Während der Zeit des Abzuges der tschechoslowakischen und der Ankunft der deutschen Behörden wurden in verschiedenen Ortschaften durch lokale Stellen der Postbetrieb aufrechterhalten. Zu diesem Zwecke wurden tschosslowakische Briefmarken mit verrschiedenen Aufdrucken versehen und zu Frankatur zugelassen. Diese Marken sind laut Bekanntgabe des Reichspostministers nicht als staatliche Ausgaben anzusehen.