Portugal.
Geschichte. Die ältesten über das Postwesen in Portugal vorhandenen Urkunden reichen bis ins 16. Jahrhundert zurück, doch muß schon vor dieser Zeit eine Art von Verkehrsgelegenheit in diesem Lande bestanden haben, da Portugal bereits im 13. Jahrhundert Handels - beziehungen und Verbindungen zur See mit mehreren Staaten Europas unterhalten hat und auch fremde Ansiedler jener Zeit sich an verschiedenen Punkten des Landes niedergelassen hatten. Den ersten General - Postdirektor (correio mór) ernannte König Manuel im Jahre 1520. Sein Nachfolger Johann III. bestätigte diese Ernennung durch einen Erlaß vom 2. 8. 1525, der die Grundlage für die Einrichtung der portugiesischen Landespost bildete. Diese hatte danach das ausschließliche Recht zur Beförderung von Briefen auf Entfernungen von mehr als 5 Meilen durch Boten. Bis 1565 war es jedoch gestattet, Briefe durch Diener usw. besorgen zu lassen. 1606 wurde die Stelle des General - Postdirektors an Manuel Gomes da Matta gegen Zahlung von 60 000 Crusados übertragen, eine Summe, deren für die damalige Zeit ungewöhnliche Höhe beweist, welche Bedeutung die portugiesischen Posteinrichtungen schon erlangt hatten. Der General - Direktor genoß zu jener Zeit zahlreiche Vorrechte. Von 1606 - 1797 war das Postwesen in der Hand der Familie Gomes da Matts, . Die Stellung des General - Direktors war der Regierung gegenüber so unabhängig, daß der erste zwischenstaatliche Postvertrag mit Großbritannien am 20. 2. 1705 in London ohne Vermittlung der portugiesischen Regierung abgeschlossen wurde. Bei den von den portugiesischen General - Direktoren eingeführten Verwaltungseinrichtungen verblieb es, abgesehen von einigen unbedeutenden Änderungen, bis zum Jahre 1852. Nur die PAnst in Lissabon und Oporto wurden, weil sie die bedeutendsten waren und die höchsten Überschüsse erzielten, für Rechnung der General - Direktoren betrieben, während der Betrieb in den anderen Orten von Agenten gegen Pachtgeld geführt wurde. 1797 wurden die Posten nach Abfindung der Familie Matta zum Staatseigentum erklärt. Die obere Leitung wurde dem Staatssekretär der auswärtigen Angelegenheiten übertragen unter gleichzeitiger Ernennung eines ersten Ober - Intendanten der Posten. Am 1. 4. 1799 trat eine PO in Kraft, die den Betriebs - und Verwaltungsdienst des portugiesischen Postwesens regelte und bestimmte, daß es für Rechnung des Finanzministeriums verwaltet werden sollte. Die Postvorsteher blieben nach wie vor eine Art von Pächtern, die gegen eine an den Staat zu entrichtende Pacht ihre Einnahmen behielten und die Kosten der von ihnen verwalteten PAnst trugen. Eine PO vom Jahre 1810 sah die Personenbeförderung vor. Durch Verordnung der Cortes vom 17. 7. 1821 wurde zwischen Portugal und den Inseln Madeira, Fayal, Terceira und S. Miguel eine monatliche Seepostbeförderung eingerichtet. Von jener Zeit ab trat bis 1852 im portugiesischen Postwesen Stillstand ein. Der Staat selbst verwaltete nur eine kleine Anzahl von PAnst, während die übrigen an die Correios assistentes verpachtet blieben. Durch die Erlasse vom 27. 10. 1852 und vom 4. 5. 1853 wurde die Freimachung mit Freimarken und eine einheitliche Gebühr im inneren Verkehr des Landes eingeführt; die Verpachtung der PAnst an die Correios assistentes hörte auf und an deren Stelle traten vom Staate besoldete Postdirektoren. Bei gleichzeitigem Ausbau der Hauptverwaltung wurden die Pflichten der Bea genauer bestimmt, die Verbindungen im Innern verbessert, die Zustellungseinrichtungen erweitert, Verträge mit dem Aus - land abgeschlossen, Bahnposten eingerichtet und die Gebührensätze der verschiedenen Arten von Versendungsgegenständen nach und nach ermäßigt. Dem WPV trat Portugal am 1. 7. 1875 bei. Seit 1880 sind Post und Telegraphie vereinigt.
in: Hans Rackow: Handwörterbuch des Postwesens