Isle of Man (I. of M.). Eine der brit. Inseln zw. England u. Nordirland, die nicht zum UK gehört; bis 1266 nominell unter norwegischer Staatsgewalt, dann an Schottland abgetreten; kam unter die direkte Verwaltung der brit. Krone 1765. Sie ist heute ein selbstverwaltendes abhängiges Gebiet der Krone (Crown dependency), in dem der Monarch von einem Lord - Lieutenant vertreten wird. Die I. of M. hat ein eigenes Parlament, den Tynwald, mit Unterhaus House of Keys u. Oberhaus Legislative Council. Das Unterhaus hat 24 Mitglieder, die von der Inselbevölkerung gewählt werden, es ist eine der ältesten gesetzgebenden Versammlungen der Welt. Die Insel hat auch eigene Gerichte. Die Steuersätze sind niedriger als im UK. Die I. of M. gehört nicht zur EG; es gelten dort nur die EG - Zölle u. Teile der Agrarpolitik.
in: Paul Fischer, Geoffrey P. Burwell: Kleines England Lexikon