neuerungen im ungarischen Postwesen brachte erst das 19. Jahrhundert. Es wurden das "Postgesetze vom 5. 11. 1837 und unmittelbar darauf die "Briefpostordnung " und die "Fahrpostordnung " geschaffen. Infolge der Ereignisse des Jahres 1848 wurde die selbständige Stellung innerhalb der Monarchie aufgehoben, und die im österreichischen Teil der Monarchie gültigen Gesetze und Verordnungen wurden auf Ungarn ausgedehnt. Entsprechend der neuen Einteilung der Länder der ungarischen Krone wurden 8 Postdirektionen errichtet. 1. 6. 1850 Einführung der Freimarken. 1867 nach Wiedereinsetzung der ungarischen Verfassung wurde die Selbständigkeit der ungarischen Postverwaltung wiederhergestellt. Dem WPV trat Ungarn am 1. 7. 1875 bei. 1896 Umgestaltung des Post - und Telegraphenwesens. Die "Generaldirektion für Posten, Telegraphen und Telephonie" wurde dem Handelsministerium unterstellt.
in: Handwörterbuch des Postwesens