Der Norddeutsche Postbezirk wurde in Artikel 48 der Verfassung des Norddeutschen Bundes als einheitliche Staatsverkehrsanstalt für das Post - und Telegraphenwesen eingerichtet. Das Postgesetz, das Posttaxgesetz, das Reglement zum Taxgesetz und andere Verwaltungsgesetze des Norddeutschen Bundes traten am 1. Januar 1868 in Kraft. Der Norddeutsche Postbezirk bestand bis 1871 und war der Vorläufer der Reichspost.
Der Umfang des Norddeutschen Postbezirks umfasste die Staaten Preußen mit Lauenburg, Sachsen, Mecklenburg - Schwerin, Sachsen - Weimar, Mecklenburg - Strelitz, Oldenburg, Braunschweig, Sachsen - Meiningen, Sachsen - Coburg - Gotha, Anhalt, Schwarzburg - Rudolstadt, Schwarzburg - Sondershausen, Waldeck, Reuß ältere Linie, Reuß jüngere Linie, Schaumburg - Lippe, Lippe, Lübeck, Bremen, Hamburg und aus den nördlich vom Main gelegenen Teilen des Großherzogtums Hessen.
Der Norddeutsche Bund war der erste deutsche Bundesstaat. Er vereinte alle deutschen Staaten nördlich der Mainlinie unter preußischer Führung und war die geschichtliche Vorstufe der mit der Reichsgründung 1871 verwirklichten kleindeutschen, preußisch dominierten Lösung der deutschen Frage unter Ausschluss Österreichs.
Gegründet als Militärbündnis im August 1866, kam dem Bund durch die Verfassung vom 1. Juli 1867 Staatsqualität zu. Die Bundesverfassung entsprach weitestgehend der Verfassung des Kaiserreichs von 1871. Oberhaupt des Bundes war der preußische König als Inhaber des Bundespräsidiums. Verantwortlicher Minister war der Bundeskanzler. Der konservative preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck war der erste und einzige Kanzler in den wenigen Jahren des Norddeutschen Bundes.
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