Partisanenbewegung: organisierte Form des bewaffneten Volkskampfes gegen ausländische Aggressoren, deren Helfershelfer und Kollaborateure im eigenen Land; Form des revolutionären Klassenkampfes gegen eine reaktionäre Staatsmacht und Bestandteil nationaler Befreiungskriege gegen die Kolonialherrschaft. Der Partisanenkrieg ist ein gerechter Krieg für Demokratie, soziale Freiheit und nationale Unabhängigkeit. Vorwiegend mit militärischen Mitteln geführt, verkörpert er die Einheit von politischem und militärischem Kampf, von sozialer und nationaler Befreiung. Voraussetzungen für die Entwicklung der P. und die Erfolge des Partisanenkrieges sind die einheitliche Führung durch eine revolutionäre Partei oder eine andere progressive Kraft, die enge Verbindung mit der Bevölkerung, auf deren Territorium sich die P. entwickelt, und die freiwillige und aktive Beteiligung großer Volksmassen an ihr. Die P. gewann besonders Während des zweiten Weltkriegs als Bestandteil des gerechten Befreiungskampfes der Völker der Antibitlerkoalition in Europa und Asien gegen den Hitlerfaschismus, das militaristische Japan und ihre Verbündeten historische Bedeutung. Der Partisanenkrieg ist in der Regel die Vorstufe für den bewaffneten Aufstand und hat die Tendenz und das Ziel, in den bewaffneten Aufstand bzw. den regulären Krieg hinüberzuwachsen. Er kann auch wie in einigen Gebieten der UdSSR während des Großen Vaterländischen Krieges die Kampfhandlungen der Streitkräfte ergänzen und unterstützen. Die P. ist eine legitime völkerrechtlich Kampfform (Anlage IV des Haager Abkommens über die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges von 1907; III. Genfer Abkommen über die Behandlung von Kriegsgefangenen von 1949). Partisanen haben den rechtlichen Status eines militärischen Kombattanten. Die irregulären Kampfformen und subversiven Aktionen spezieller imperialistischer Einheiten (z. B. der Rangers) sowie konterrevolutionärer Banden sind eine besonders grausame und heimtückische Form der imperialistischen Kriegführung und der Diversion, die mit der P. nichts gemein haben.
in: Kleines Politisches Wörterbuch