Die Portofreiheit für Kriegsgefangene ist ein bemerkenswertes Kapitel in der Geschichte der Kriege. Sie wurde eingeführt, um den Kriegsgefangenen die Möglichkeit zu geben, mit ihren Familien und Freunden in Kontakt zu bleiben, ohne sich Sorgen um die Kosten für Briefmarken machen zu müssen.
Im Ersten und Zweiten Weltkrieg war die Portofreiheit ein wichtiger Aspekt des Alltagslebens der Kriegsgefangenen. Sie ermöglichte es ihnen, Briefe, Postkarten und sogar Pakete zu senden und zu empfangen, ohne dass dafür Porto erhoben wurde. Diese Regelung war Teil der Genfer Konventionen, die das Leben von Kriegsgefangenen regelten.
Die Portofreiheit war mehr als nur eine finanzielle Erleichterung. Sie war ein Symbol für die Menschlichkeit, selbst in Zeiten des Krieges. Sie ermöglichte es den Gefangenen, ihre Gedanken, Ängste und Hoffnungen mit ihren Lieben zu teilen. Sie bot einen Hauch von Normalität in einer ansonsten sehr schwierigen Zeit.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Portofreiheit nicht nur für die Kriegsgefangenen galt, sondern auch für die Zivilbevölkerung in besetzten Gebieten. Sie war ein wichtiger Bestandteil der Bemühungen, die Auswirkungen des Krieges auf die Zivilbevölkerung zu mildern.
Heute ist die Portofreiheit für Kriegsgefangene ein historisches Relikt, aber sie bleibt ein starkes Symbol für die Würde und die Rechte der Menschen, selbst in den dunkelsten Zeiten. Sie erinnert uns daran, dass selbst im Krieg die Menschlichkeit bewahrt werden muss. Sie ist ein Beweis dafür, dass selbst in Zeiten des Konflikts Kommunikation und Verbindung wichtig sind.
von: Microsoft Copilot - Mit KI Unterstützung erstellt
Kriegsgefangenensendungen werden im Weltpostverkehr gebührenfrei befördert. Die Gebührenfreiheit bezieht sich auf Briefsendungen, Pakete und Wertsendungen sowie auf Postanweisungen; jedoch sind Postaufträge und Nachnahmesendungen von der Gebührenfreiheit ausgeschlossen. Die Gebührenfreiheit der Kriegsgefangenensendungen ist zuerst vom Postkongreß in Rom (1906) beschlossen worden, der damit einem Beschluß der ersten Haager Friedenskonferenz (1899) gefolgt ist, dem die Absicht zugrunde lag, das ohnehin beklagenswerte Los der Kriegsgefangenen durch weitestgehende Erleichterung ihres Verkehrs mit der Heimat soviel wie möglich zu lindern. Die späteren Postkongresse haben die Ge - bührenfreiheit in tibereinstimmung mit den Beschlüssen der zweiten Haager Friedenskonferenz (1907) aufrecht - erhalten. Die Gebührenfreiheit bezieht sich auf Sendungen, die an Kriegsgefangene gerichtet sind oder von ihnen herrühren. Sendungen der in einem neutralen Lande aufgenommenen und untergebrachten Kriegführenden (Sendungen der Internierten) werden in gleicher Weise wie Kriegsgefangenensendungen gebührenfrei befördert. Außer den Sendungen der Kriegsgefangenen selbst werden auch Sendungen, die sich auf Kriegsgefangene beziehen, gebührenfrei befördert, wenn sie unmittelbar oder mittelbar von den in den kriegführenden Ländern oder in neutralen Ländern, die Kriegführende auf ihrem Gebiete aufgenommen haben, etwa eingerichteten Auskunftsstellen über Kriegsgefangene aufgeliefert werden oder für sie bestimmt sind. Die Errichtung derartiger Auskunftsstellen ist in der Haager Landkriegsordnung vorgesehen. Bei den Auskunftsstellen wurde in den beiden Weltkriegen für jeden Kriegsgefangenen ein Personalblatt angelegt und auf dem laufenden gehalten. In Deutschland kamen zuletzt die von den Oberkommandos der Wehrmachtteile und den deutschen Vereinen vom Roten Kreuz eingerichteten Komitees in Betracht. Ihre Tätigkeit hat zum Teil den Abschluß der Kriegshandlungen lange überdauert und zeitweise nie vorausgeschaute Höhepunkte erreicht. Bei der Abwicklung des ins Riesenhafte angewachsenen Kriegsgefangenenpostverkehrs haben sich manche Postverwaltungen, namentlich die der neutralen Schweiz, unvergängliches Verdienst erworben.
in: Handwörterbuch des Postwesens