Metzgerposten

Die Metzgerpost war eine frühe Form der Beförderung und Zustellung von Post - und Paketsendungen durch herumziehende, Vieh kaufende Metzger. Diese Form der Postbeförderung war vor allem in Süddeutschland, besonders in Württemberg, Baden und der Pfalz üblich.
Die ersten Metzgerposten wurden im 16. Jahrhundert zur Nachrichtenbeförderung eingerichtet. Da die Metzger oft mit Pferd und Wagen unterwegs waren, um Vieh einzukaufen, ergab es sich, dass Behörden, Kaufleute und Privatpersonen ihnen häufig Briefe und Güter zur Bestellung übergaben.
In Württemberg wurden die Metzger durch landesherrliche Verordnung verpflichtet, Briefsendungen gegen Entschädigung zu befördern. Die Metzger gaben ihre Ankunft und Weiterreise in den von ihnen berührten Orten durch Blasen des Kuhhorns bekannt, das als Vorläufer des Posthorns angesehen wird, um an den Stationen eine schnellere Abfertigung zu erlangen.
Die Metzgerposten verschwanden mit Ende des 17. Jahrhunderts und wurden dann im 18. Jahrhundert von der Kaiserlichen Reichspost unter der Leitung der Thurn und Taxis und den Landespostanstalten übernommen.
In der Philatelie, der Wissenschaft von Briefmarken und postalischen Belegen, ist die Metzgerpost ein interessantes Forschungsgebiet, das Einblicke in die frühen Formen der Postbeförderung bietet. Es ist faszinierend zu sehen, wie sich die Postbeförderung im Laufe der Jahrhunderte entwickelt hat, von der Metzgerpost bis hin zu modernen Postdienstleistungen.


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Metzgerpost, in Württemberg und den im 17. Jh. württ. Teilen Badens und der Pfalz übl. gewesene Einrichtung. Die mit ihren Wagen oder auch nur zu Pferd auf Viehkauf zahlr. Ortschaften in der weiteren Umgebung ihres Heimatortes aufsuchenden Metzger nahmen gegen Bezahlung Briefe und kleine Pakete und Güter von Behörden und Privaten mit und stellten diese meist den Empfängern direkt zu, wenn nicht z. B. Abholung in einem Gasthaus vereinbart war; teilweise wurden auch Personen befördert.
Die erste urkundl. Erwähnung einer Metzgerpost stammt aus Tuttlingen aus dem Jahr 1595. Aus der zunächst freiwillig ausgeübten Tätigkeit der Metzger im Sinne einer Postbeförderung wurde sehr bald ein Zwang, was aus der 1622 von Herzog Johann Friedrich von Württemberg erlassenen "Post und Metzgerordnung" hervorgeht, die auch die Personenbeförderung festlegte. Wo bereits Metzgerposten bestanden (in Orten mit mehreren Metzgern lösten sich diese nach untereinander vereinbartem Plan tägl. oder wöchentl. ab), mußten nun immer drei Pferde bereitgehalten werden, doch standen diese gegen festgelegte Vergütung den Reisenden nur bis zum nächsten Ort mit einer Metzgerpost zur Verfügung. Die Metzger übernahmen die Verpflichtungen im allg. gern, da sie abgesehen von den Nebeneinnahmen versch. Vorrechte und Freiheiten genossen, die sogar in kaiserl. Edikten verankert waren. Von der Thurn - und - Taxis - Post heftig bekämpft, fanden die Metzger - Posten gegen Ende des 17. Jh. ihr Ende.


in: Großes Lexikon der Philatelie

Metzgerposten waren vor mehreren Jahrhunderten längere Zeit in einigen Gegenden Süddeutschlands, besonders in Württemberg, sehr gebräuchlich und verbreitet. Da die Metzger auf ihren Geschäftsreisen mit Pferd und Wagen häufig weitere Entfernungen zurücklegen mußten, ergab sich, daß ihnen Behörden, Kaufleute und andere Personen Briefe und auch kleinere Güter zur Bestellung übergaben. Weil solche Art der Beförderung nicht immer zuverlässig war, schlossen Städte und Kaufmannsgilden mit den Metzgerzünften förmliche Verträge ab, durch die sie gegen Befreiung von den städtischen Abgaben oder gegen bestimmte Vergütung zur Übernahme von Botenleistungen verpflichtet wurden. Viel - fach ging nach diesen Verträgen das "Postreiten" unter den Metzgern der Stadt der Reihe nach um. So entstand, allerdings in engerem Rahmen, ein Netz von Verkehrs - verbindungen, in dem sich der Beförderungsdienst ziemlich regelmäßig vollzog. Ihre Ankunft und Weiterreise gaben die Metzger in den von ihnen berührten Orten durch Blasen auf einem Kuhhorn bekannt, das als Vor - läufer des späteren Posthorns angesehen wird. Die erste Erwähnung einer Metzgerpost stammt aus dem Jahre 1595 in Tuttlingen, wo die Metzger vom Vogt verpflichtet wurden, ihre Pferde gegen eine Vergütung von 5 Batzen je Tag und Pferd zu Postritten zur Ver - fügung zu stellen. Später wurden in Württemberg die Rechte und Pflichten durch landesherrliche Verordnungen geregelt. So bestimmte die Post - und Metzgerordnung des Herzogs Johann Friedrich von Württemberg vom Jahre 1622, daß die Metzger unter staatlichem Schutz und unter Gewährung von Freiheiten bei dem "Landesdefensionswesen" gegen feste Vergütung zu Beförderungsleistungen verpflichtet waren, die sich auch auf Personen erstreckten. An allen Orten, wo sich Metzgerposten befanden, sollten für die Reisenden 3 gute Pferde "bei der Hand und fertig gehalten werden", für die Meile sei ein halber Gulden, für die Briefbeförderung, "solange diese Teuerung währe", 3/4 Gulden zu bezahlen. Bei Beförderung von Amtsbriefen habe sich der Metzger den Tag der Abreise und der Ablieferung des Briefes auf einem "absonderlichen" Zettel bescheinigen zu lassen. In der Folgezeit gerieten die Metzgerposten wegen des Wettbewerbs mit den Taxisschen Posten in erhebliche Streitigkeiten; diese lösten sogar 1597 und 1637 kaiserliche Edikte aus, die die Aufhebung der Metzgerposten verlangten, allerdings ohne Erfolg. Die Metzgerposten haben in Süddeutschland mehrere Jahrhunderte hindurch eine nicht unbedeutende Rolle im Verkehrswesen eingenommen. Gegen Ende des 17. Jahrhunderts mußten sie den leistungsfähigeren Einrichtungen der neueren Zeit weichen.


in: Handwörterbuch des Postwesens

Philatelistische Aufsätze in Anthologien und Zeitschriften

Article
Karl Greiner : Zur Geschichte der Metzgerposten in Württemberg
in: Archiv für deutsche Postgeschichte Heft 1/1957 Frankfurt/Main 1957

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