Bundesrepublik Deutschland
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Elisabeth Selbert war eine bedeutende deutsche Politikerin und Juristin, die als eine der "Mütter des Grundgesetzes" bekannt ist. Geboren am 22. September 1896 in Kassel und gestorben am 9. Juni 1986 ebenda, hat sie maßgeblich zur Verankerung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der deutschen Verfassung beigetragen1.
Hier sind einige wichtige Aspekte ihres Lebens und Werks:
Frühes Leben und Ausbildung: Selbert wuchs in einer christlich orientierten Familie auf und besuchte die Volksschule und die Realschule in Kassel. Aufgrund finanzieller Hürden konnte sie das Mädchengymnasium nicht beenden und besuchte stattdessen die Kasseler Gewerbe - und Handelsschule.
Berufliche Karriere: Sie arbeitete zunächst als Auslandskorrespondentin und später als Postgehilfin im Telegrafendienst der Reichspost. Während der Novemberrevolution 1918 lernte sie ihren späteren Ehemann Adam Selbert kennen, der sie in die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) einführte.
Politische Karriere: Selbert war Mitglied des Gemeindeparlaments von Niederzwehren und setzte sich für die Gleichberechtigung von Frauen ein. Sie studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Marburg und Göttingen und wurde 1930 zur ersten weiblichen Juraprofessorin in Deutschland.
Mitarbeit am Grundgesetz: Als Mitglied des Parlamentarischen Rates von 1948 bis 1949 setzte sich Selbert erfolgreich für die Aufnahme der Gleichberechtigung in den Grundrechtsteil der bundesdeutschen Verfassung ein. Ihr Vorschlag, dass "Männer und Frauen gleichberechtigt sind", wurde nach mehreren gescheiterten Abstimmungen schließlich angenommen.
Weiteres Wirken: Selbert war auch politisch aktiv in der Nachkriegszeit und setzte sich für soziale Gerechtigkeit und demokratische Werte ein. Sie war Mitglied des Hessischen Landtags und der Kasseler Stadtverordnetenversammlung.
Elisabeth Selbert hat durch ihr Engagement und ihre Arbeit einen bleibenden Einfluss auf die deutsche Gesellschaft und die Rechte der Frauen hinterlassen.