Schwarze Kabinette. Unter Schwarzem Kabinett (cabinet noir) versteht man eine insbesondere bei wichtigen PÄ errichtete Stelle, bei der auf Anordnung der Staatsregierung oder einer sonstigen Macht alle von bestimmten Personen abgehenden oder an bestimmte Personen eingehenden Briefe im geheimen geöffnet, ein - gesehen, unter Umständen abgeschrieben, wieder verschlossen und in den Postverkehr zurückgebracht wurden. Die Einrichtung hat ihren Ursprung in dem Edikt des Königs Ludwig XI. von Frankreich vom 19. 6. 1464, durch das die französische Staatspost — anfangs haupt - sächlich nur für Staatszwecke — errichtet wurde. Nach Artikel XIII dieses Edikts waren die Kuriere und Postillione verpflichtet, die ihnen von privater Seite zur Mitnahme übergebenen Briefe und Gelder dem Post - meister vorzuzeigen, um festzustellen, ob diese Sendungen nichts enthielten, was für den Dienst des Königs schädlich war oder gegen die Edikte und Verordnungen verstieß. Die Untersuchungen blieben, wie sich aus Memoirenwerken und sonstigen Veröffentlichungen über die französische Geschichte ergibt, auch bestehen, als die französische Post der Bevölkerung allgemein zugänglich war. Sie sind in gleicher Weise als Brieflogen oder geheime Logen auch bei der Taxisschen Reichspost im Anfang des 19. Jahrhunderts nachweisbar, haben aber wahrscheinlich schon früher in zahlreichen Orten, wie Augsburg, Regensburg, Nürnberg, Freiburg (Breisgau), Frankfurt (Main), Brüssel, Eisenach, in den Hanse - städten und den Residenzen der geistlichen Kurfürsten bestanden. Die Logen standen in unmittelbarer Verbindung mit Innsbruck, Prag und Wien und wurden von Wien geleitet. Die dazu eingesetzten Postbeamten wurden von dem taxisschen Leiter des Geheimdienstes in österreichische Pflicht genommen und erhielten für ihre Tätigkeit reichliche Entschädigung. Die zur Öffnung der Sendungen nötigen Werkzeuge und Stoffe wurden von Wien aus geliefert. Der bayerischen Regierung wurde dieses Geheimverfahren der Taxisschen Post durch Zufall im Jahre 1808 bekannt. Sie benutzte ihre Kenntnis, um die von ihr gewünschte Übernahme der Taxisschen Post auf den bayerischen Staat dem Fürsten von Taxis gegenüber zu rechtfertigen.
Gegen das Briefgeheimnis verstoßende Einrichtungen ähnlicher Art (Briefzensur) sind in Kriegszeiten und während der den Besiegten auferlegten Besatzungszeiten fremder Mächte auch weiterhin üblich gewesen und bis in die Gegenwart gebräuchlich geblieben. So schufen die Franzosen 1809 ein cabinet noir in Berlin, und während des ersten und zweiten Weltkrieges bestand im In - wie im Ausland eine weitreichende Briefzensur, die nach dem zweiten Weltkrieg in Deutschland von den Besatzungsmächten, insbesondere von der sowjetischen, weiterhin aufrechterhalten worden ist. Die neueren Ein - richtungen dieser Art, soweit sie von Rechtsstaaten gehandhabt werden, unterscheiden sich indes von denen der Schwarzen Kabinette dadurch, daß die geschehene Prüfung des Briefinhalts auf der Sendung äußerlich kenntlich gemacht wird.
in: Hans Rackow: Handwörterbuch des Postwesens