Warenprobe: Postsendung mit Warenmustern gegen ermäßigte Gebühr. Zugelassen waren Proben und Muster kleiner Warenmengen, die nach Verpackung und Form der Sendung sich zur Beförderung mit der Briefpost eigneten. Briefliche Mitteilungen durften nicht beigelegt werden. W. waren in offenen Umschlägen zur jederzeitigen Inhaltsprüfung aufzuliefern und mußten auf der An - schriftseite der Sendung den Vermerk "Warenprobe" bzw. "Muster" tragen. W. sind bei der DP seit 1. 8. 1959 durch die Sendungs - art Wirtschaftsdrucksache ersetzt. — Im internationalen Postverkehr legte das Vertragswerk von Wien 1964 fest, daß die W. ein Muster oder Teilstück einer Ware sein müsse, das unentgeltlich angeboten wird und die nicht zum Austausch mit einem Dritten gegen irgendeine Bezahlung bestimmt sein dürfe. W. mußten den Vermerk "Specimen gratuit" oder "Echantillon gratuit" oder einen gleichlautenden Vermerk tragen; der Vermerk mußte unauslöschbar auch auf dem Muster selbst angegeben sein. Mit In - krafttreten des WPV Tokio 1969 fiel die umstrittene Sendungsart W. ab 1. 7. 1971 auch im internationalen Postverkehr weg.
in: Gerhard Rehbein: transpress Lexikon POST
Muster ohne Wert: Warenmuster ohne Handelswert, die entsprechend den Bestimmungen der PO den Wirtschaftsdrucksachen beigefügt werden können und so zu verpacken sind, daß sie aus den Postsendungen nicht entfallen und beim Stapeln nicht beschädigt werden können. Wirtschaftsdrucksachen mit Warenmustern müssen sich nach Form, Verpackung und sonstiger Beschaffenheit zur Beförderung anderen Briefsendungen eignen. Deshalb kann es sich nur um kleinere Gegenstände (Muster aus Webstoffen, Leder, künstlichen Blumen u. ä.) handeln, die Angebotslisten und Prospekten beigefügt werden. Andere Gegenstände kleineren Ausmaßes, die Warencharakter besitzen, dürfen nicht in Wirtschaftsdrucksachen versandt werden. Die Postsendungen sind mit dem Vermerk "Wirtschaftsdrucksache" zu kennzeichnen; der Vermerk "Muster ohne Wert" ist nicht erforderlich. Die Wirtschaftsdrucksache, der Warenmuster beigefügt werden können, ersetzt die ab 1959 weggefallenen Sendungsarten "Warenprobe". "Geschäftspapiere" und "Mischsendung".
in: Gerhard Rehbein: transpress Lexikon POST