Die Deutschen Auslandspostämter waren Einrichtungen des Deutschen Kaiserreichs, die Ende des 19. Jahrhunderts eingerichtet wurden, um die postalischen Bedürfnisse der deutschen Kolonien und der in einigen souveränen Staaten ansässigen deutschen Kaufleute zu erfüllen. Diese Postämter befanden sich in verschiedenen Teilen der Welt, darunter Afrika, der Pazifik und einige souveräne Staaten wie China, Marokko und die Türkei.
In den Kolonien wie Deutsch - Neuguinea, Deutsch - Ostafrika, Deutsch - Südwestafrika, Kamerun und Togo sowie im pazifischen Raum in den Karolinen, der Bucht von Kiautschou, den Marianen, den Marshall - Inseln und Samoa wurden diese Postämter eingerichtet, um die Verbindung zwischen der Heimat und den fernen Gebieten zu gewährleisten.
Zu Beginn wurden für die Beförderung der Post die frühen Briefmarken des Deutschen Reichs verwendet, die später durch Marken mit Aufdrucken der jeweiligen Kolonie oder des Auslandspostamtes ergänzt wurden. Ab 1900 wurden in den Kolonien eigene Marken eingeführt, die unter Sammlern heute sehr begehrt sind.
Die Geschichte und die Philatelie der Deutschen Auslandspostämter und Kolonien sind ein faszinierender Teil der deutschen Geschichte und bieten einen Einblick in die damalige Zeit der globalen Expansion und Kommunikation.
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Kolonialpostwertzeichen nennen Sammlerkreise die deutschen Postwertzeichen, die eigens für die ehemals deutschen Schutzgebiete (s. Post in den ehemals deutschen Schutzgebieten) und die deutschen PAnst im Auslande (s. deutsche Posteinrichtungen im Auslande) herausgegeben worden waren. Die ersten Marken usw. wurden bei Einrichtung der ersten deutschen PAnst in Marokko am 20. 12. 1899 ausgegeben, auf den Karolinen am 12. 10. 1899 und auf den Marianen am 8. 11. 1899. In den anderen Schutzgebieten usw. wurden bei Auf - nahme des deutschen Postdienstes zunächst die Wertzeichen des Deutschen Reichs, des Norddeutschen Postbezirks (Türkei) sowie die der deutschen Post in China (Kiautschou) benutzt. Später wurden auch hier eigene Marken usw. herausgegeben. Die folgende Übersicht gibt das Jahr der Einführung der eigenen Postwertzeichen und daneben in Klammern den Tag der Einrichtung der ersten deutschen PAnst an.
Deutsche Post in China 1898 (16. 8. 1886),
- in der Türkei 1884 (1. 3. 1870),
- für Deutsch - Neuguinea 1898 (15. 2. 1888),
- Ostafrika 1893 (4. 10. 1890),
- Südwestafrika 1897 (7. 7. 1888),
- Kamerun 1897 (1. 2. 1887),
- Kiautschou 1900 (26.1. 1898),
- die Marshallinseln 1897 (1. 10. 1888),
- Samoa 1900 (21. 9. 1886),
- Togo 1897 (1. 3. 1888).
Die Wertzeichen der Deutschen Post in der Türkei wurden am 1. 10. 1914 infolge Aufhebung der Kapitulationen (Verträge, die den christlichen Großmächten das Recht der Gerichtsbarkeitsausübung für ihre Untertanen durch die eigenen Konsuln geben) eingezogen. In den übrigen Gebieten verloren sie zunächst durch feindliche Be - setzung usw. während des ersten Weltkrieges ihre Gültigkeit; später mußten sie infolge des Vertrags von Versailles vom 28. 6. 1919 endgültig außer Umlauf gesetzt werden.
in: Handwörterbuch des Postwesens
Post in den ehemals deutschen Schutzgebieten.
Deutsch - Ostafrika.
I. Einrichtung von Postanstalten. Am 27. 2. 1885 erhielt die Gesellschaft für deutsche Kolonisation, die spätere Deutsch - Ostafrikanische Gesellschaft, den Schutzbrief für ihre in Ostafrika gelegenen Gebiete. Die erste deutsche PAnst in Ostafrika war die am 23. 11. 1888 errichtete PAg in Lamu (Wituland), die aber schon Ende März 1891 infolge Übergangs des Witulandes in englischen Besitz aufgehoben wurde. In Zanzibar trat eine deutsche PAg am 27. 8. 1890 ins Leben. Als deutsche PAg am 4. 10. 1890 in Daressalam und Bagamoyo eingerichtet worden waren, wurden der PAg in Zanzibar die Geschäfte einer Haupt PAg für die deutschen PAnst in Ostafrika übertragen; diese Geschäfte gingen jedoch schon 1891 auf die PAg in Dar - essalam über. Ende Juli 1891 wurde die deutsche PAnst in dem britisch gewordenen Zanzibar geschlossen. Die PAg in Daressalam erhielt 1892 die Bezeichnung "Postamt " und wurde mit weitergehenden Befugnissen ausgestattet; gleichzeitig wurden die PAnst des Schutz - gebiets, die bis dahin der OPD Hamburg unterstanden, dem RPA unmittelbar unterstellt. In den Jahren 1891 bis 1894 traten 7 weitere PAg in Wirksamkeit. Im Innern des Landes wurden 1895 und 1896 PAg mit beschränkteren Befugnissen auf einer großen Zahl von Militärstationen eingerichtet. In der Folgezeit bis zum Kriegsausbruch 1914 wurde das Verkehrsnetz weiter ausgebaut. Außer den PAnst bestanden noch vier Telegraphenhilfsstellen, wodurch sich die Gesamtzahl der VAnst 1914 auf 55 belief. II. Beamtenverhältnisse. Von den PAnst in Deutsch - Ostafrika waren Daressalam, Bagamoyo und Tanga von Anfang an mit Fachbeamten besetzt. Später sind Fachbeamte nach verschiedenen PAg entsandt worden. Das PA in Daressalam leitete ein Postdirektor. Ende 1913 waren 50 Fachbeamte und 107 farbige Kräfte vorhanden. 19 farbige Hilfskräfte waren besonders im Telegraphen - und Fernsprechdienst tätig. 25 weiße Nichtfachbeamte standen kleineren VAnst vor.
III. Dienstzweige. Das Schutzgebiet Deutsch - Ostafrika nahm schon Ende 1902 am internationalen Brief - und Nachnahmedienst teil, ferner am Dienste der Briefe und Kästchen mit Wertangabe, am Postanweisungsdienst und am Dienste der Postpakete ohne Wertangabe sowie des Zeitungsbezugs, jedoch nicht am Postauftragsdienst. Zustell - dienst bestand nicht. An den Dienstzweigen beteiligten sich uneingeschränkt die Küsten - PAnst bis auf 2 kleinere, während die im Innern gelegenen PAnst in ihren Befugnissen mehr oder weniger beschränkt waren.
Deutsch - Südwestafrika.
I. Einrichtung von Postanstalten. Am 24. 4. 1886 wurde Lüderitzbucht (Angra Pequena) unter deutschen Schutz gestellt. Die erste PAnst im Schutzgebiet war die PAg in Otjimbingwe, die im November 1891 nach Windhuk verlegt wurde. Außer Windhuk hatte bis Mitte der 90er Jahre kein Ort des Schutzgebietes regelmäßige Postverbindungen (nur Gelegenheitsbeförderungen durch Missionare usw.) Nachdem seit Mitte 1893 deutsche Dampfer in Swakopmund anlegten, wurde im Frühjahr 1895 ein Fachbeamter zur Einrichtung eines geordneten Postwesens in das Schutzgebiet entsandt. In den Jahren 1895 und 1896 entstanden PAg in Swakopmund, Otjimbingwe, Omaruru, Okahandja, Gibeon, Keetmanshoop, Lüderitzbucht, Warm - bad, Cap Cross und Rehoboth. 1896 übernahm der Fachbeamte die Verwaltung der PAg in Windhuk, die damit Haupt PAnst des Schutz - gebiets wurde und als solche im folgenden Jahre die Bezeichnung "Postamte erhielt; nachher wurde diese Bezeichnung auch den PAg in Swakopmund, Lüderitzbucht und Keetmanshoop beigelegt. Im Mai 1899 wurde das Postwesen Deutsch - Südwestafrikas, das bis dahin der OPD Hamburg unterstanden hatte, dem RPA unmittelbar unter - stellt. In den Jahren 1896 bis 1901 wurden die Posteinrichtungen des Schutzgebiets durch eine Anzahl in einfachster Form gehaltener PAnst (PH St) erweitert. Bei Kriegsausbruch 1914 hatte das Schutzgebiet 4 PÄ, 25 PAg und 47 PH St. II. Beamtenverhältnisse. Bis 1895 besorgte der Postagent in Otjimbingwe (später in Windhuk) den gesamten Postdienst im Schutzgebiet. Ein deutscher Fachbeamter war erst seit Frühjahr 1895 dort tätig. In den Jahren 1896 - 1898 wurden die wichtigsten PAnst, nämlich die PAg in Swakopmund, Keetmanshoop. Okabandja und Otjimbingwe, mit Fachbeamten besetzt; von Otjimbingwe siedelte der Beamte später nach Karibib über. Das PA in Windhuk leitete ein Postdirektor. Hilfe im inneren Dienst der PAnst leisteten Eingeborene (Hereros, Hottentotten, Kaffern und Bastarde). Ende 1913 waren in Deutsch - Südwestafrika 76 Fachbeamte und 99 Nichtfachbeamte beschäftigt, außerdem 58 Eingeborene für den einfachen Dienst.
III. Dienstzweige. Das Schutzgebiet gehörte dem WPV seit dem 1. 7. 1888 an. Es nahm am internationalen Brief - und Nachnahmedienst, Zeitungs -, Postanweisungs -, Postpaket - und Postfrachtstückdienst sowie am Dienste der Briefe und Kästchen mit Wertangabe teil. Abgesehen von Wertdienst befaßten sich die PÄ in Windhuk, Keetmanshoop, Lüderitzbucht und Swakopmund sowie alle 25 PAg gleichmäßig mit allen genannten Geschäftszweigen des Postdienstes. Die 47 PHSt besorgten nur die Annahme und Ausgabe von gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefpostgegenständen, daneben auch in einzelnen Fällen von Postpaketen und Postfrachtstücken. Seit der Entdeckung von Diamanten war Wertangabe bis 8000 M bei Postpaketen eingeführt, außerdem waren auch Briefe und Kästchen mit Wertangabe bis 8000 M zugelassen, aber nur im Verkehr der beiden Küsten PA. Swakopmund und Lüderitzbucht mit Deutschland und zwischen den beiden PÄ. Am Paketverkehr einschl, des Frachtstückverkehrs sowie am Postanweisungsdienst beteiligten sich schließlich alle PÄ und PAg.
Kamerun.
I. Einrichtung von Postanstalten. Kamerun stand seit dem 14.7.1884 unter deutschem Schutz. Die erste PAnst im Schutzgebiet, die PAg in Kamerun, wurde am 1. 2. 1887 errichtet. Es folgte am 24. 12. 1888 die PAg in Victoria. Die Haupt PAnst des Schutzgebiets befand sich von Anfang an in Kamerun (Duals); sie erhielt 1897 die Bezeichnung ‚Postamt s. Bis 1914 war die Zahl der PAnst auf 45 gestiegen, zu denen noch 6 Telegraphenhilfsstellen kamen. Die PAnst des Schutzgebiets unterstanden zunächst in bezug auf den laufenden Dienst und die Abrechnung der OPD Hamburg; später wurden sie dem RPA unmittelbar unterstellt
II. Beamtenverhältnisse. Verwalter der PAg in Kamerun war anfangs ein Gouvernementsbeamter. Im August 1888 wurde ein Postfachbeamter nach dem Schutzgebiet entsandt, der verhältnismäßig lange nebenamtlich die Geschäfte eines Gouvernementssekaergrs versah. Erst seit April 1894 hatte der Fachbeamte in Kamerun (Duala), der die Amtsbezeichnung "Postmeister" führte, seine ganze Arbeitskraft den Postgeschäften zu widmen. Seit 1900 befand sich auch in Victoria, der Vermittlungsstelle für den Verkehr mit Buea (Regierungssitz), ein Fachbeamter. Ende 1913 waren im Schutzgebiet 31 weiße Beamte, 35 Farbige, meist Dualaneger, für den einfachen Dienst. Außerdem waren 62 Dualaneger im Hilfsbeamtendienst als selbständige Verwalter kleiner PAg und THSt und bei bedeutenderen PAnst als Telegraphisten sowie in einfacheren postalischen Geschäften tätig. Endlich waren 26 Weiße als Postagenten bestellt.
III. Dienstzweige. Das Schutzgebiet gehörte dem WPV seit dem 1. 6. 1887 an. Die PAnst in Kamerun befaßten sich im allgemeinen mit den international geregelten Dienstzweigen, die auch in Ostafrika und Südwestafrika betrieben wurden. Der Postanweisungsverkehr bestand seit dem 1. 7. 1890. Postpakete bis 5 kg waren im Verkehr mit allen am Postpaketdienst teilnehmenden PAnst schon seit dem 1. 6. 1887 zugelassen; im Verkehr der Schutzgebiets - PAnst untereinander und im Verkehr dieser PAnst mit Deutschland wurden, ebenfalls seit dem 1. 6. 1887, auch Postfrachtstücke von mehr als 5 bis 10 kg angenommen. Der Nachnahmedienst wurde seit Januar 1901 bei den am Postanweisungsdienst beteiligten PAnst eingerichtet. Briefe und Pakete mit Wertangabe waren seit dem 1. 7. 1890 zulässig; doch wurde dieser Dienst auf die PAnst Duala, Kribi und Victoria beschränkt.
Togo.
I. Einrichtung von Postanstalten. Das Togogebiet wurde am 5. 7. 1884 unter deutschen Schutz gestellt. Die PAnst unterstanden in bezug auf den laufenden Dienst und die Abrechnung der OPD Hamburg. HauptPAnst des Togogebiets war anfangs die PAg in Klein - Popo, eingerichtet am 1. 3. 1888, die 1897 die Bezeichnung "Postamts erhielt. Mitte Januar 1900 wurde die PAnst in Klein - Popo wieder in eine PAg umgewandelt und die Haupt PAnst nach Lome verlegt, das damit die Bezeichnung "Postamts bekam. Bei Kriegsbeginn 1914 hatte Togo 17 PAnst und 6 Telegraphenhilfsstellen.
II. Beamtenverhältnisse. Die PAnst des Schutzgebiets wurden anfänglich von Gouvernementsbeamten (Zollbeamten) verwaltet. Klein - Popo wurde 1894 mit einem Fachbeamten besetzt; der nach Lome entsandte Beamte führte seit Februar 1901 die Amtsbezeichnung "‚Postmeister". 1914 waren in Togo 10 Fachbeamte vorhanden. 2 Privatpersonen verwalteten PAg; von 23 farbigen Hilfsbeamten waren 4 mit der selbständigen Wahrnehmung des Dienstes bei 4 Agenturen betraut, die übrigen waren im Beamtendienst als Telegraphisten oder im innern Postdienst bei größeren Anstalten tätig. Den einfachen Beamten - und Postbotendienst versahen 22 Farbige.
III. Dienstzweige. Dem WPV ist das Togogebiet am 1. 6. 1888 beigetreten. Die Geschäftsbefugnisse der PAnst erstreckten sich auf Briefpostgegenstände, Zeitungen, Postanweisungen, Postpakete und Briefe und Kästchen mit Wertangabe sowie auf den Nachnahmedienst; dazu kamen noch Postfrachtstücke. Nach Fertigstellung der Landungsbrücke in Lome trat der Wertdienst auf Postpaketen, Postfrachtstücken und bei Wertbriefen und Wertkästchen im Verkehr mit den Küstenplätzen Aneche und Lome und mit der Innen - PAnst Agome - Palime hinzu.
Der Postfrachtstückverkehr (für Paketsendungen über 5 bis 10 kg) und der Paketdienst innerhalb des Schutzgebiets (zulässig bis 10 kg) und der telegraphische Postanweisungsverkehr im Schutzgebiet traten im letzten Jahrzehnt vor Ausbruch des Krieges 1914 in Wirksamkeit. Die Geschäftsbefugnisse der einzelnen PAnst waren verschieden bemessen.
Deutsch - Guinea.
I. Einrichtung von Postanstalten. Der Schutzbrief an die Neuguinea - Kompagnie wurde am 17.5. 1885 erteilt. 1888 wurden PAg an verschiedenen Stationsorten der Neuguinea - Kompagnie ein - gerichtet, die aber 1891 infolge Eingehens der Stationen aufgehoben wurden. In Kaiser - Wilhelms - Land wurden PAnst in Stephansort am 14. 12. 1889, in Friedrich - Wilhelms - Hafen am 1. 3. 1892 und in Berlinhafen am 22. 5. 1889 eingerichtet. Im Bismarck - Archipel trat am 4. 4. 1888 eine PAg in Kerawara ins Leben, die im September 1890 nach Herbertshöhe verlegt wurde. In Matupi wurde eine PAg am 1. 11. 1894 errichtet. Der PAnst in Herbertshöhe wurden später die anderen Anstalten unterstellt; sie erhielt die Bezeichnung "Postamt". 1910 wurde das PA in eine PAg umgewandelt und ein PA in Rabaul eingerichtet, das nunmehr als Haupt - PAnst galt. Bei Kriegsausbruch 1914 waren 15 PAnst vorhanden. In bezug auf den laufenden Dienst und die Abrechnung unterstanden sie der OPD Bremen.
II. Beamtenverhältnisse. Das Postwesen im Schutzgebiet ist anfangs fast ausschließlich von Privatpersonen verwaltet worden. Seit 1902 war ein Fachbeamter in Herbertshöhe, er wurde eine Zeitlang nebenbei im Gouvernementsdienst beschäftigt. 1914 waren im Schutzgebiet 3 Fachbeamte vorhanden; außerdem 2 Amboinesen im Hilfsdienst, 6 Eingeborene für einfachere Dienstleistungen und 11 weiße Postagenten.
III. Dienstzweige. Das Schutzgebiet gehörte seit dem 1. 1. 1888 dem WPV an; außer dem Briefpostverkehr waren bei den PAnst Deutsch - Neuguineas der Zeitungs -, Postanweisungs -, Paket -, Nachnahme - und Wertbriefdienst eingeführt; eine Zustellung fand nicht statt. Telegraphische Postanweisungen waren zwischen Rabaul und Herbertshöhe zugelassen.
Marshall - Inseln, Karolinen -, Marianen - und Palau - Inseln.
I. Einrichtung von Postanstalten; Beamtenverhältnisse. Auf den Marshall - Inseln wurde die deutsche Flagge am 15. 10. 1885 gehißt. Die am 29. 3. 1889 in Jaluit eingerichtete PAg war hinsichtlich des laufenden Dienstes anfangs der OPD Hamburg, seit Oktober 1900 der OPD Bremen unterstellt. Die Karolinen, Marianen und Palau - Inseln fielen durch Vertrag mit Spanien vom. 13. 2. 1899 an Deutschland. Sie wurden vom Reich im Dezember 1899 übernommen; gleichzeitig wurden PAg in Ponape (für die Ost - Karolinen und die Palau - Inseln) und in Saipan (für die Marianen) errichtet. Bis 1914 traten hinzu PAg auf Truk (Ost - Karolinen), Palau und Angaur (Palau - Inseln) und auf Nauru zwischen den Salomon - und Marshall - Inseln. In Angaur versah ein Angestellter der deutschen Südsee - Phosphat - Aktiengesellschaft den Postdienst Die übrigen PAnst wurden von Angehörigen der, Landesverwaltung bedient.
II. Dienstzweige. Das Schutzgebiet der Marshall - Inseln war dem WPV am 1. 10. 1888 beigetreten. Die Karolinen, Marianen und Palau - Inseln gehörten dem WPV schon unter spanischer Herrschaft an. Die PAnst nahmen am internationalen Brief -, Nachnahme -, Wert - brief -, Postanweisungs -, Paket - und Zeitungsdienst teil, auch waren Postfrachtstücke, außer im Verkehr mit den PAnst in Angaur, Palau und Truk, zugelassen.
Samoa.
I. Einrichtung von Postanstalten. Die im September 1886 in Apia ins Leben gerufene Postdampfschiffsagentur des Norddeutschen Lloyd wurde im Juli 1887 in eine PAg umgewandelt; die Entwicklung dieser PAg wurde aber durch die vielfachen Wirren und Bürgerkriege, die Samoa heimsuchten, gehemmt. Günstigere Verhältnisse traten erst nach Abschluß des Übereinkommens zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika (November 1899) ein, wonach die Inseln Upolu mit Apia und Sawai an Deutschland und die Insel Tutuila an die Vereinigten Staaten fielen. Nachdem am 1. 3. 1900 in Apia feierlich die deutsche Flagge gehißt worden war, gingen alle Posten von außerhalb an die deutsche PAnst. Diese erhielt, ihrer veränderten Bedeutung entsprechend, im Juni 1900 die Bezeichnung "Postamt" blieb aber hinsichtlich des laufenden Dienstes und der Abrechnung der OPD Bremen unterstellt. In den Jahren 1903 bis 1909 wurden auf Upolu und auf der Insel Sawai 7 PHSt eröffnet.
II. Beamtenverhältnisse. Die deutsche PAnst in Apia wurde bis November 1895 von dem Sekretär des dortigen deutschen Konsulats verwaltet; dann wurde ein deutscher Fachbeamter nach Samoa entsandt, der seit August 1901 ausschließlich im Postdienst tätig war; später wurde ihm wegen des wachsenden Geschäftsganges ein Hilfsbeamter zugeteilt. Bei Eröffnung der Ortsfernsprecheinrichtung in Apia 1906 wurde ein weißer Leitungsaufseher dorthin entsandt. PHSt wurden nebenamtlich von Weißen verwaltet; 2 Samoaner verrichteten beim PA Apia einfache Dienstleistungen.
III. Dienstzweige. Die deutsche PAnst in Apia wurde seit 1888 als zum WPV gehörig betrachtet. Sie nahm außer am Austausch von Briefsendungen am Zeitungs -, Postanweisungs - und am Postpaketdienst teil; Einrichtungen für die Zustellung der eingegangenen Briefsendungen bestanden nicht. Der Postanweisungsdienst wurde am 1. 1. 1897 eingeführt; er unterlag den Bedingungen des Vereins - Postanweisungsabkommens. Daneben bestand seit dem 1. 10. 1900 ein Postanweisungsaustausch auf Grund von Listen zwischen Samoa und den Vereinigten Staaten von Amerika, seit November 1900 mit Neu - Süd - Wales und seit Januar 1901 mit Neu - Seeland. Postpakete bis zum Gewicht von 5 kg waren seit der Errichtung der Postdampfschiffs - agentur in Apia zugelassen.
Kiautschou.
I. Einrichtung von Postanstalten. Im Januar 1898 wurde die Kiautschoubucht durch das Landungsdetachement eines Kreuzergeschwaders besetzt, am 26. 3. 1898 der Vertrag mit China abgeschlossen, wonach das Gebiet von Kiautschou pachtweise an Deutschland überlassen wurde, und am 27. 4. 1898 wurde Kiautschou zum deutschen Schutzgebiet erklärt. Gleich bei Besetzung der Kiautschoubucht durch das Landungsdetachement wurde am 26. 1. 1898 eine Marine - Feld - PAnst in Tsingtaufort errichtet. Schon nach kurzer Zeit wurde diese Anstalt in eine PAg umgewandelt; der Name des Ortes und auch der PAg wurde zunächst in Tsintau und Oktober 1899 in Tsingtau abgeändert. Die PAnst unterstand in bezug auf den laufenden Dienst und die Abrechnung zuerst der OPD Bremen, von 1898 ab wurde sie dem deutschen PA in Schanghai, später der in Schanghai errichteten deutschen Postdirektion unterstellt. Im Juni 1900 erhielt die PAg Tsingtau ihrer gesteigerten Bedeutung entsprechend die Bezeichnung "Postamt". Neben der deutschen bestand in Tsingtau noch eine chinesische PAnst; diese durfte sich aber mit der Annahme und Ausgabe von Briefsendungen nicht befassen, sondern war nur dazu bestimmt, den Durchgangsverkehr der im Innern Schantungs bestehenden PAnst zu vermitteln. Weitere deutsche PAg im Gebiet von Kiautschou wurden eingerichtet in Tapautau am 23. 7. 1900 und in Tsangkou am 1. 4. 1901. In Kiautschou (Stadt) wurde eine deutsche Feld - PAnst am 26. 9. 1900 eingerichtet; bald danach wurde diese Anstalt durch ein PA ersetzt, das später in eine PAg umgewandelt wurde. In Kaumi trat eine deutsche PAnst am 5. 7. 1901, in Weihsien am 1. 6. 1902 in Wirksamkeit. Die PAnst in Kiautschou (Stadt) und Kaumi lagen außerhalb des eigentlichen Schutzgebietes in der sogenannten Inter - essensphäre. In den Jahren 1903 bis 1914 traten PAg in Litsun und Taitungtschen sowie 3 Hilfsstellen hinzu. Zweigstellen des PA Tsingtau wurden im großen Hafen von Tsingtau und in Tapautau eingerichtet.
II. Beamtenverhältnisse. Die PAnst in Tsingtau wurde von Anfang an von einem Fachbeamten - nach Umwandlung der PAnst in ein PA von einem Postdirektor - verwaltet. Bei Ausbruch des Krieges 1914 waren im Schutzgebiet 10 Fachbeamte, 3 Leitungsaufseher und 33 chinesische untere Beamte tätig. Schon 1902 konnte die Verwaltung von 3 kleineren PAg Chinesen anvertraut werden. Außerdem waren allein beim PA in Tsingtau 19 Chinesen als Schalterbeamte am Chinesenschalter und im Telegraphendienst sowie 5 Chinesen im Fernsprechvermittlungsdienst tätig.
III. Dienstzweige. Das Schutzgebiet Kiautschou gehörte dem WPV seit Anfang 1899 an. Die PAnst nahmen teil am internationalen Brief - und Nachnahmedienst, ferner am Dienst der Briefe und Kästchen mit Wertangabe, der Postanweisungen, der Postpakete ohne und mit Wertangabe und am Zeitungsdienst. Postfrachtstücke waren zugelassen, solche über 10 kg jedoch nur in der Richtung nach dem Schutzgebiet. Je nach den Verkehrsbedürfnissen und den örtlichen Verhältnissen waren die Geschäftsbefugnisse der einzelnen Verkehrs - anstalten verschieden. Kiautschou war das einzige Schutzgebiet, in dem eine regelmäßige Zustellung der eingegangenen Postsendungen stattfand.
in: Handwörterbuch des Postwesens
Die deutschen Kolonien, offiziell als Schutzgebiete bezeichnet, wurden vom Deutschen Reich seit den 1880er Jahren erworben und nach dem Ersten Weltkrieg gemäß dem Versailler Vertrag von 1919 abgetreten. Im Jahr 1914 waren die deutschen Kolonien das drittgrößte Kolonialreich nach dem britischen und französischen, gemessen an der Fläche, und lagen an vierter Stelle gemessen an der Bevölkerungszahl nach den niederländischen Kolonien.
Die Kolonien waren kein Bestandteil des Reichsgebiets, sondern überseeischer Besitz des Reiches. In den Kolonien kam es zu mehreren Aufständen, die blutig niedergeschlagen wurden. Besonders tragisch war der Völkermord an den Herero und Nama in Deutsch - Südwestafrika, der als erster anerkannter Völkermord des 20. Jahrhunderts gilt. Ebenso kam es beim Maji - Maji - Aufstand in Deutsch - Ostafrika zu massiven Verlusten von Menschenleben durch eine Politik der verbrannten Erde.
Das deutsche Kolonialreich umfasste Teile der heutigen Staaten Volksrepublik China, Burundi, Ruanda, Tansania, Namibia, Kamerun, Gabun, Republik Kongo, Zentralafrikanische Republik, Tschad, Nigeria, Togo, Ghana, Papua - Neuguinea sowie mehrere Inseln im Westpazifik und Mikronesien. Nach dem Ende des Kolonialismus gründeten ausgewanderte Deutsche in Übersee Siedlungen, die manchmal als "deutsche Kolonien" bezeichnet wurden, obwohl sie keine Souveränitätsrechte des Herkunftslandes ausübten.
Die Geschichte des deutschen Kolonialismus ist komplex und hat bis heute Auswirkungen auf die Beziehungen zwischen Deutschland und den ehemaligen Kolonien. Es ist wichtig, sich mit dieser Geschichte auseinanderzusetzen, um die heutigen globalen Beziehungen besser zu verstehen.
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Deutsche Posteinrichtungen im Auslande, frühere
I. Türkei
1. Einrichtung von deutschen Postanstalten.
In der Türkei bestand seit 1.3.1870 in Konstantinopel ein deutsches PA, das im Stadtteil Galata lag. Zweigstellen des PA waren in den Stadtteilen Stambul seit 1876 und Pera seit 1.3.1900 vorhanden. Am 1.10.1898 wurde ein deutsches PA in Jaffa eingerichtet; am 1.3.1900 deutsche PÄ in Beirut, Smyrna und Jerusalem ins Leben. Die deutschen PÄ in der asiatischen Türkei waren dem deutschen PA in Konstantinopel unterstellt, das dem RPA unmittelbar untergeordnet war. Beim Eintritt in den 1. Weltkrieg setzte die Türkei alle älteren Kapitulationen und die neueren Verträge außer Kraft, die ihre Hoheitsrechte durch das Bestehen fremder PAnst im eigenen Lande beschränkten. Darauf stellten am 30.9.1914 die deutschen PAnst ihren Betrieb ein.
2. Beamtenverhältnisse.
Sämtliche deutschen PAnst in der Türkei wurden von Anfang an durch Fachbeamte verwaltet. Das deutsche PA in Konstantinopel leitete ein Postdirektor. Im einfachen Beamtendienst nahmen die mit polizeilichen Befugnissen ausgestatteten Kawassen eine besondere Stellung ein, die anderen Beamten des einfachen Dienstes waren meist Hamale (Lastträger), teils Briefträger, Hausdiener oder Wächter. 1914 waren in der Türkei 23 Fachbeamte, 3 Nichtfachbeamte, 1 farbiger Hilfsbeamter, 20 weiße (Türken usw.) und 6 farbige Helfer tätig.
3. Dienstzweige. Die deutschen PAnst in der Türkei nahmen nach den Bestimmungen des WPVertr und der Nebenabkommen an allen Dienstzweigen teil.
II. China
1. Einrichtung von deutschen Postanstalten
Die Entstehung der ersten deutschen PAnst in China fiel mit der Einrichtung der vom Reich unterstützten Reichspostdampferlinie nach Ostasien zusammen. Mit dem ersten Reichspostdampfer wurde ein Postbeamter nach Schanghai entsandt, der dort am Tage der Ankunft des Dampfers - 16.8.1886 - eine deutsche PAg errichte. Sie erhielt im Dezember 1896 die Bezeichnung "Postamt". Im Tientsin wurde im Oktober 1889 beim dortigen deutschen Konsulat eine Postzweigstelle eingerichtet, die am 1.4. 1893 in eine PAg und im Juni 1900 in ein deutsches PA umgewandelt wurde. In Tschifu wurde am 1.6.1892 eine deutsche Postzweigstelle, seit Juni 1900 ein deutsches PA, ins Leben gerufen. Eine Erweiterung des deutschen Postdienstes in China war einmal durch Erwerbung des Schutzgebietes Kiautschou durch Deutschland bedingt, sodann gaben die Wirren des Jahres 1900 zur Einrichtung zahlreicher PAnst den Anstoß. In der Provinz Tschili wurde u.a. am 11.9. 1900 das deutsche PA in Peking eingerichtet. Weitere deutsche PAnst traten im Gebiet des Jangtse in Wirksamkeit (am 1.4.1900 in Hankau und am 28.10.1901 in Tschingkiang je ein deutsches PA). Im südlichen China wurden endlich im Juni 1900 in Futschau und zwei Jahre später in Amoy und Kanton deutsche PAnst eröffnet. Die wachsende Bedeutung der deutschen Posteinrichtungen in Ostasien führte Ende 1901 zur Einrichtung einer deutschen Postdirektion in Schanghai, der der gesamte deutsche Postdienst in China und im Schutzgebiet Kiautschou unterstellt war. Die deutschen Handels - und Schiffsbelange erforderten 1903 die Einrichtung von PAnst in den Flußhäfen Nanking und Itschang. Am 1.4.1904 wurde in Tsinanfu, dem Endpunkt der Schantung - Bahn, ein deutsches PA eröffnet, nachdem 1903 in Tschingtschoufu und Tschoutsun an der gleichen Bahn PAnst eingerichtet worden waren. Als letzte deutsche PAnst trat 1904 die in Swatau ins Leben. In den folgenden Jahren wurden mehrere PAnst wiederaufgegeben. Bis März 1917 bestanden in China 13 deutsche PAnst, und zar in Schanghai, Amoy, Futschau, Kanton, Hankau, Nanking, Peking, Swatau, Tientsin, Tschifu, Tschingkiang Tsinantu und Weisien. Sie mußten nach der Kriegserklärung Chinas geschlossen werden.
2. Beamtenverhältnisse. In Schanghai nahm den deutschen Postdienst von Anfang an ein Fachbeamter wahr. Ende 1897 erhielt auch Tientsin einen deutschen Fachbeamten. Die chinesischen Wirren des Jahres 1900 führten eine große Zahl deutscher Postbeamten, teils als Feldpostbeamte, teils zur Verwendung bei den bestehenden und neu einzurichtenden PAnst nach China. Als Hilfsbeamte wurden in achsendem Maße Chinesen herangezogen. Bei Kriegsausbruch 1914 waren in China (Kiautschou eingeschlossen) 33 Fachbeamte und 38 Chinesen als Hilfsbeamte tätig. Insgesamt waren 1914 im deutschen Postdienst 142 Chinesen beschäftigt.
3. Dienstzweige. Die deutschen PAnst galten sämtlich seit ihrer Einrichtung als zum WV gehörig, seit 1894 waren sie in der VO zum WPVertr ausdrücklich als Glieder des WPV genannt. Mit Ausnahme des Postauftragsdienstes nahmen sie an allen Dienstzweigen des WPVertr und seiner Nebenabkommen teil. Seit Juli 1908 wurden die deutschen PAnst in china hinsichtlich der Gebühren im Briefverkehr mit der Heimat den deutschen Kolonien gleichgestellt, es wurden also die innern deutschen Gebührensätze angewandt. Zeitungen konnten aus Deutschland durch Vermittlung der PAnst in China zu denselben Preisen wie in der Heimat bezogen werden.
4. In Schanghai und Mankau bestanden Schließfacheinrichtungen, die rege benutzt wurden. Reichseigene Posthäuser wurden in Tschifu und Schanghai am 1.10.1903 und Ende Mai 1905 bezogen. In schanghai waren in einem stattlichen Gebäude die Postdirektion, das PA, die Deutsch - Niederländische Telegraphengesellschaft sowie die meisten europäischen Fachbeamten untergebracht.
III. Marokko
1. Einrichtung von deutschen Postanstalten.
Den deutschen Postverkehr nach Marokko besorgten früher die dort befindlichen französischen PAnst. Ein von den Deutschen Marokkos lange gehegter Wunsch, nämlich die Einrichtung eines deutschen Postwesens in Marokko, wurde 1899 erfüllt, im Herbst dieses Jahres wurde ein deutscher Postbeamter nach Marokko entsandt, der den neuen Dienst einzurichten hatte, und am 20.12.1899 traten ein deutsches PA in Tanger sowie deutsche PAg in Casablanca, Larrasch, Masagan, Mogador, Rabat und Saffi ins Leben. Die PAg waren dem PA in Tanger, dieses dem RPA unterstellt. Weitere deutsche PAg wurden in den Jahren 1900 bis 1911 in Marakesch, Alkassar, Fes, Meknes, Tetuan, Asimmur und Arsila eingerichtet. Danebenbestanden Zweigstellen in Meknes - Mellah, Fes - Mellah, Marrakesch - Mellah, Marrakesch - Medinah und Rabat - Saleh. Die im spanischen Einflußgebiet gelegenen PAnst in Alkassar, Arsila, LArrasch und Tetuan überdauerten, da Spanien seien Parteilosigkeit wahrte, den Krieg 1914/18; sie wurden nach Kriegsende aufgehoben. Das PA in Tanger und die übrigen in dem französichen Einflußgebiet gelegenen PAg wurden Anfang August 1914 von den Franzosen geschlossen.
2. Beamtenverhältnisse. Das PA in Tanger wurde durch einen Postdirektor geleitet. Verwalter der PAg waren zunächst allgemeine Konsulatsbeamte oder Kaufleute. Der wachsende Geschäftsumfang führte später zur Besetzung der Pag in Casablanca, Fes, Larrasch. Marrakesch, Masagan und Rabat mit Fachbeamten. Die Zahl der Fachbeamten und Hilfsbeamten hatte sich von 2 und 1 auf 11 und 8 bis zum Ausbruch des Krieges vermehrt. Im einfachen Dienst wurden nur Eingeborene mit gutem Erfolg verwandt (bei Kriegsausbruch 23 außer zahlreichen Postbeförderern über Land).
3. Dienstzweige. Im Laufe der Zeit beteiligten sich alle deutschen PAnst am Brief -, Nachnahme -, Zeitungs - und Postanweisungsdienst mit Deutschland und anderen Ländern; auch waren bei allen im Verkehr mit Deutschland telegraphische Postanweisungen zulässig. Pakete und Postfrachtstück, auch solche mit Wertangabe, ferner Briefe und Kästchen mit Wertangabe wurden nur von den Küsten - PAnst in Tanger, Casablanca, Masagan, Mogador und Saffi angenommen und konnten auch nur dorthin gerichtet werden. Für Innen - PAnst galten besondere Verkehrsbeschränkungen.
Seit 15.11.1907 waren für die deutschen PAnst in Marokko im Verkehr mit Deutschland, den deutschen Schutzgebieten und den deutschen PAnst in China die Gebührensätze des inneren deutschen Briefverkehrs eingeführt worden; außerdem konnten deutsche Zeitungen zu denselben Preisen wie in Deutschland bezogen werden.
in: Handwörterbuch des Postwesens